SIM24 AKTION
Anzeige

Großbaustelle B76 in SH: Navis meiden die lange Umleitungsempfehlung - Alle Details zur Sperrung

• 02.02.26 Die Bundesstraße 76 stellt für das östliche Schleswig-Holstein eine unverzichtbare Verkehrsader dar. Sie verbindet die Landeshauptstadt Kiel mit der malerischen Seenlandschaft der Holsteinischen Schweiz und fungiert als täglicher Weg für Tausende von Pendlern. Doch seit dem heutigen Tag hat sich die Situation für Autofahrer grundlegend
AKTION 500x500
Anzeige
geändert. Eine Vollsperrung im Bereich zwischen dem Ortsausgang Plön und der Abfahrt Schöne Aussicht am Trenter Berg macht das direkte Durchkommen unmöglich. Diese Maßnahme ist kein kurzfristiges Unterfangen, sondern der Beginn einer Straßensanierung, die das Gesicht der Region bis mindestens 2027 prägen wird.

Die umfassende Sanierung der B76 zwischen Plön und Kiel: Eine Region stellt sich auf Jahre voller Herausforderungen ein

Der Grund für diesen massiven Eingriff liegt tief im Boden verborgen. Die geologischen Gegebenheiten in diesem Küstenvorland sind tückisch. Weiche Torfschichten und wassergesättigte Erdmassen sorgen seit Jahren dafür, dass die Fahrbahn der B76 instabil wird.

Detaillierter Bericht zur Vollsperrung der B76 zwischen Plön und Preetz ab 2026. Erfahren Sie alles über die innovative Sanierung mit EPS-Blöcken, weiträumige Umleitungen und den kombinierten Schienenersatzverkehr.
Großbaustelle B76 in SH: Navis meiden die lange Umleitungsempfehlung
- Alle Details zur Sperrung
-Bild: © Tarifrechner.de

Autofahrer kannten die Folgen bereits durch ständige Geschwindigkeitsbegrenzungen und spürbare Bodenwellen. Um die Sicherheit und die langfristige Nutzbarkeit dieser Verkehrsverbindung zu garantieren, haben sich die Planer des Landesbetriebs Straßenbau und Verkehr (LBV.SH) für eine radikale Lösung entschieden, die weit über das einfache Abfräsen von Asphalt hinausgeht.

Die technische Revolution unter dem Asphalt: Warum EPS-Blöcke die Lösung sind

Wer an Straßenbau denkt, hat meist schwere Walzen und heißen Teer vor Augen. Am Trenter Berg kommt jedoch ein Material zum Einsatz, das man eher aus der Verpackungsindustrie kennt: expandiertes Polystyrol, besser bekannt als EPS-Blöcke. Diese Methode der Leichtbauweise ist im modernen Ingenieurbau die einzige Antwort auf extrem instabile Untergründe. Da der herkömmliche Straßendamm viel zu schwer für die darunter liegenden Moorschichten ist, würde jede neue Asphaltschicht nach kurzer Zeit wieder im Boden versinken.

Die Ingenieure entfernen in einem ersten Schritt den alten Boden bis in eine Tiefe von mehreren Metern. In diese Grube werden dann die EPS-Blöcke präzise eingepasst. Diese fungieren als extrem leichter, aber druckstabiler Ersatz für den schweren Sand und Kies. Durch das geringe Eigengewicht dieser Blöcke wird die Last auf den moorigen Untergrund so stark reduziert, dass die Straße buchstäblich auf dem weichen Boden schwebt. Über den Blöcken wird eine massive Betonplatte gegossen, die als Lastverteilungsschicht dient, bevor der eigentliche Aufbau der Fahrbahn beginnt.

Herausforderungen und Präzision am Trenter Berg

Die Arbeiten am sogenannten Trenter Berg sind deshalb so zeitintensiv, weil jeder Arbeitsschritt unterbrochen werden muss, wenn die Witterung nicht mitspielt. Da die EPS-Blöcke vor UV-Strahlung und dem Eindringen von Kraftstoffen geschützt werden müssen, ist eine lückenlose Versiegelung entscheidend. Während der Bauzeit bleibt der Abschnitt für jeglichen Durchgangsverkehr gesperrt, da die schmale Trasse keinen Platz für ein Vorbeiführen der Autos lässt, ohne die Arbeiter zu gefährden oder die Qualität der Sanierung zu beeinträchtigen.

Übersicht der technischen Eckdaten und Bauphasen
Kategorie Details zur Maßnahme Zielsetzung
Bauverfahren EPS-Leichtbauweise (Hartschaumblöcke) Stabilisierung auf Torfuntergrund
Abschnitt Plön Ortsausgang bis Trenter Berg Vollständige Erneuerung der B76
Zeitraum Februar 2026 bis Dezember 2027 Langfristige Befahrbarkeit ohne Absackungen
Zusatzarbeiten Erneuerung und Verbreiterung des Radwegs Sicherheit für den Radverkehr erhöhen

Die ökologische Begleitplanung

Neben der reinen Technik spielt der Umweltschutz eine große Rolle. Da die Baustelle direkt an sensible Naturschutzgebiete und Gewässer grenzt, müssen strenge Auflagen erfüllt werden. Die Entwässerung der neuen Bundesstraße wird so gestaltet, dass Oberflächenwasser gefiltert wird, bevor es in die umliegenden Seen gelangt. Auch der Schutz lokaler Tierarten während der Bauarbeiten wurde in die mehrjährigen Planungen einbezogen, was die Komplexität des Projekts weiter erhöht.

Die Umleitungssituation: Eine Geduldsprobe für Pendler aus Plön und Preetz

Die größte Belastung im Alltag erfahren die Menschen jedoch nicht durch die Technik, sondern durch die Geografie. Da die B76 zwischen zwei Seen verläuft, gibt es keine unmittelbare Parallelstraße. Die offizielle Umleitung führt den Fernverkehr weiträumig über das Straßennetz des Kreises Plön. Wer von Plön nach Kiel möchte, muss den Weg über Lütjenburg und die B202 nehmen. Dies bedeutet einen Umweg von über 20 Kilometern pro Strecke.

Diese Route führt über Selent direkt zur Landeshauptstadt. Die zusätzliche Belastung für die Anwohner an der Umleitungsstrecke ist enorm. Besonders in den Stoßzeiten am Morgen und am späten Nachmittag wird mit erheblichen Verzögerungen gerechnet. Experten raten dazu, mindestens 40 Minuten zusätzliche Fahrzeit einzuplanen. Viele Pendler werden versuchen, auf kleinere Kreisstraßen auszuweichen, doch diese Wege über Rathjensdorf oder Lebrade sind für das hohe Verkehrsaufkommen nicht ausgelegt und führen oft durch enge Dorfkerne.

Der Algorithmus gegen die Verkehrsplanung: Wenn Navigationsgeräte die B76-Sperrung verschärfen

Die großräumige Vollsperrung der B76 zwischen Plön und Preetz stellt nicht nur eine logistische Herausforderung für den Landesbetrieb Straßenbau dar, sondern führt auch zu einem digitalen Konflikt. Während die Verkehrsbehörden den Fernverkehr über breite Bundesstraßen wie die B430 und die B202 leiten, schlagen moderne Navigationssysteme wie Google Maps, Waze oder Apple Maps oft deutlich kürzere Routen vor. Diese führen unweigerlich durch kleine Gemeinden, die für eine solche Belastung nie ausgelegt wurden. Für die Bewohner der betroffenen Dörfer bedeutet dies den Verlust ihrer Lebensqualität, während Autofahrer oft in engen Gassen feststecken.

Das Problem bei der Nutzung von Echtzeit-Navigationsdaten ist ihre rein mathematische Logik. Ein Algorithmus berechnet den schnellsten Weg von Punkt A nach Punkt B basierend auf der aktuellen Durchschnittsgeschwindigkeit anderer Nutzer. Wenn die offizielle Umleitung einen Umweg von über 20 Kilometern vorsieht, erscheint ein Feldweg oder eine schmale Dorfstraße für das System als effiziente Alternative. Dass diese Straßen physikalisch nicht in der Lage sind, hunderte Fahrzeuge pro Stunde aufzunehmen, erkennt die Software oft erst, wenn der Stau bereits mitten im Wohngebiet entstanden ist.

Die Verlockung der Schleichwege: Rathjensdorf und Lebrade im Fokus

Besonders die Gemeinde Rathjensdorf sowie die Verbindungen über Lebrade und Mucheln rücken in das Visier der digitalen Pfadfinder. Diese Strecken wirken auf dem Bildschirm wie eine ideale Abkürzung, um die langwierige Fahrt über Lütjenburg zu vermeiden. Doch die Realität vor Ort sieht anders aus. Viele dieser Wege sind so schmal, dass zwei entgegenkommende Fahrzeuge kaum aneinander vorbeikommen, ohne auf den unbefestigten Randstreifen auszuweichen. Dies führt nicht nur zu gefährlichen Situationen, sondern zerstört auch die Bankette der Straßen, was wiederum teure Reparaturen für die Kommunen nach sich zieht.

Ein weiterer Aspekt ist die Sicherheit der schwächeren Verkehrsteilnehmer. In den betroffenen Dörfern gibt es oft keine durchgehenden Gehwege. Wenn nun der Durchgangsverkehr massiv zunimmt, werden Schulwege für Kinder unsicher und die Lärmbelastung für die Anwohner steigt ins Unermessliche. Die Navis berücksichtigen keine sozialen oder sicherheitsrelevanten Faktoren, sondern lediglich die verbleibende Fahrzeit bis zum Ziel.

Vergleich der Routen während der Sperrung
Route Zusätzliche Kilometer Geschätzte Mehrzeit
Offiziell (B430/B202 via Lütjenburg) ca. 22 km 35 bis 50 Minuten
Alternativ (via Grebin/Schillsdorf) ca. 15 km 45 bis 60 Minuten (Staugefahr)
Lokal (nur für Anlieger empfohlen) ca. 8 km Unvorhersehbar

Die wirtschaftlichen Folgen für die Region

Nicht nur die Pendler leiden unter der Sperrung. Der lokale Einzelhandel in Plön und die Tourismusbetriebe am Großen Plöner See blicken mit Sorge auf die kommenden Monate. Die Erreichbarkeit ist ein entscheidender Faktor für Tagestouristen aus Kiel. Wenn die Fahrtzeit sich verdoppelt, könnten viele Besucher auf andere Ziele an der Ostseeküste ausweichen. Auch für Handwerksbetriebe und Lieferdienste steigen die Kosten durch den erhöhten Kraftstoffverbrauch und die verlorenen Arbeitsstunden im Stau.

Zusätzliches Hindernis: Wenn Schiene und Straße gleichzeitig pausieren

Ein besonderer Punkt in der Planung sorgt für Kopfschütteln bei vielen Betroffenen. Im Frühjahr 2026, genauer gesagt zwischen dem 13. April und Ende Mai, wird die Deutsche Bahn die Gleise zwischen Kiel und Preetz sanieren. In diesem Zeitraum fällt die Bahnverbindung als Alternative zum Auto komplett weg. Ein Schienenersatzverkehr (SEV) mit Bussen wird eingerichtet, doch auch diese Busse müssen sich durch die bereits überlasteten Umleitungsstrecken der B76 quälen.

Dieses Zeitfenster von sechs Wochen wird als die kritischste Phase des gesamten Bauprojekts angesehen. Da die Kapazitäten der Ersatzbusse begrenzt sind und die Fahrzeiten durch den Stau unkalkulierbar werden, wird vielen Arbeitnehmern in der Region empfohlen, in dieser Zeit verstärkt auf Homeoffice-Lösungen zu setzen. Für Schüler und Studenten, die auf den ÖPNV angewiesen sind, bedeutet dies eine erhebliche Einschränkung ihrer Mobilität.

Koordination der Baustellen

Die Kritik an der mangelnden Abstimmung zwischen dem LBV.SH und der Deutschen Bahn ist groß. Die Behörden argumentieren jedoch, dass beide Sanierungen aufgrund des schlechten Zustands der Infrastruktur keinen weiteren Aufschub dulden. Eine Verschiebung der Gleisarbeiten hätte laut offiziellen Angaben zu noch längeren Sperrzeiten in den Folgejahren geführt. Somit müssen die Bürger der Region nun mit dieser doppelten Belastung leben.

Ein Ausblick: Was bringt die B76 nach der Sanierung?

Trotz der gegenwärtigen Strapazen bietet das Projekt langfristige Vorteile. Der neue Radweg wird eine Breite von bis zu drei Metern erhalten, was ihn für den modernen Fahrradverkehr und E-Bikes deutlich attraktiver macht. Dies ist ein zentraler Bestandteil der Mobilitätswende in Schleswig-Holstein. Zudem wird die neue Fahrbahndecke durch die EPS-Unterschichtung eine Laufzeit von mehreren Jahrzehnten haben, ohne dass erneut großflächige Flickschusterei betrieben werden muss.

Die Sperrung der B76 ist somit ein schmerzhafter, aber notwendiger Schritt. Wenn im Jahr 2027 die ersten Autos wieder über den Trenter Berg rollen, wird die Verbindung zwischen Plön und Kiel sicherer, leiser und stabiler sein als jemals zuvor. Bis dahin bleibt den Menschen in der Holsteinischen Schweiz nur die gegenseitige Rücksichtnahme und eine gute Portion Gelassenheit im täglichen Verkehrsfluss.

Zusammenfassung für Verkehrsteilnehmer

    • Vermeiden Sie nach Möglichkeit die Stoßzeiten zwischen 07:00 und 09:00 Uhr sowie 16:00 und 18:00 Uhr.
    • Nutzen Sie digitale Navigationshilfen, die Echtzeit-Verkehrsdaten für die Umleitung berücksichtigen.
    • Beachten Sie das Lkw-Verbot auf den kleineren Nebenstrecken, um Bußgelder zu vermeiden.
    • Bereiten Sie sich frühzeitig auf die Bahnsperrung im April und Mai 2026 vor.

Kreis Plön: Verwaltungsgerichtsklage gegen Amt Selent Schlesen wegen Intransparenz und Diskriminierung

Gemäß § 3 des Informationszugangsgesetzes Schleswig-Holstein (IZG-SH) haben die Bürger und Journalisten das Recht auf einen Informationszugang bei den Behörden. Die gesetzliche Frist zur Bearbeitung beträgt einen Monat (§ 7 Abs. 1 IZG-SH). Diese Frist hatte zuletzt das Amt Selent/Schlesen ohne erneute Kommunikation innerhalb der 30 Tagen verstreichen lassen. Nun gibt es Vorwürfe bei der IZG Abrechnung, wegen Intransparenz und Diskriminierung und es wurde Klage beim Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein eingereicht.

So sieht der Chefredakteur vom Redaktionsnetzwerk Tarifrechner und Informatiker, Dipl. Inform. Martin Kopka, die Lohnkosten für unverhältnismäßig hoch, sieht hierin sogar eine Strafgebühr für die Ausübung seiner bürgerlichen Rechte unter Missachtung der Pressefreiheit und damit verfassungswidriges Verhalten und bittet das Gericht um die Aufschlüsselung der tatsächlichen entstandenen Lohnkosten und Arbeitsminuten.

Alles über die Verwaltungsgerichtsklage gegen Amt Selent Schlesen wegen Intranzparenz und Diskrimierung
Kreis Plön: Verwaltungsgerichtsklage gegen Amt Selent
Schlesen wegen Intransparenz und Diskriminierung
-Bild: © Tarifrechner.de

So werden durch die Ansetzung von 1,5 Arbeitsstunden bei 38,5 Arbeitsstunden pro Woche rein rechnerisch Lohnkosten von über 10.000 Euro im Monat verlangt. Ganz schön viel, für die Bediensteten im Amt Selent/Schlesen sollte man meinen.

Mangelnde Transparenz

So gibt es die Klagebegründung, dass die geltend gemachten Forderung inhaltlich nachvollziehbar sein müssen. Es fehlt hier eine hinreichend transparente Darlegung, auf welcher rechtlichen Grundlage und in welcher Höhe die Kosten berechnet wurden. Nach § 10 IZG-SH sind Gebühren und Auslagen nachvollziehbar zu begründen.

Unverhältnismäßigkeit

Die Höhe der geforderten Kosten steht auch in keinem angemessenen Verhältnis zum Umfang und zur Art der beantragten Informationen. Das IZG-SH verfolgt den Zweck, den Informationszugang zu fördern und nicht durch überhöhte Gebühren faktisch zu verhindern. Die Forderung widerspricht daher dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, so die weitere Kritik vom Chefredakteur.

Kreis Plön: Kommunalaufsicht unterstützt Beschwerde gegen Amt Selent wegen IZG-SH Verstoss

Die Kommunalaufsicht Kreis Plön unterstützte zuletzt die Beschwerde bei der Landesdatenschutzbehörde gegen das Amt Selent/Schlesen wegen des IZG-SH Verstosses aufgrund einer Redaktionsanfrage an die Kommunalaufsicht Kreis Plön.

Die Kommunalaufsicht im Kreis Plön und im Bundesland Schleswig-Holstein ist ein zentrales Element zur Gewährleistung der Rechtsstaatlichkeit auf kommunaler Ebene. Sie sorgt für die Einhaltung rechtlicher Vorgaben.

Kreis Plön: Kommunalaufsicht unterstützt Beschwerde gegen Amt Selent wegen IZG-SH Verstoss
Kreis Plön: Landesdatenschutzbehörde ermittelt gegen Amt Selent
wegen IZG-SH Verstoss
-Bild: © Tarifrechner.de

Kommunalaufsicht im Kreis Plön und in Schleswig-Holstein

Die Kommunalaufsicht spielt eine zentrale Rolle in der kommunalen Selbstverwaltung des Bundeslandes Schleswig-Holstein. Sie dient der Kontrolle der Kommunen, um eine rechtskonforme Verwaltung sicherzustellen.

Grundlagen der Kommunalaufsicht

In Deutschland basiert die Kommunalaufsicht auf dem Prinzip der kommunalen Selbstständigkeit. Dennoch unterliegen Gemeinden und Städte der Kontrolle übergeordneter Instanzen, um die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben sicherzustellen.

Gesetzliche Grundlage

Die rechtliche Basis für die Kommunalaufsicht bildet das Kommunalverfassungsgesetz Schleswig-Holstein (KVSH). Hier werden Aufgaben, Zuständigkeiten und Verfahren genau definiert.

Struktur der Kommunalaufsicht in Schleswig-Holstein

Auf Landesebene

Die oberste Kommunalaufsichtsbehörde in Schleswig-Holstein ist das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport. Diese Behörde ist zuständig für Kreise und Städte mit über 20.000 Einwohnern.

Auf Kreisebene - Beispiel Kreis Plön

Im Kreis Plön nimmt der Landrat die Rolle der unteren Kommunalaufsichtsbehörde wahr. Zuständig ist er für kleinere Städte, Gemeinden und Ämter innerhalb des Kreises.

Aufgaben der Kommunalaufsicht

Beratung der Kommunen

Ein zentraler Bestandteil ist die fachliche Beratung der kommunalen Verwaltungen. Ziel ist es, rechtliche Unsicherheiten zu klären und Verwaltungsabläufe zu optimieren.

Prüfung von Entscheidungen

Die Kommunalaufsicht prüft Haushaltspläne, Satzungen, Wahlen sowie Bürgerbegehren und Bürgerentscheide. Dabei wird besonders auf die Rechtsmäßigkeit geachtet.

Kontrollfunktion

Bei Verdacht auf Rechtsverletzungen kann die Kommunalaufsicht aufsichtsrechtliche Maßnahmen ergreifen. Dies kann von einfachen Beanstandungen bis hin zur Anordnung von Verwaltungshandlungen reichen.

Grenzen der Kommunalaufsicht

Keine Zweckmäßigkeitskontrolle

Die Kommunalaufsicht prüft nicht die Zweckmäßigkeit einer Entscheidung, sondern lediglich deren Rechtmäßigkeit. Dies schützt die Autonomie der Kommunen.

Fallbeispiele aus dem Kreis Plön

Haushaltsgenehmigungen

Gemeinden im Kreis Plön müssen ihre Haushaltspläne von der Kommunalaufsicht genehmigen lassen. Bei Fehlbeträgen kann ein Sparhaushalt verlangt werden.

Bürgerentscheide

Die Prüfung von Bürgerbegehren und Volksentscheiden stellt sicher, dass diese formell und inhaltlich den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.

Kreis Plön: Landesdatenschutzbehörde ermittelt gegen Amt Selent wegen IZG-SH Verstoss

Das Europäische Medienfreiheitsgesetz ist die wichtigste EU-weite Regelung zum Schutz der Pressefreiheit. Es wurde am 11. April 2024 vom Europäischen Parlament verabschiedet und soll Journalistinnen und Journalisten vor politischer und wirtschaftlicher Einflussnahme schützen.

Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein ist eine entscheidende Instanz zur Durchsetzung der Informationsfreiheit. Es bietet Antragstellerinnen und Antragstellern die Möglichkeit, sich gegen unrechtmäßige Informationsverweigerungen zu wehren und fördert damit die Demokratie und Offenheit im Verwaltungshandeln.

Kreis Plön: Landesdatenschutzbehörde ermittelt gegen Amt Selent wegen IFG Verstoss
Kreis Plön: Landesdatenschutzbehörde ermittelt gegen Amt Selent
wegen IZG-SH Verstoss
-Bild: © Tarifrechner.de

Informationszugang in Schleswig-Holstein: Rechte und Wege über die Landesdatenschutzbehörde

Das Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) gewährt Bürgerinnen und Bürgern das Recht auf Zugang zu amtlichen Informationen öffentlicher Stellen. Wenn Behörden dieses Recht missachten oder unbegründet verweigern, stellt die Landesdatenschutzbehörde Schleswig-Holstein, das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz (ULD), eine zentrale Anlaufstelle dar.

Rechtliche Grundlage des Informationszugangs

Das IZG-SH bildet die gesetzliche Basis für die Informationsfreiheit im Land Schleswig-Holstein. Es verpflichtet öffentliche Stellen dazu, auf Anfrage amtliche Informationen bereitzustellen - sofern keine Ausschlussgründe vorliegen. Diese Regelungen stärken die Transparenz und fördern eine verantwortungsvolle Verwaltung.

Wer kann eine Anfrage stellen?

Jede natürliche oder juristische Person hat das Recht, eine Anfrage zu stellen. Es spielt keine Rolle, ob die Person in Schleswig-Holstein lebt oder nicht. Es ist nicht erforderlich, ein besonderes Interesse nachzuweisen.

Rolle des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz (ULD)

Das ULD ist die zuständige Landesdatenschutzbehörde Schleswig-Holstein, die sowohl die Einhaltung des IZG-SH kontrolliert als auch Vermittlungs- und Beratungsfunktionen übernimmt.

Prüfung von Beschwerden

Wenn eine öffentliche Stelle den Informationszugang verweigert oder nicht reagiert, können sich Antragstellende beim ULD beschweren. Die Behörde prüft dann, ob eine Verletzung der Informationsrechte vorliegt.

Vermittlung zwischen Bürger und Behörde

Das ULD übernimmt eine vermittelnde Rolle, indem es Kontakt zur betreffenden Behörde aufnimmt. Ziel ist es, ohne gerichtliche Schritte eine Lösung herbeizuführen und die Informationsherausgabe zu fördern.

Instrumente und Handlungsmöglichkeiten der Landesdatenschutzbehörde

Beratung der Antragsteller

Das ULD bietet umfassende Beratung zum IZG-SH. Antragsteller werden bei der Formulierung von Anfragen unterstützt und erhalten Hilfe bei rechtlichen Unsicherheiten.

Unterstützung bei juristischen Auseinandersetzungen

Kommt es zum Rechtsstreit, etwa wenn die Behörde den Zugang endgültig verweigert, stellt das ULD Informationen und ggf. Argumentationshilfen bereit, um die Rechtsposition der Antragsteller zu stärken.

Veröffentlichung von Tätigkeitsberichten

Das ULD veröffentlicht regelmäßig Berichte, in denen Fälle von Informationsverweigerung dokumentiert werden. Diese Berichte sind wichtige Instrumente der Kontrolle und liefern Impulse für gesetzliche Anpassungen.

Typische Herausforderungen und Empfehlungen

Verzögerung oder Ignorieren von Anfragen

Ein häufiges Problem ist das Nichtreagieren öffentlicher Stellen auf IZG-Anfragen. Das ULD empfiehlt, in solchen Fällen schriftliche Erinnerungen zu versenden und zeitnah eine Beschwerde einzureichen.

Unzulässige Ablehnungen

Oft werden Ablehnungen mit pauschalen Argumenten wie "Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse" begründet. Das ULD prüft solche Aussagen kritisch und klärt, ob eine gesetzliche Grundlage für die Ablehnung besteht.

Kreis Plön: Nach Selbstjustiz im Amt gegen Presse Akteneinsicht verlangt

Kreis Plön: Polizei ermittelt wegen Selbstjustiz im Amt gegen Presse
Kreis Plön: Polizei ermittelte wegen Selbstjustiz im Amt gegen Presse -Bild: © pixabay.com

So hatte zuletzt die Gemeinde Lammershagen eine Strassenlaterne ohne eine Rechtsgrundlage auf dem Redaktionsgelände aufgebaut und in Betrieb genommen. Im Frühjahr 2024 wurde die Strassenlaterne schon demontiert, wohl aufgrund von staatsanwaltlichen Ermittlungen gegen das Bauamt Selent/Schlesen. Kurz vor dem Aufbau und der Inbetriebnahme der Strassenlaterne im Herbst 2024 gab es den Vandalismus mit Hausfriedensbruch, um wohl erneut den rechtswidrigen Betrieb der Strassenlaterne zu ermöglichen und nun um Zeugen der Staatsanwaltschaft einzuschüchtern!.

Akteneinsicht bei der Kieler Staatsanwaltschaft

Daher hat die Tarifrechner Redaktion nun erstmal Akteneinsicht bei der Kieler Staatsanwaltschaft über ihre Anwaltskanzlei beantragt, damit wir exklusiv über Straftaten gegen die Pressefreiheit in Schleswig Holstein berichten können.

Die Rechtsgrundlage für die Akteneinsicht von Opfern einer Straftat in Deutschland ist in § 406e der Strafprozessordnung (StPO) geregelt.

Demnach können Geschädigte unter bestimmten Voraussetzungen Einsicht in die Akten nehmen, die dem Gericht vorliegen oder vorzulegen wären. Allerdings entscheidet über den Antrag auf Akteneinsicht die Staatsanwaltschaft oder das Gericht. In der Regel darf dem allerdings nicht Widersprochen werden, insbesondere wenn es hier um das Presserecht innerhalb der EU geht.

Das Europäische Medienfreiheitsgesetz ist die wichtigste EU-weite Regelung zum Schutz der Pressefreiheit. Es wurde am 11. April 2024 vom Europäischen Parlament verabschiedet und soll Journalistinnen und Journalisten vor politischer und wirtschaftlicher Einflussnahme schützen.

Auch zuvor gab es schon die verzweifelten Versuche durch das Bauamt Selent und der Gemeinde Lammershagen, rechtswidrige Forderungen in Verbindung mit dem Betrieb der Strassenlaterne durchzusetzen, dieses führte zu Staatsanwaltlichen Ermittlungen. Die Gemeinde Lammershagen ist Mitglied im Zweckverband Breitbandversorgung für den Kreis Plön. Immerhin sorgen die Baugenehmigungen bzw. Ausgrabegenehmigungen für Sicherheit, da diese nach TKG §68 erteilt werden. Hier sieht das TKG §68 Absatz 2 die öffentliche Sicherheit und Ordnung vor. Das Amt Selent/Schlesen hat diese Ausgrabegenehmigungen erteilt. Das Schriftstück liegt der Redaktion vor.

Das entsprechende "Willkürverbot" ist dem Rechtsstaat-Prinzip im Kontext der "Gesetzmäßigkeit der Verwaltung" zuzuordnen (Art. 20 III GG). Es gehört nach Art. 79 Abs. 3 GG zu den unantastbaren Grundsätzen der verfassungsrechtlichen Ordnung und gilt für jede staatliche Gewalt. Art. 14 GG schützt Eigentum der Presse, Bürger und Unternehmen vor der staatlichen Willkür und bedarf der Aufhebung durch einen Richter mit der Möglichkeit des Widerspruchs, eigentlich normal in einem Rechtsstaat.

Die Grundstücksgrenze ist der Gemeinde, den Gemeindevertretern und dem Amt Selent bekannt, weil es im Jahr 2019 beim Glasfaserausbau den Straftatbestand des Hausfriedensbruch auf dem Redaktionsgelände gab. Dabei missachtete das Amt Selent und die Gemeinde Lammershagen die Grundstücksgrenzen und billigte damit die Zerstörung von öffentlichen Leitungen durch den Einsatz der Spülbohrung, bis hin zu Gasleitungen, die auf einer Länge von 160 Meter auf dem Grundstück liegen. Hier lag -wie in vielen Fällen- eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit vor. Auh hier sorgen die Baugenehmigungen bzw. Ausgrabegenehmigungen für Sicherheit, da diese nach TKG §68 erteilt werden. Hier sieht das TKG §68 Absatz 2 die öffentliche Sicherheit und Ordnung vor. Das Amt Selent/Schlesen hat diese Ausgrabegenehmigungen erteilt. Das Schriftstück liegt der Redaktion vor.

Der Chefredakteur vom Redaktionsnetzwerk Tarifrechner und Informatiker, Dipl. Inform. Martin Kopka, betrachtet dieses als eine politisch, motivierte Straftat durch Amtsträger und Billigung von Amtsträgern. So wurden nun zum Schutz von Journalisten das Europäische Medienfreiheitsgesetz zum Schutz der Pressefreiheit initiert. Das Gesetz wurde am 11. April 2024 vom Europäischen Parlament verabschiedet und soll Journalistinnen und Journalisten vor politischer und wirtschaftlicher Einflussnahme schützen!.

Generalstaatsanwalt Schleswig Holstein leitete Ermittlungen ein, Generalstaatsanwältin bestätigt Vorwurf

Immerhin wurde der letzte Präsident der Bundesnetzagentur, Jochen Homann, im Jahr 2022 abgesetzt, nach dem dieser 76 zerstörte Gasleitungen beim Glasfaserausbau ignorierte, und kein Baustopp trotz Gefährdung der öffentlichen Sicherheit im Kreis Plön machte. Dabei wurden zerstörte Gasleitungen immer an die Bundesnetzagentur gemeldet, so die Netz AG. Die Bundesnetzagentur und der Zweckverband Breitbandversorgerung Plön mit seinen Ämtern haben daher erhebliche rechtswidrige Handlungen begangen.

Immerhin sorgen die Baugenehmigungen bzw. Ausgrabegenehmigungen für Sicherheit, da diese nach TKG §68 erteilt werden. Hier sieht das TKG §68 Absatz 2 die öffentliche Sicherheit und Ordnung vor. Das Amt Selent/Schlesen hat diese Ausgrabegenehmigungen erteilt. Das Schriftstück liegt der Redaktion vor.

So hatte zuletzt die Generalstaatsanwaltschaft des Landes Schleswig Holstein Ermittlungen eingeleitet. Auch hier wurden rechtswidrige Methoden durch Hausfriedensbruch, Nötigung etc. gegen die Redaktion Tarifrechner im Rahmen der redaktionellen Berichterstattung über den Glasfaserausbau im Kreis Plön begangen. Bislang gab es keine Konsequenzen für den ehemaligen Amtsvorsteher Volker Schütte-Felsche (CDU) und Amtsvorsteherin Ulrike Raabe (ehemals Mitglied der CDU Fraktion, nun parteilos) und weitere Amtsträger.

Zuletzt hatte die neue Generalstaatsanwältin aus Schleswig Holstein, Frau Schmücker-Borgwardt, die Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Hausfriedensbruch vom Amt Selent/Schlesen durch die Billigung (§27 StGB, §140 StGB) im April 2024 bestätigt, allerdings auf die Verjährung hingewiesen. So hatte auch das Bauamt im Amt Selent/Schlesen die Trassenpläne laut der ehemaligen Landrätin der Landrätin aus Plön, Stephanie Ladwig, vorliegen. Das Bauamt hat dann laut dem Chefredakteur vom Redaktionsnetzwerk Tarifrechner und Informatiker, Dipl. Inform. Martin Kopka, weggeschaut. Beide Schreiben -von der Generalstaatsanwältin und Ex-Landrätin Ladwig- liegen der Redaktion vor.

Eine Anklage wegen "Gefährdung der Öffentlichen Sicherheit" etc. hat es daher bislang nie gegeben und wird es wohl auch aufgrund des Verdachts der "politisch motivierten Strafvereitelung" in Schleswig Holstein gegen die Pressefreiheit durch die Täuschung von Journalisten und damit der Öffentlichkeit durch Amtsträger nicht geben, so die weitere Kritik vom Chefredakteur, Dipl. Inform. Martin Kopka.

Auch die Tarifrechner-Redaktion, welche das Grundrecht auf Pressefreiheit ausübt, war von den Übergriffen im Rahmen des Hausfriedensbruch und der Gefährdung der öffentlichen Sicherheit durch die versuchte Zerstörung von Gas-, Strom-, Wasser- und Telefonleitungen betroffen.

Und bei 41.000 Abofallenbetrügereien blieb die Bundesnetzagentur untätig, bis das Redaktionsnetzwerk Tarifrechner nachfragen bei der Bundesnetzagentur stellte.

Damit Ihnen in Zukunft kein Spar-Angebot entgeht, können Sie sich auch bei unserem kostenlosen Newsletter anmelden. Einmal in der Woche bekommen Sie dann eine Übersicht an Aktionen und wichtigen Änderungen im Telefonmarkt. Noch schneller sind Sie aber via X (ehemals Twitter) und Facebook informiert.



Verwandte Nachrichten:

Auf dieser Seite gibt es Affilate Links, die den Preis nicht beeinflussen. Damit wird der hochwertige Journalismus kostenfrei angeboten

SIM24 AKTION
Anzeige
     Spartipp Handytarife:
  • 10 GB Allnet-Flat
  • mtl. 3,99 € statt 9,99 €
  • Handy- und SMS-Flatrate
  • 50 MBit/s High-Speed
  • 1&1 5G Netz
  • mtl. Laufzeit
  • Jetzt sparen und Wechseln!

     Preistipp 50 GB-Tarife:
  • 50 GB 5G Tarif
  • mtl. 8,99 € statt 17,99 €
  • mtl. Laufzeit
  • Handy- und SMS-Flatrate
  • 50 MBit/s High-Speed
  • Jetzt sparen und Wechseln!

     Besten 10 GB Tarife:
  • Spartarife ab 3,99 €
  • Sparwochen mit Rabatten,
  • Gutscheinen,
  • Anschlusspreisbefreiungen
  • Jetzt sparen und Vergleichen!

Kostenloser Newsletter:
Mit unserem kostenlosen Newsletter verpassen Sie ab sofort keine Schnäppchen und Aktionen mehr.
Ihre E-Mail-Adresse:
Datenschutzhinweise

Weitere Nachrichten:

Telefontarifrechner.de
 Datenschutzhinweise © Copyright 1998-2026 by DATA INFORM-Datenmanagementsysteme der Informatik GmbH  Impressum 
Damit wir unsere Webseiten für Sie optimieren und personalisieren können würden wir gerne Cookies verwenden. Zudem werden Cookies gebraucht, um Funktionen von Soziale Media Plattformen anbieten zu können, Zugriffe auf unsere Webseiten zu analysieren und Informationen zur Verwendung unserer Webseiten an unsere Partner in den Bereichen der sozialen Medien, Anzeigen und Analysen weiterzugeben. Sind Sie widerruflich mit der Nutzung von Cookies auf unseren Webseiten einverstanden?(mehr dazu)
Cookie-Entscheidung widerrufen