Bürgerrechtler mit Verfassungsbeschwerde gegen anstehende Volkszählung 2011
• 22.06.10 Die Volkszählungen sind immer schon ein Streitthema zwischen den Datenschützern und dem Staat. Die nun anstehende Volkzählung im Jahr 2011 stösst daher auch auf den Widerstand der Datenschützer. Dabei werden die Daten aller in Deutschland lebenden Menschen im nächsten Jahr in einer gewaltigen Datenbank zusammengeführt und ausgewertet.
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Für die kommende Volkszählung wird bis zu ein Drittel der deutschen Bevölkerung zur Beantwortung zahlreicher Fragen aus dem persönlichen Lebensbereich verpflichtet. So wird zum Beispiel nach der Religionszugehörigkeit gefragt, obwohl die EU-Vorlage dieses nicht vorschreibt. Außerdem ist die Zuordnung der unterschiedlichen Daten aus der Volkszählung 2011 über eine eindeutige Personenkennziffer möglich. Eine solche Ordnungsnummer hatte das Bundesverfassungsgericht in seinem Volkszählungsurteil von 1983 jedoch ausdrücklich verboten.
Die von den Behörden als innovativ beworbene Volkszählung verdiene diesen Namen nach Meinung der Bürgerrechtler erst dann, wenn diese ohne eine gesetzlich verordnete Auskunftspflicht und ohne die Zusammenführung von Datenbeständen in einer zentralen Speicherstelle auskomme. Die Bußgeldbedrohung in Höhe von bis zu 5.000 Euro bei Auskunftsverweigerung befragter Bürger bewerten sie als völlig unangemessen.
Die Kampagne gegen die Volkszählung 2011 ist eine Initiative des Arbeitskreises Zensus, der unter dem Dach des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung gegründet wurde. Im Rahmen seiner Arbeit will der AK Zensus gegen das neue Gesetz zur Vollerfassung der Bevölkerung vorgehen und gleichzeitig datenschutzfreundlichere Lösungen entwickeln.
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