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Zensus2011: Portoforderung ist falsch --Landesämter müssen Kosten tragen

• 17.05.11 Ein grosser Aufreger neben den kleinen, unsachgemässen Handhabungen von seiten der Erhebungsstellen und der Landesämter für Statistik, ist sicherlich die Forderung nach dem Porto für das Rücksenden der Befragungsunterlagen. Zum Beispiel fordert das Landesamt für Statistik Hamburg und Schleswig Holstein die Befragten unverholen in einem
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Informationsschreiben auf, die Portokosten zu bezahlen. Dabei wird auf das Bundesstatistikgesetz §15 Abs. 3 verwiesen. Dort steht übrigens nicht, dass der Empfänger die Kosten zu tragen hat.

Nun kommt bei dem befragten Bürger sicherlich gleich der Unmut hoch, hier auch noch in die Tasche greifen zu müssen. Hier kann aber die Postsprecherin Anke Baumann in einer Verlautbarung gegenüber den Medien beruhigen. Das Statistische Landesamt muss als Auftraggeber die unfrankierten Briefe selber bezahlen, die Schreiben gelten dabei als Werbeantworten. Dabei geht es um die Unterlagen der Hausbefragung, welche postalisch zugeschickt worden sind und bei dem ein unfrankierter Rückumschlag beiliegt. Dabei haben die Landesämter die Schreiben billiger als Info-Post verteilt.

Damit wird es also für die Landesämter der Statistik besonders teuer, rund 600.000 Briefe habe das Amt verschickt, dabei haben sogar Hausbesitzer mehrere Schreiben bekommen. Damit wird sicherlich bei dem unfrankierten Rücksenden die Kosten im sieben stelligen Bereich als Strafporto bei den Landesämter liegen, es sei denn, die Befragten halten sich an die Falschaussagen der Landesämter und frankieren die Rückumschläge.

Nachdem wir letzte Woche bekannt gemacht haben, wie einfach es ist, über eine einfache Rückwärtssuche der anonymisierten Daten bei Suchmaschinen die entsprechende Person zu ermitteln, entstehen mittlerweile erhebliche Zweifel an dem Datenschutz.


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