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Verfassungsgericht erlaubt Handy-Überwachung

• 13.03.03 Das deutsche Verfassungsgericht hat in einem umstrittenen Urteil die Rechtmässigkeit bei der Überwachung von Journalisten-Handys bestätigt. Allerdings ging es in der Sachfrage nicht um das Abhören, sondern um die Feststellung des Standortes des Teilnehmers im Handynetz.

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Ferner wurde das Belauschen nur bei bestimmten Fällen bejaht. So muss es um die Aufklärung einer schweren Straftat gehen. Eine genauere Definition gab es allerdings von seiten des Gerichtes nicht.

Das Verfassungsgericht fügte jedoch hinzu, dass ein konkreter Tatverdacht und eine "hinreichend gesicherte Tatsachenbasis" für die Annahme vorliegen müsse, dass der abgehörte Journalist mit dem gesuchten Straftäter über Telekommunikationsanlagen in Verbindung steht. Mit der Entscheidung lehnt das Gericht die Beschwerden mehrerer Journalisten ab, deren Telefone abgehört wurden.


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