Verfassungsgericht erlaubt Handy-Überwachung
• 13.03.03 Das deutsche Verfassungsgericht hat in einem umstrittenen Urteil die Rechtmässigkeit bei der Überwachung von Journalisten-Handys bestätigt. Allerdings ging es in der Sachfrage nicht um das Abhören, sondern um die Feststellung des Standortes des Teilnehmers im Handynetz.
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Das Verfassungsgericht fügte jedoch hinzu, dass ein konkreter Tatverdacht und eine "hinreichend gesicherte Tatsachenbasis" für die Annahme vorliegen müsse, dass der abgehörte Journalist mit dem gesuchten Straftäter über Telekommunikationsanlagen in Verbindung steht. Mit der Entscheidung lehnt das Gericht die Beschwerden mehrerer Journalisten ab, deren Telefone abgehört wurden.
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