klarmobil.de
Anzeige

Volkszählung 2022: Neue Volkszählung steht in diesem Jahr wieder an

• 03.01.22 In diesem Jahr wird es in Deutschland eine Volkszählung geben. Eigentlich sollte diese schon im letzten Jahr durchgeführt worden sein, aber wegen der Corona Pandemie wurde diese verschoben. Damit würden 11 Jahre nach der letzten Zählung die Bürger wieder in Anspruch genommen werden.

AKTION 500x500
Anzeige

Volkszählung 2022: Neue Volkszählung steht in diesem Jahr wieder an

Am 15. Mai 2022 ist der Zensus-Stichtag. Ab diesem Datum werden 10,2 Millionen Menschen in einer Haushaltebefragung zu ihrer Ausbildung oder Arbeitssituation in Deutschland befragt. Zusätzlich werden alle Bewohnerinnen und Bewohner von Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften von den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder erfasst.

Volkszählung 2022: Neue Volkszählung steht in diesem Jahr wieder an
Volkszählung 2022: Neue Volkszählung steht in diesem Jahr wieder an
-Bild: Statistische Amt

Auch alle Eigentümerinnen und Eigentümer oder Verwaltungen von Wohnraum sollen Auskunft zu ihren Wohnungen und Wohngebäuden geben, dieses wären laut Bundesamt für Statistik 23 Millionen.

a In Deutschland ist der Zensus eine registergestützte Bevölkerungszählung, die durch Stichproben-Befragungen ergänzt und mit einer Gebäude- und Wohnungszählung kombiniert wird. In erster Linie werden also Daten aus Verwaltungsregistern genutzt. Die große Mehrheit der Bevölkerung wird nicht befragt.

Zensus 2022 durch Interviewer

Aber auch ein Teil der Fragen soll durch Interviewerinnen und Interviewer in einer persönlichen Befragung erhoben. Auch können die meisten Fragen online beantwortet werden.

Wie steht es um den Datenschutz

Grundlage sind die Anforderungen des Bundesstatistikgesetzes und der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO). Bei der Erfassung und Verarbeitung der Daten werden die Vorgaben des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und der IT-Sicherheit erfüllt. Eine Weitergabe der erhobenen Daten an Behörden außerhalb der amtlichen Statistik ist ausgeschlossen.

Die personenbezogenen Daten sollen zur Aufbereitung benötigt und zum frühestmöglichen Zeitpunkt gelöscht. Allerdings gibt es hier schon viele Fragen, da eine Kontrolle bislang nicht vorgesehen ist.

Bürgeridentifikationsnummer: Steuer ID soll Bürger nummerieren --Bürgeridentifikationsnummer kommt

Nun gibt es die Bürgeridentifikationsnummer anhand der Steuer-ID. Das entsprechende Gesetzt wurde von der Regierungskoalition CSU/CDU und SPD verabschiedet. Allerdings ist dieses Steuernummer auch in vielen privaten Datenbanken bei den Unternehmen zu finden, um keinen Mehrwertsteuerbetrug zu begehen. Diese Nummer kann daher leicht ausfindig gemacht werden, und bei der geplanten Bürger ID kann ein einfacher Identitätsdiebstahl durchgeführt werden. Deshalb warnen nicht nur Datenschützer.

Volkszählung 2022: Neue Volkszählung steht in diesem Jahr wieder an
Bürgeridentifikationsnummer: Steuer ID soll Bürger nummerieren
--Bürgeridentifikationsnummer kommt
-Bild: © PublicDomainPictures (Pixabay License)/ pixabay.com

Die Datenschutzbeauftragten halten allerdings diese neue Regelung für verfassungswidrig. Die Pläne wurden damals auch online bei Netzpolitik veröffentlicht.

In der Pressemitteilung vom Bundesministerium spricht man von "Durch das Registermodernisierungsgesetz können Verwaltungsdaten mithilfe eines veränderungsfesten Ordnungsmerkmals, der sogenannten Steuer-ID, sicher und datenschutzkonform zur richtigen Person zugeordnet werden."

Zuletzt hatten auch die juristischen Experten der Friedrich-Naumann-Stiftung in einem erstellten Rechtsgutachten dieses Vorgehen "im Rahmen der Registermodernisierung politisch legitim", aber "äußerst risikoreich" betrachtet. Das zum Beispiel die Facebook Daten besser geschützt sind, als bei Behörden ist sicherlich offensichtlich, und gerade hat Facebook versucht, einen Daten-Leak von 533 Mio. betroffenen Nutzern zu verheimlichen.

Bei der Planung sollen öffentliche Verwaltung demnächst Daten von Bürgern und Bürgerinnen mittels einer zentralen Identifikationsnummer austauschen dürfen. Mit der neuen Identifikationsnummer sollen E-Government-Dienste umgesetzt werden, welche die Verwaltungsregister von Bund und Ländern nutzen. Die Planung sieht dabei vor, das Personenverwechslungen ausgeschlossen werden und die Basisdaten natürlicher Personen gepflegt werden sollen.

Für besonders schützenswerte Personen soll eine Auskunftssperre gelten. Der Zugriff von Sicherheitsbehörden soll nach Vorstellung der SPD ausgeschlossen werden.

Dabei sollen die Daten auch aus dem Melderegister, dem Ausländerzentralregister sowie einer Datenbank für Führerschein-, Waffen- oder eID-Kartenbesitzer genutzt werden.

Das Bundesverwaltungsamt soll dabei als zentrale Vermittlungsstation dienen. Es soll die Daten zur Steuer-ID, die beim Bundeszentralamt für Steuern gespeichert ist, abrufen und an andere Stellen mit einer Verschlüsselung übermitteln dürfen. Dabei überprüft das Amt auch die Identität der abrufenden Behörde.

Dabei gibt es als Kontrolle nur den Bundesdatenschutzbeauftragten. Als weitere Sicherungsmaßnahme ist vorgesehen, dass das Gesetz nach drei Jahren evaluiert wird. Außerdem sollen Bürger über ein Datencockpit nachvollziehen können, welche Behörden ihre Daten abgerufen haben.

Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgerichts verneint Datensammlung per ID

Das letzte Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgerichts hat allerdings einer Daten ID bei einer Person widersprochen. So dürfen laut Urteil auf keinen Fall "sämtliche Daten aus bereits vorhandenen Dateien der Verwaltung" zusammengeführt werden dürften. Diese Auffassung teilte auch der Normenkontrollrat bis zum Jahr 2017.

Bundesdatenschutzbeauftragte lehnt Steuer ID ab

Nach Ansicht des Bundesdatenschutzbeauftragten Ulrich Kelber hat sich das Bundesinnenministerium sehr früh auf dieses Modell festgelegt und Alternativen "nicht ernsthaft in Betracht gezogen". Dabei gibt es bei der von Bund und Ländern betriebene Datenhaltung redundante und widersprüchliche Einträge, erklärt die Datenschutzaufsicht des Bundes.

Weiterhin lehnt der Bundesdatenschutzbeauftragte die Gesamtkonzeption der geplanten Registermodernisierung "aus verfassungsrechtlichen und datenschutzrechtlichen Gründen" klar als "systemwidrig" ab.

Auch hat sich der Deutsche Datenschutzkonferenz (DSK) der Kritik Kelbers angeschlossen. Die Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern weisen darauf hin, dass die dem Gesetzentwurf zugrundeliegende Architektur im Widerspruch zu verfassungsrechtlichen Regelungen steht.

Volkszählung schon mit gravierenden Fehler beim Datenschutz --Informatiker warnen vor Datenschlamperei

Bei den letzten Volkszählungen kann man diesen gravierenden Fehler beim Datenschutz auch erleben, welcher bisher noch nie beseitigt wurde, so die Kritik vom Chefredakteur, Dipl. Inform. Martin Kopka. So bekommen große Firmen eine eigene Postleitzahl. Wer "Gewerkschaftsvertreter" als Beruf angibt, kann sofort in der Firma identifiziert werden, da die Postleitzahl auf dem Mantelbogen angegeben werden muss. Immerhin geht es hier um die "anonyme Volkszählung". Auf dem Dorf gilt das Gleiche. Hier gibt es eine Postleitzahl mit wenigen Einwohnern. So ist der Geschäftsführer einer IT-Firma, Fahrschule, Bäckerei, Anwaltskanzlei, Steuerberaterkanzlei oder Handwerksbetrieb etc. leicht identifizierbar, da immer der Tätigkeitsbereich der Firma bei der "anonymen Volkszählung" abgefragt wird.

Bei einer einheitlichen Steuer ID droht ferner der Identitätsdiebstahl. Immerhin sind die Steuernummern auch vielen Firmen wegen der Mehrwertsteuerberechnung bekannt. Daher hat jeder Mitarbeiter Zugriff auf diese Daten. Ferner können Hacker leicht auf diese Daten zugreifen, wie aktuelle Phishing und Erpressungsmethoden durch Datendiebstahl zeigen.

Datensparsamkeit gilt in Deutschland zu beachten

Dabei geht es auch um die Kontrolle der erhobenen Daten und damit auch um die Datensparsamkeit, welche nun in einer aktuellen Stellungnahme die italienische Datenschützerin Alessandra Pierucci und der Datenschützer des Europarates Jean-Philipp Walter anmahnen.

Mit der aktuellen Konvention 108 haben sich 55 Länder verpflichtet die Datenschutzkonventionen zu beachten.

Bei dem Datenschutz Übereinkommen geht es um einen völkerrechtlich verbindlichen Vertrag zum Schutz des einzelnen vor Missbrauch bei der elektronischen Verarbeitung personenbezogener Daten. Gleichzeitig wird die grenzüberschreitende Übermittlung personenbezogener Daten geregelt.

Neben den vorgesehenen Garantien bei der Verarbeitung personenbezogener Daten auf Computer verbietet das Übereinkommen die Verarbeitung "sensibler" Daten über Rasse, politische Anschauung, Gesundheit, Religion, Sexualleben, Vorstrafen usw., sofern das innerstaatliche Recht keinen geeigneten Schutz gewährleistet. Das Übereinkommen garantiert ebenfalls das Recht des einzelnen, die zu seiner Person gespeicherten Informationen zu erfahren und auch eine eine Berichtigungen zu fordern.

Diese Rechte können nur dann eingeschränkt werden, wenn wichtige Staatsinteressen wie die öffentliche Sicherheit auf dem Spiel steht.

Das Übereinkommen schreibt darüber hinaus Einschränkungen beim grenzüberschreitenden Datenverkehr vor, wenn Daten in Staaten übermittelt werden sollen, in denen es keinen vergleichbaren Schutz gibt.

Damit Ihnen in Zukunft keine aktuelle News oder Spar-Angebot entgeht, können Sie sich auch bei unserem kostenlosen Newsletter anmelden. Einmal in der Woche bekommen Sie dann eine Übersicht an Aktionen und wichtigen Änderungen im Telefonmarkt. Noch schneller sind Sie aber via Twitter und Facebook informiert.


Verwandte Nachrichten:

Auf dieser Seite gibt es Affilate Links, die den Preis nicht beeinflussen. Damit wird der hochwertige Journalismus kostenfrei angeboten

AKTION 736x414
Anzeige
     Preistipp:
  • 5GB Allnet-Flat
  • mtl. 4,99 € statt 8,99 €
  • Handy- und SMS-Flatrate
  • 5G O2 Netz
  • mtl. Laufzeit
  • Jetzt sparen und Wechseln!

     Preistipp O2-Netz:
  • 25 GB 5G Tarif
  • mtl. 9,99 € statt 19,99 €
  • mtl. Laufzeit
  • Handy- und SMS-Flatrate
  • 50 MBit/s
  • optional mtl. Laufzeit
  • Jetzt sparen und Wechseln!

     Besten 10 GB Tarife:
  • Spartarife ab 7,99 €
  • Sparwochen mit Rabatten,
  • Gutscheinen,
  • Anschlusspreisbefreiungen
  • Jetzt sparen und Vergleichen!

Kostenloser Newsletter:
Mit unserem kostenlosen Newsletter verpassen Sie ab sofort keine Schnäppchen und Aktionen mehr.
Ihre E-Mail-Adresse:
Datenschutzhinweise

Weitere Nachrichten:

Telefontarifrechner.de
 Datenschutzhinweise © Copyright 1998-2024 by DATA INFORM-Datenmanagementsysteme der Informatik GmbH  Impressum 
Damit wir unsere Webseiten für Sie optimieren und personalisieren können würden wir gerne Cookies verwenden. Zudem werden Cookies gebraucht, um Funktionen von Soziale Media Plattformen anbieten zu können, Zugriffe auf unsere Webseiten zu analysieren und Informationen zur Verwendung unserer Webseiten an unsere Partner in den Bereichen der sozialen Medien, Anzeigen und Analysen weiterzugeben. Sind Sie widerruflich mit der Nutzung von Cookies auf unseren Webseiten einverstanden?(mehr dazu)
Cookie-Entscheidung widerrufen