Billige Durchleitungsgebühren bei den Mobilfunkern lassen auf Tarifsenkungen hoffen
• 31.03.09 Die Bundesnetzagentur hat den deutschen Mobilfunknetzbetreibern niedrigere Durchleitungsgebühren beim Mobilfunknetz verordnet. Diese neue Regelung gilt ab 1. April 2009 und läßt die Tendenz zu insgesamt billigeren Handygesprächen erkennen.
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"Die künftig niedrigeren Terminierungsentgelte beugen einer Quersubventionierung der Mobilfunknetze durch die Festnetzbetreiber vor und tragen damit dem Gesichtspunkt des chancengleichen Wettbewerbs noch besser Rechnung. Die Festnetzbetreiber haben es jetzt in der Hand, die gesunkenen Vorleistungsentgelte an die Verbraucher weiterzugeben", sagte Kurth.
Nachdem in der letzen Genehmigung von Ende 2007 die Entgelte nur eines E Netzbetreibers auf der Basis vorgelegter Kostenunterlagen ermittelt und daraus dann die Kosten für die D-Netzbetreiber abgeleitet werden konnten, war es jetzt möglich, auch die Kosten eines D-Netzbetreibers aufgrund aussagekräftiger Kostennachweise direkt zu ermitteln. Bei der Kalkulation der Terminierungsentgelte sind neben den Netzkosten auch wieder die Kosten für die UMTS-Lizenz auf Basis aktueller Wertermittlung berücksichtigt worden.
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