Billiger Telefonieren: 1.August Call-by-Call mit Tarifansagepflicht
• 01.08.12 Nach dem neuen Telekommunikationsgesetz sollte eigentlich ab dem 1.März
eine Tarifansage verlangt werden. Dieses Gesetz ist aber durch den Widerspruch
von Tele2 verzögert. Das Bundesverfassungsgericht hat daher aufgrund einer
Eilentscheidung von Tele2 die Ansagepflicht auf den 1.August verschoben.
Nun sind aber alle Call-by-Call Gespräche ab heute ansagepflichtig. Ob die
Internet-by-Call Anbieter dieser Pflicht ebenfalls mit einem Tarifhinweis beim
Aufruf der ersten Internet-Seite unterliegen, ist noch ungewiß, da im
Gesetzestext keine explizite Nennung gemacht wurde, der Wille aber als konkludent betrachtet werden kann.
Prinzipiell würden wir allen Verbrauchern empfehlen, welche keine Tarifansage
im Monat August hören und die sich abgezockt fühlen, die
Schlichtungsstelle
bei der Bundesnetzagentur anzurufen. Denn das Gesetz gilt für alle Call-by-Call
Telefonanbieter nun verpflichtend dem 1.August, und da die Call-by-Call Anbieter immer mit schnellen
Tarifwechseln die Kunden verärgert haben, sollten Kunden sich nun wehren.
Oftmals nutzen Call-by-Call Nutzer günstige Einwahlnummern und vertippen sich
dabei. Dabei landet man oftmals auf eine teure Leitung. Als Beispiel dient zum
Beispiel die Einwahlnummer Easybell mit der Einwahlnummer 010010. Teilweise
wurden dabei in den letzten Monaten Handygespräche von Easybell unter 6 Ct/Min
und einer kostenlosen Tarifansage abgerechnet. Sollte keine Tarifansage zu
hören sein, besteht auch die Gefahr 01010 getippt zu haben, welche mit 1,99
Euro/Min erheblich teurer ist. Daher kosten 10 Minuten Handygespräch statt 39
Cent teure 19,90 Euro. Die Bundesnetzagentur wäre daher auch gesetzlich in der
Lage, wegen Verstosses der Tarifansagepflicht ein Inkassoverbot gegen Anbieter zu verhängen.
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