Bundesdatenschutzbeauftragter überprüft Datenmißbrauch durch die Telekom
• 27.05.08 Wie bekannt wurde, gab es eine missbräuchliche Verarbeitung von Telekommunikationsdaten bei der Deutschen Telekom. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit hat daher nun eine Prüfung der Vorgänge eingeleitet. Aus dem Konzern wurden die Vorwürfe bestätigt. Als Grund der Überwachungsmassnahmen bei der Telekom gab der Konzern an, man wollte|
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Der Bundesdatenschutzbeauftragte Schaar will die Vorgänge nun lückenlos aufklären und es müssen Konsequenzen gezogen werden. Offenbar konnten da einige den Begehrlichkeiten nicht widerstehen, die mit der immer umfangreicheren Sammlung personenbezogener Daten verbunden sind. Alle von Datenschutzverstößen Betroffenen müssen von dem Unternehmen benachrichtigt werden.
Nachdem der Datenschutz in den letzten Jahren mit dem Argument eingeschränkt wurde, man wolle mehr Sicherheit schaffen, wird jetzt immer deutlicher, dass die maßlose Datenspeicherung selbst ein gravierendes Sicherheitsrisiko darstellt. Deshalb tritt der Bundesdatenschutzbeauftragte Schaar nachdrücklich für eine Stärkung der datenschutzrechtlichen Instrumente ein.
Der Gesetzgeber muss dafür sorgen, dass möglichst wenige personenbezogene Daten gesammelt werden, statt die Speicherung auszuweiten. Unternehmen und staatliche Stellen müssen verpflichtet werden, die Betroffenen und die Öffentlichkeit über Verstöße gegen den Datenschutz umfassend zu informieren.
Ferner soll der Bußgeldrahmen für die Ahndung von Datenschutzverstößen von derzeit 250.000 Euro (§ 43 BDSG) bzw. 300.000 Euro (§ 149 TKG) deutlich erhöht werden, damit er der Leistungsfähigkeit der Unternehmen und den Risiken von Datenschutzverstößen Rechnung trägt.
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