WLAN Störerhaftung: Bundesrat winkt Gesetzesänderung trotz Kritik durch
• 18.06.16 Das mobile Surfen über WLAN Hotspots im Ausland ist Gang und gebe. Allerdings wird in Deutschland das offene WLAN Netz aufgrund der Störerhaftung in Deutschland doch sehr restriktiv gehandhabt. In den europäischen Nachbarländern und in den Urlaubsländern gehört WLAN einfach zu den Hausmitteln. Hotels ohne WLAN haben keine Chance auf Gäste. Bislang anders sieht es in Deutschland aus,
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WLAN Störerhaftung soll abgeschafft werden
Nun wollten die Regierungsvertreter durch einen neuen Gesetzesentwurf die Störerhaftung endgültig abschaffen. Immerhin hatten in der Vergangenheit die Koalitionspartnern und beteiligten Ministerien heftig über das neue WLAN Gesetz gestritten.
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Bislang sorgen Telekom Hotspots für Breitbandverbindungen -Bild: Telekom |
Laut dem neuen Gesetzesentwurf, sollen private und auch nebengewerbliche Anbieter das sogenannte Providerprivileg der gewerblichen Anbieter bekommen. Damit muss man nicht mehr dem Kunden mit einer geplanten Vorschaltseite und einer Passwortsperre ärgern. Wie es aussieht, würde dann ein offenes WLAN im Herbst möglich sein. Immerhin wurde das neue WLAN-Gesetz nun auch am gestrigen Freitag beschlossen. Das neue WLAN Gesetz würde dann im Herbst schon gelten.
Die Kritiker bemängeln aber an dem neuen Gesetz, dass die sogenannte "Störerhaftung" für WLAN-Anbieter und damit deren Haftungsrisiko nicht abgeschafft wurde. Immerhin besteht ein Restrisiko bei der zivilrechtlichen Inanspruchnahme durch Abmahnungen, da hier nicht ausdrücklich die WLAN-Betreiber durch Abmahnungen geschützt worden sind. Die Regierungskoalition hält die Neuregelung hingegen für tragfähig.
Aber auch einige Experten im Bundesrat sehen in der Gesetzesänderung eine "Rechtsunsicherheit", so heißt es in einer Empfehlung der Ausschüsse.
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