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Bundesnetzagentur: Abschaltung der Call-by-Call-Nummer 01048 und Inkasso-Verbot

• 05.10.20 Die Call-by-Call und Callthrough Tarife sind ein beliebtes Mittel um die teuren Telekom Festnetztarife zu umgehen. So bieten wir seit dem Jahr 1997 schon Vergleichstarife über unsere Tarifrechner an. Dabei gibt es immer wieder schwarze Schafe in den vergangenen Jahren, nun hat die Bundesnetzagentur wieder einen Call-by-Call Anbieter mit der Nummer 01048 aus dem Verkehr gezogen.

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Bundesnetzagentur: Abschaltung der Call-by-Call-Nummer 01048 und Inkasso-Verbot

So hat die Bundesnetzagentur nach Maßnahmen im Zusammenhang mit den Betreiberkennzahlen 01018 und 01091 erneut die dauerhafte Abschaltung einer Betreiberkennzahl angeordnet. Es handelt sich um die Nummer 01048. Zusätzlich wurden Rechnungslegungs- und Inkassierungsverbote für sämtliche Abrechnungen im Zusammenhang mit der Nutzung der Nummer 01048 ab dem 14. Januar 2020 ausgesprochen.

Bundesnetzagentur: Abschaltung der Call-by-Call-Nummer 01018
Abschaltung der Call-by-Call-Nummer 01018 durch Bundesnetzagentur
-Bild: © PublicDomainPictures (Pixabay License)/ pixabay.com

Aufgrund von Verbraucherbeschwerden und umfangreichen Ermittlungen durch die Bundesnetzagentur, wurde im Rahmen der Nutzung der Betreiberkennzahl 01048 bei Anrufen zu verschiedenen Destinationen anstelle einer Preisansage ein Angebot zum Abschluss eines Abonnementvertrags bzw. einer "Flatrate" erfolgte. Dies verstößt gegen gesetzliche Vorgaben und den Nummernplan Betreiberkennzahlen.

Die Überprüfung hat weiterhin ergeben, dass Abrechnungen intransparent erfolgten und Abonnements auch nach einer Kündigung weiterberechnet wurden. Zudem wurden gesetzlich vorgesehene Preistransparenzvorgaben nicht eingehalten. Verbindungen zu als besonders günstig beworbenen Zielen konnten regelmäßig nicht hergestellt werden.

Gegenüber dem Betreiber, der 01048 Telecom GmbH, wurde daher angeordnet, die Erreichbarkeit der Betreiberkennzahl 01048 dauerhaft zu unterbinden. Dadurch wird auch das Entstehen weiterer Forderungen verhindert.

Zusätzlich sprach die Bundesnetzagentur ein Verbot der Abrechnung und Inkassierung von Entgelten insbesondere über die Telefonrechnungen der Endkunden aus. Entsprechende Beträge waren auf den Rechnungen als Beträge anderer Anbieter unter den Artikel- / Leistungsnummern (ALNR) 23807, 25885 und 25889 und unter Nennung des Produkttextes "01048 Festnetz", "01048 Ausland" oder "01048 Spar" ausgewiesen. Im Einzelverbindungsnachweis waren die Abonnements als "FESTENTGELTCC372" ausgewiesen.

Das Verbot gilt für sämtliche Leistungen ab dem 14.01.2020. Diese Beträge dürfen auch nicht inkassiert und beigetrieben werden. Eine Anordnung ist ebenfalls gegenüber der EWD Inkasso GmbH ergangen, welche als Inkassobüro für die Forderungen der 01048 Telecom GmbH auftritt.

Auch Abschaltung der Call-by-Call-Nummer 01018 im Sommer

Auch im Sommer hatte die Bundesnetzagentur gegenüber der 01018 GmbH die dauerhafte Abschaltung der Betreiberkennzahl 01018 angeordnet. Zusätzlich wurden Rechnungslegungs- und Inkassierungsverbote für sämtliche Abrechnungen im Zusammenhang mit der Nutzung der Nummer 01018 ab dem 23. Dezember 2019 ausgesprochen.

Daher dürfen Kunden, welche über die 01018 Call-by-Call Nummer telefoniert haben, auch wieder über die Telekom Rechnung ihr Geld zurückfordern. Sollte die Telekom dabei Probleme machen, darf man sofort die Schlichtungsstelle der Bundesnetzagentur um Hilfe beten.

"Die Einhaltung gesetzlicher Preistransparenzvorgaben ist für die Nutzer von Call-by-Call Diensten von essentieller Bedeutung. Verbraucher können nur dann eine preisbewusste Entscheidung treffen", erläutert Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.

Verstöße gegen das Telekommunikationsgesetz und das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb

Ausgangspunkt des Verfahrens waren Verbraucherbeschwerden, nach denen anstelle einer Preisansage ein Angebot zum Abschluss eines Abonnementvertrags bzw. einer "Flatrate" erfolgte. Zur Bestätigung sollte die Tasten 1 und 3 gedrückt werden. Daher waren entsprechend viele Kunden sauer.

Die daraufhin eingeleitete umfangreiche Überprüfung des Call-by-Call Dienstes durch die Bundesnetzagentur hat ergeben, dass tatsächlich ein Abonnement angeboten wurde. Ein solches ist nicht mit den gesetzlichen Vorgaben und dem Nummernplan Betreiberkennzahlen in Einklang zu bringen. Abrechnungen erfolgten in intransparenter Art und Weise. Abonnements wurden auch nach Ausspruch einer Kündigung weiterberechnet.

Zudem wurden weitere gesetzlich vorgesehene Preistransparenzvorgaben nicht eingehalten. Verbindungen zu als besonders günstig beworbenen Zielen konnten regelmäßig nicht hergestellt werden.

Die Bundesnetzagentur hat zusätzlich zu der Abschaltung die Abrechnung von Entgelten insbesondere über die Telefonrechnungen der Endkunden unterbunden. Diese Beträge waren auf den Rechnungen als Beträge anderer Anbieter unter den Artikel- / Leistungsnummern (ALNR) 24905, 24915 und 24903 und unter Nennung des Produkttextes "01018 Ausland", "01018 Spar" oder "01018 Festnetz" ausgewiesen. Im Einzelverbindungsnachweis wird bezüglich der Abonnements "FESTENTGELTCC323" ausgewiesen. Umfasst sind sämtliche Leistungen ab dem 23. Dezember 2019.

Zusätzlich dürfen die Beträge auch nicht inkassiert und beigetrieben werden. Eine Anordnung ist auch gegenüber der EWD Inkasso GmbH ergangen, welche als Inkassobüro für die Forderungen der 01018 GmbH auftritt.

Um den unliebsamen Tariffallen bei den Telefontarifen möglichst zu entgehen, bieten wir exklusiv in unserem kostenlosen Newsletter moderierte Tariftabellen an. So sind in den Tariflisten, welche nur im Newsletter erscheinen, die Anbieter gelistet, welche nicht durch häufige Tarifänderungen bei den Call-by-Call- und Callthrough-Tarife auffallen und dadurch konstante Tarife anbieten.

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