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Apple mit Firmware-Update gegen das Datensammeln

• 06.05.11 Das heimliche Aufzeichen von ortsbezogenen Daten über das iPhone und iPad geht der Hersteller Apple nun mit einem Firmware-Update entgegen, Apple selbst hat das heimliche Aufzeichen als ein Versehen bezeichnet und dieses wird als Softwarefehler abgetan. Immerhin war dieses Problem aber schon seit dem Verbreiten des Betriebsystems iOS Version 4.0 und damit seit einem Jahr bekannt.

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Durch das neue Firmware-Update, welches über iTunes angestossen wird, wird der Standort der Nutzer nur noch eine Woche lang aufgezeichnet. Wer die Ortungsfunktionen der Geräte komplett ausschaltet, auf dessen Handy oder Tablet werde auch keine weiteren Daten gespeichert, so Apple. Leider ist bisher Apple nicht in der Lage, diese Feature einfach abzuschalten, was ja bei einem Software-Fehler kein Problem wäre. Wer gerne ortsbezogene Infos ohne Datenspeicherung haben will, schaut leider erst mal in die Röhre. Immerhin ist es kein Problem, ortsbezogene Daten ohne Standortspeicherung zu beziehen.

Das neue Firmware-Update auf die Version 4.3.3 von Apples Betriebssystem iOS wird über iTunes gemacht. Dazu muss der Nutzer sich per USB Kabel an seinem Laptop oder PC anschließen. Das gleiche Prozedere war auch beim Freischalten des iPhones vorgegeben.

Immerhin sind von dem Sammeln der ortsbezogenen Daten auch die USA-Kunden betroffen. Einige von denen haben nun Klage wegen der Datensammelwut von Apple eingereicht. Dabei wollen die Kläger wissen, welche Daten an Apple übermittelt werden. Auch in Deutschland meldeten sich Datenschutzexperten zu Wort und forderten Apple auf, Auskunft über den Verbleib der Daten zu geben. Hier gibt es aber bislang noch keine Reaktionen von Seiten der Datenschützer.

Unsere Kritik ging sogar noch weiter, weil hier ein Missbrauch des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung vorliegt und damit möglicherweise Ordnungswidrigkeiten oder sogar Straftaten durchgeführt worden sind. Das Aufzeichen von ortsbezogenen Daten muss niemand ohne seinen Willen hinnehmen, auch nicht für eine Woche. Bei dem Verstoss gegen bestehende Datenschutzbestimmungen kann dieses sogar als Straftat nach dem Gesetzbuch und auch nach dem Bundesdatenschutzgesetz betrachtet werden. Sollten dabei Merkmale der Bereicherungs- oder Schädigungsabsicht vorliegen, sind sogar Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafen fällig. Ansonsten sind Bußgelder fällig.


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