BGH: Auch in einem Newsletter sind Preisangaben vorgeschrieben
• 23.06.10 Wer elektronische Post via E-Mail bekommt, wird dabei oft mit Werbung zugeschüttet. Auf jeden Fall sind es oft unverlangte E-Mails. Das diese mit Produkten werben, liegt auf der Hand. Nun hatte der Bundesgerichtshof in einem Sonder-Newsletter bzgl. Preisangaben zu entscheiden.
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Das Urteil wurde schon im Dezember letzten Jahres gesprochen, aber erst jetzt veröffentlicht. Dabei hatte ein Mitkonkurrent sich gegen Kabel BW gewehrt. Die betreffende Werbung stammt aus dem Jahr 2005.
BGH, Urteil vom 10. Dezember 2009
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