AKTION 736x414
Anzeige

1&1 entgeht Strafe wegen verpasster 5G-Ausbauziele

• 28.11.25 Der deutsche Mobilfunkanbieter 1&1 stand lange Zeit im Fokus der Öffentlichkeit, weil er seine Verpflichtungen beim 5G-Ausbau deutlich verfehlte. Trotz der massiven Verspätungen muss das Unternehmen jedoch keine Strafe zahlen. Grund dafür ist ein Gerichtsurteil, das die damaligen Vergaberegeln für
Anzeige
rechtswidrig erklärte. Wir beleuchten -wie immer- die Hintergründe, die juristischen Entscheidungen und die Folgen für Verbraucher und den Markt.

1&1 entgeht Strafe wegen verpasster 5G-Ausbauziele

Der Fall zeigt, wie eng Telekommunikation, Recht und Politik miteinander verflochten sind. 1&1 entgeht einer Strafe von bis zu 50 Millionen Euro, weil die 5G-Auktionsregeln von 2019 rechtswidrig waren. Für Verbraucher bedeutet dies kurzfristig keine Änderungen, langfristig aber möglicherweise mehr Wettbewerb und bessere Netze.

1&1 entgeht einer Strafe wegen verpasster 5G-Ausbauziele. Hintergrund, Gerichtsurteile, Folgen für Verbraucher und Markt im Überblick.
1&1 entgeht Strafe wegen verpasster 5G-Ausbauziele --Bild: © tarifrechner.de

Hintergrund: Die 5G-Frequenzauktion 2019

Im Jahr 2019 versteigerte die Bundesnetzagentur die begehrten 5G-Frequenzen. Dabei verpflichteten sich alle Netzbetreiber zu klaren Ausbauzielen. Für 1&1 bedeutete dies, bis Ende 2022 mindestens 1.000 Antennenstandorte zu errichten. Diese Verpflichtung sollte sicherstellen, dass der neue Anbieter schnell ein konkurrenzfähiges Netz aufbauen kann.

Die Realität: Nur fünf Standorte statt 1.000

Zum Stichtag Ende 2022 hatte 1&1 lediglich fünf Standorte in Betrieb. Damit lag das Unternehmen weit hinter den Erwartungen. Als Gründe nannte 1&1 unter anderem Lieferschwierigkeiten bei Partnern wie Vantage Towers, die den Aufbau verzögerten. Kritiker sahen darin jedoch ein strukturelles Problem und warfen dem Anbieter mangelnde Planung vor.

Die drohenden Strafen

Die Bundesnetzagentur leitete 2023 ein Bußgeldverfahren gegen 1&1 ein. Pro fehlendem Standort drohten bis zu 50.000 Euro Strafe. Insgesamt hätte die Summe fast 50 Millionen Euro betragen. Für den jungen Netzbetreiber wäre dies eine erhebliche Belastung gewesen.

Das Gerichtsurteil aus Köln

Das Verwaltungsgericht Köln entschied 2024, dass die Auktionsregeln rechtswidrig zustande gekommen waren. Das Bundesverkehrsministerium unter Andreas Scheuer (CSU) hatte unzulässig Einfluss auf die Bundesnetzagentur genommen. Damit war die Grundlage für die Ausbauauflagen und die drohenden Strafen nicht rechtmäßig.

Bestätigung durch das Bundesverwaltungsgericht

Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte die Entscheidung. Die Verfahren gegen 1&1 und andere Netzbetreiber wurden eingestellt. Damit entfiel die drohende Strafe endgültig.

Aktueller Stand des Netzausbaus

Bis Ende 2025 hat 1&1 rund 1.500 Antennenstandorte in Betrieb genommen. Damit liegt das Unternehmen zwar über den ursprünglichen Verpflichtungen, jedoch weiterhin hinter den großen Wettbewerbern Telekom, Vodafone und Telefónica. Um Kunden dennoch zu versorgen, setzt 1&1 auf National Roaming, bisher über Telefónica und künftig verstärkt über Vodafone.

Folgen für Verbraucher

Für Kunden hat das Urteil keine direkten negativen Folgen. Der Handyempfang bleibt unverändert, da die Frequenzen gültig bleiben. Langfristig könnte die Neuvergabe der Frequenzen jedoch zu mehr Wettbewerb führen. Neue Anbieter wie Freenet oder EWE Tel könnten bessere Chancen auf Netzzugang erhalten.

Kritik und Diskussion

Manche Beobachter sehen es als unfair, dass 1&1 trotz massiver Versäumnisse straffrei bleibt. Andere halten es für juristisch konsequent, da die Regeln fehlerhaft waren. Die Diskussion zeigt, wie komplex die Telekommunikationspolitik in Deutschland ist.

Tabelle

Vergleich der Ausbauziele und Realität

Netzbetreiber Verpflichtung 2019 Realisierte Standorte bis 2022
1&1 1.000 5
Telekom 2.000 2.100+
Vodafone 2.000 2.050+
Telefónica 2.000 2.000+

Potenzielle Strafen

Netzbetreiber Fehlende Standorte Maximale Strafe
1&1 995 49.750.000 €

Langfristige Perspektiven

Die Bundesnetzagentur kündigte an, die Frequenzvergabe ab 2026 neu und rechtssicher aufzusetzen. Dies soll Transparenz und Diskriminierungsfreiheit gewährleisten. Für den Markt bedeutet dies möglicherweise eine Neustrukturierung, die zu günstigeren Tarifen und besserer Netzqualität führen könnte.

Bundesverwaltungsgericht: Die 5G-Auktion 2019 - endgültig rechtswidrig erklärt

Die 5G-Auktion 2019 gilt nun endgültig als rechtswidrig. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte die Urteile des Verwaltungsgerichts Köln und stellte fest, dass die damaligen Vergaberegeln gegen europäische Vorgaben verstießen. Damit endet ein jahrelanger Rechtsstreit, der die deutsche Telekommunikationsbranche nachhaltig beeinflusst.

Die 5G-Auktion 2019 war ein historisches Ereignis, das nun als rechtswidrig gilt. Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zwingt die Bundesnetzagentur, die Vergabe neu zu gestalten. Für den Markt bedeutet dies Unsicherheit, aber auch Chancen auf mehr Wettbewerb und bessere Netzqualität.

Die 5G-Auktion 2019 wurde endgültig für rechtswidrig erklärt. Erfahren Sie die Hintergründe, Folgen für Netzbetreiber und Chancen für Verbraucher.
Projekt 6G-TakeOff: Die Zukunft der Mobilfunktechnologie --Bild: © tarifrechner.de

Hintergrund der 5G-Frequenzvergabe

Zwischen März und Juni 2019 versteigerte die Bundesnetzagentur erstmals in der deutschen Geschichte 5G-Frequenzen im Bereich von 2 GHz und 3,6 GHz. Vier Anbieter erhielten den Zuschlag: Deutsche Telekom, Vodafone, Telefónica und erstmals auch 1&1 Drillisch. Nach 497 Bietrunden erzielte der Staat Einnahmen von rund 6,55 Milliarden Euro.

Die Kritik an der Auktion

Schon damals kritisierten Branchenexperten die hohen Gebote als Investitionsbremse für den Netzausbau. Zudem wurde bemängelt, dass die Diensteanbieter-Verpflichtung nicht klar genug geregelt war. Kleinere Anbieter wie Freenet und EWE TEL sahen sich benachteiligt und klagten gegen die Bedingungen.

Warum die Auktion rechtswidrig war

Das Gericht stellte fest, dass die Präsidentenkammer der Bundesnetzagentur nicht unabhängig genug agierte. Das Bundesverkehrsministerium unter Andreas Scheuer (CSU) habe Einfluss genommen und eine verbindliche Öffnung der Netze für Drittanbieter verhindert. Damit wurde die unionsrechtlich geforderte Unabhängigkeit der Behörde verletzt.

Die Rolle der Politik

Die damalige politische Einflussnahme führte dazu, dass die Auktion nicht den Anforderungen eines transparenten und diskriminierungsfreien Verfahrens entsprach. Besonders die Verhinderung einer klaren Diensteanbieter-Verpflichtung gilt als zentraler Fehler.

Folgen des Urteils

Die Bundesnetzagentur muss das Verfahren neu aufrollen. Bis dahin behalten die bisherigen Frequenzzuteilungen ihre Gültigkeit. Für die großen Netzbetreiber bedeutet dies eine Phase der Unsicherheit, während kleinere Anbieter Chancen auf einen faireren Zugang erhalten.

Auswirkungen auf Netzbetreiber

    • Telekom, Vodafone und Telefónica müssen prüfen, ob ihre Frequenzblöcke langfristig Bestand haben.
    • 1&1 Drillisch könnte durch neue Regeln beim Netzausbau unterstützt werden.
    • Kleinere Anbieter wie Freenet oder EWE TEL könnten künftig besseren Zugang erhalten.

Auswirkungen auf Verbraucher

    • Langfristig mehr Wettbewerb und bessere Netzqualität.
    • Möglicherweise günstigere Tarife.
    • Kurzfristig Verzögerungen beim 5G-Ausbau.

Tabelle: Anbieter und Frequenzen

Anbieter Frequenzbereich Gebot Besonderheiten
Deutsche Telekom 2 GHz, 3,6 GHz 2,17 Mrd. € Investitionskritik wegen hoher Kosten
Vodafone 2 GHz, 3,6 GHz 1,88 Mrd. € Starker Fokus auf 5G-Ausbau
Telefónica 2 GHz, 3,6 GHz 1,42 Mrd. € Netzqualität in ländlichen Regionen
1&1 Drillisch 3,6 GHz 1,06 Mrd. € Neuer Netzbetreiber, Aufbau eigener Infrastruktur

Langfristige Perspektiven

Das Urteil könnte den Weg für eine gerechtere Vergabe ebnen. Eine klare Diensteanbieter-Verpflichtung würde den Wettbewerb stärken und den Zugang für kleinere Anbieter erleichtern. Für Verbraucher bedeutet dies langfristig mehr Auswahl und bessere Preise.

Generalstaatsanwalt Schleswig Holstein leitete Ermittlungen ein, Generalstaatsanwältin bestätigt Vorwurf

Immerhin wurde der letzte Präsident der Bundesnetzagentur, Jochen Homann, im Jahr 2022 abgesetzt, nach dem dieser 76 zerstörte Gasleitungen beim Glasfaserausbau ignorierte, und kein Baustopp trotz Gefährdung der öffentlichen Sicherheit im Kreis Plön machte. Dabei wurden zerstörte Gasleitungen immer an die Bundesnetzagentur gemeldet, so die Netz AG. Die Bundesnetzagentur und der Zweckverband Breitbandversorgerung Plön mit seinen Ämtern haben daher erhebliche rechtswidrige Handlungen begangen.

Immerhin sorgen die Baugenehmigungen bzw. Ausgrabegenehmigungen für Sicherheit, da diese nach TKG §68 erteilt werden. Hier sieht das TKG §68 Absatz 2 die öffentliche Sicherheit und Ordnung vor. Das Amt Selent/Schlesen hat diese Ausgrabegenehmigungen erteilt. Das Schriftstück liegt der Redaktion vor.

So hatte zuletzt die Generalstaatsanwaltschaft des Landes Schleswig Holstein Ermittlungen eingeleitet. Auch hier wurden rechtswidrige Methoden durch Hausfriedensbruch, Nötigung etc. gegen die Redaktion Tarifrechner im Rahmen der redaktionellen Berichterstattung über den Glasfaserausbau im Kreis Plön begangen. Bislang gab es keine Konsequenzen für den ehemaligen Amtsvorsteher Volker Schütte-Felsche (CDU) und Amtsvorsteherin Ulrike Raabe (ehemals Mitglied der CDU Fraktion, nun parteilos) und weitere Amtsträger.

Zuletzt hatte die neue Generalstaatsanwältin aus Schleswig Holstein, Frau Schmücker-Borgwardt, die Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Hausfriedensbruch vom Amt Selent/Schlesen durch die Billigung (§27 StGB, §140 StGB) im April 2024 bestätigt, allerdings auf die Verjährung hingewiesen. So hatte auch das Bauamt im Amt Selent/Schlesen die Trassenpläne laut der ehemaligen Landrätin der Landrätin aus Plön, Stephanie Ladwig, vorliegen. Das Bauamt hat dann laut dem Chefredakteur vom Redaktionsnetzwerk Tarifrechner und Informatiker, Dipl. Inform. Martin Kopka, weggeschaut. Beide Schreiben -von der Generalstaatsanwältin und Ex-Landrätin Ladwig- liegen der Redaktion vor.

Eine Anklage wegen "Gefährdung der Öffentlichen Sicherheit" etc. hat es daher bislang nie gegeben und wird es wohl auch aufgrund des Verdachts der "politisch motivierten Strafvereitelung" in Schleswig Holstein gegen die Pressefreiheit durch die Täuschung von Journalisten und damit der Öffentlichkeit durch Amtsträger nicht geben, so die weitere Kritik vom Chefredakteur, Dipl. Inform. Martin Kopka.

Auch die Tarifrechner-Redaktion, welche das Grundrecht auf Pressefreiheit ausübt, war von den Übergriffen im Rahmen des Hausfriedensbruch und der Gefährdung der öffentlichen Sicherheit durch die versuchte Zerstörung von Gas-, Strom-, Wasser- und Telefonleitungen betroffen.

Und bei 41.000 Abofallenbetrügereien blieb die Bundesnetzagentur untätig, bis das Redaktionsnetzwerk Tarifrechner nachfragen bei der Bundesnetzagentur stellte.

Kreis Plön: Polizei ermittelt wegen Selbstjustiz im Amt gegen Presse

Die Polizei ermittelt nun gegen Personen im Kreis Plön, welche auf dem Redaktionsgelände Selbstjustiz betrieben haben. Dabei geht es um dem Straftatbestand des Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung, Vandalismus, Diebstahl etc. Dabei liegt der Verdacht nahe, dass dabei Amtsträger und Gemeindevertreter im Kreis Plön, im Amt Selent und in der Gemeinde Lammershagen involviert sind.

So hat nun die Gemeinde Lammershagen eine Strassenlaterne ohne eine Rechtsgrundlage auf dem Redaktionsgelände aufgebaut und in Betrieb genommen. Im Frühjahr 2024 wurde die Strassenlaterne schon demontiert, wohl aufgrund von staatsanwaltlichen Ermittlungen gegen das Bauamt Selent. Kurz vor dem Aufbau und der Inbetriebnahme der Strassenlaterne im Herbst 2024 gab es den Vandalismus mit Hausfriedensbruch, um wohl erneut den rechtswidrigen Betrieb der Strassenlaterne zu ermöglichen und nun um Zeugen der Staatsanwaltschaft einzuschüchtern!.

Kreis Plön: Polizei ermittelt wegen Selbstjustiz im Amt gegen Presse
Kreis Plön: Polizei ermittelt wegen Selbstjustiz im Amt gegen Presse -Bild: © pixabay.com

Auch zuvor gab es schon die verzweifelten Versuche durch das Bauamt Selent und der Gemeinde Lammershagen, rechtswidrige Forderungen in Verbindung mit dem Betrieb der Strassenlaterne durchzusetzen, dieses führte zu Staatsanwaltlichen Ermittlungen. Die Gemeinde Lammershagen ist Mitglied im Zweckverband Breitbandversorgung für den Kreis Plön.

Das entsprechende "Willkürverbot" ist dem Rechtsstaat-Prinzip im Kontext der "Gesetzmäßigkeit der Verwaltung" zuzuordnen (Art. 20 III GG). Es gehört nach Art. 79 Abs. 3 GG zu den unantastbaren Grundsätzen der verfassungsrechtlichen Ordnung und gilt für jede staatliche Gewalt. Art. 14 GG schützt Eigentum der Presse, Bürger und Unternehmen vor der staatlichen Willkür und bedarf der Aufhebung durch einen Richter mit der Möglichkeit des Widerspruchs, eigentlich normal in einem Rechtsstaat.

Die Grundstücksgrenze ist der Gemeinde, den Gemeindevertretern und dem Amt Selent bekannt, weil es im Jahr 2019 beim Glasfaserausbau den Straftatbestand des Hausfriedensbruch auf dem Redaktionsgelände gab. Dabei missachtete das Amt Selent und die Gemeinde Lammershagen die Grundstücksgrenzen und billigte damit die Zerstörung von öffentlichen Leitungen durch den Einsatz der Spülbohrung, bis hin zu Gasleitungen, die auf einer Länge von 160 Meter auf dem Grundstück liegen. Hier lag -wie in vielen Fällen- eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit vor.

Der Chefredakteur vom Redaktionsnetzwerk Tarifrechner und Informatiker, Dipl. Inform. Martin Kopka, betrachtet dieses als eine politisch, motivierte Straftat durch Amtsträger und Billigung von Amtsträgern.

Damit Ihnen in Zukunft kein Spar-Angebot entgeht, können Sie sich auch bei unserem kostenlosen Newsletter anmelden. Einmal in der Woche bekommen Sie dann eine Übersicht an Aktionen und wichtigen Änderungen im Telefonmarkt. Noch schneller sind Sie aber via X (ehemals Twitter) und Facebook informiert.



Verwandte Nachrichten:

Auf dieser Seite gibt es Affilate Links, die den Preis nicht beeinflussen. Damit wird der hochwertige Journalismus kostenfrei angeboten

SIM24 AKTION
Anzeige
     Spartipp Handytarife:
  • 10 GB Allnet-Flat
  • mtl. 3,99 € statt 8,99 €
  • Handy- und SMS-Flatrate
  • 50 MBit/s High-Speed
  • 1&1 5G Netz
  • mtl. Laufzeit
  • Jetzt sparen und Wechseln!

     Preistipp 50 GB-Tarife:
  • 50 GB 5G Tarif
  • mtl. 8,99 € statt 14,99 €
  • mtl. Laufzeit
  • Handy- und SMS-Flatrate
  • 50 MBit/s High-Speed
  • Jetzt sparen und Wechseln!

     Besten 10 GB Tarife:
  • Spartarife ab 3,99 €
  • Sparwochen mit Rabatten,
  • Gutscheinen,
  • Anschlusspreisbefreiungen
  • Jetzt sparen und Vergleichen!

Kostenloser Newsletter:
Mit unserem kostenlosen Newsletter verpassen Sie ab sofort keine Schnäppchen und Aktionen mehr.
Ihre E-Mail-Adresse:
Datenschutzhinweise

Weitere Nachrichten:

Telefontarifrechner.de
 Datenschutzhinweise © Copyright 1998-2025 by DATA INFORM-Datenmanagementsysteme der Informatik GmbH  Impressum 
Damit wir unsere Webseiten für Sie optimieren und personalisieren können würden wir gerne Cookies verwenden. Zudem werden Cookies gebraucht, um Funktionen von Soziale Media Plattformen anbieten zu können, Zugriffe auf unsere Webseiten zu analysieren und Informationen zur Verwendung unserer Webseiten an unsere Partner in den Bereichen der sozialen Medien, Anzeigen und Analysen weiterzugeben. Sind Sie widerruflich mit der Nutzung von Cookies auf unseren Webseiten einverstanden?(mehr dazu)
Cookie-Entscheidung widerrufen