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Gericht: Preisansagepflicht bei Call-by-Call gestoppt --Vortrag nicht schlüssig

• 07.04.12 Die Preisansagepflicht im Telekommunikationsgesetzt sollte am dem 1.März diesen Jahres die Call-by-Call Anbietern dazu verpflichten, immer eine kostenlose Tarifansage vor den Gespräche zu schalten. Damit sollten die Verbraucher vor den mitunter abenteuerlichen Preiserhöhungsspielereien von einigen Anbietern geschützt werden.

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Leider wurde die Einführung der neuen Preisansagepflicht zu Beginn durch die Neuwahl des Bundespräsidenten behindert, welcher erst seine Unterschrift unter dem neuen Telekommunikationsgesetz muss. Nun stoppt das Bundesverfassungsgericht im Rahmen einer Eilentscheidung die Preisansagepflicht.

Dabei hat der Telekommunikationsanbieter Tele2 das Bundesverfassungsgericht angerufen. Bislang hätten die Anbieter von Call-by-Call Diensten am Tag nach Verkündung des Gesetzes alle Vorgaben ohne einen zeitlichen Vorlauf erfüllen müssen. Gegen die fehlende Frist hatte Tele2 schon im Februar dieses Jahres Verfassungsbeschwerde mit Eilantrag eingelegt, teilt Tele2 mit.

Im Gegenzug sollten sich die Richter am Bundesgerichtshof verdeutlichen, dass die Preisansagepflicht die Verbraucher schützen soll. Die Preisansagepflicht wurde auch nicht aus dem heiteren Himmel eingeführt, sondern die Anbieter wussten im Vorfeld was auf sie zukommt. Die technische Realisierung ist einfach und schon längst erprobt. Call-by-Call Anbieter sind technisch in der Lage diese Ansage zeitnah umzusetzen, so unsere Stellungnahme von der Redaktion von Tarifrechner.de.

Im Gegenzug könnte damit auch jede kurzfristige Preiserhöhung der Call-by-Call Anbieter damit als rechtswidrig belegt werden. Das Verhalten der Richter und die Argumentation von Tele2 ist hier nicht schlüssig, so auf jeden Fall sieht es die Redaktion von Tarifrechner.de weiter. Tele2 selbst bezeichnet sich selbst als einer der führenden alternativen Telekommunikationsanbieter in Europa in seiner Presseerklärung, daher sollte die technische Realisierung der Preisansagepflicht wohl für Tele2 kein Problem sein.

Leider haben die Richter vom Bundesverfassungsgericht nun eine Preisansagepflicht nicht vor dem 1.August 2012 vorgesehen. Auch liegt bislang keine schriftliche Begründung des Gerichtes vor.


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