Bundesnetzagentur Konsultation: Verlängerung von Mobilfunkfrequenzen geplant
• 14.05.24 Ende des Jahres 2025 laufen die Nutzungsrechte für einige Mobilfunkfrequenzen aus. Nun hat die Bundesnetzagentur einen Konsultationsentwurf zur Verlängerung von Frequenzen in den Bereichen 800 MHz, 1.800 MHz und 2.600 MHz veröffentlicht. Ein wettbewerbliches Verfahren will die Bundesnetzagentur zu einem späteren Zeitpunkt durchführen.
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Bundesnetzagentur Konsultation: Verlängerung von Mobilfunkfrequenzen geplant
Dabei geht es um die Frequenznutzungsrechte, welche Ende des Jahres 2025 auslaufen. Dieses sollen nun um fünf Jahre verlängert werden. Ziel ist es, die Laufzeiten dieser Nutzungsrechte mit später auslaufenden Nutzungsrechten anzugleichen. Damit können in einem weiteren Schritt mehr Frequenzen zur Vergabe gestellt werden. und damit regulierungsinduzierte Knappheiten vermieden werden, so die Bundesnetzagentur in einem Statement.
Bundesnetzagentur Konsultation: Verlängerung von Mobilfunkfrequenzen geplant -Bild: © Telekom |
Zudem können marktliche Entwicklungen in ein späteres Verfahren einbezogen werden. Dies gilt auch mit Blick auf den vierten Netzbetreiber 1&1. Ein größerer Vergaberahmen bietet den Unternehmen mehr Möglichkeiten, Zugang zu Frequenzspektrum zu erhalten.
Verlängerung der Nutzungsrechte mit Auflagen
Die Verlängerung der Nutzungsrechte soll mit Auflagen zum weiteren Ausbau der Mobilfunknetze flankiert werden. Angemessene Versorgungsauflagen sollen insbesondere den ländlichen Raum stärken. Zugleich wird der Fokus auf die unterbrechungsfreie Versorgung der Verkehrswege mit mobilem Breitband gerichtet.
Jeder der drei etablierten Mobilfunknetzbetreiber soll mindestens:
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• ab 2030 99,5 Prozent der Fläche mit 50 Mbit/s versorgen
• ab 2029 in jedem Bundesland 99 Prozent der Haushalte in Gemeinden im ländlichen Raum mit 100 Mbit/s versorgen
• ab 2029 alle Bundesstraßen mit 100 Mbit/s versorgen
• ab 2029 alle Landes- und Staatsstraßen sowie Binnenwasserstraßen mit 50 Mbit/s versorgen
• ab 2030 Kreisstraßen mit 50 Mbit/s versorgen
Die Mobilfunknetzbetreiber sollen verpflichtet werden, der Bundesnetzagentur weiterhin regelmäßig über den Netzausbau und die weiteren Ausbauplanungen zu berichten.
1&1 als vierte Netzbetreiber
Mit Blick auf den vierten Netzbetreiber 1&1 Mobilfunk GmbH beabsichtigt die Bundesnetzagentur, die drei bundesweiten Mobilfunknetzbetreiber zu verpflichten, diesem die kooperative Mitnutzung von Frequenzen unterhalb von 1 GHz zu gewähren.Sofern ein etablierter Netzbetreiber die kooperative Nutzung umsetzt, ist dies den anderen Netzbetreibern anzurechnen. Zudem erwägt die Bundesnetzagentur, zu Gunsten des vierten Netzbetreibers ein Verhandlungsgebot zu National Roaming anzuordnen.
Schließlich soll eine Verpflichtung erlassen werden, bestehende Frequenzüberlassungen fortzuführen. Sollte der 1&1 Mobilfunk GmbH ab 2026 von keinem bundesweiten Netzbetreiber National Roaming gewährt werden, behält sich die Bundesnetzagentur vor, National Roaming anzuordnen.
Das Frequenzspektrum bei 800 MHz, 1.800 MHz und 2.600 MHz soll zu einem späteren Zeitpunkt zusammen mit den im Jahr 2033 auslaufenden Nutzungsrechten aus den Bereichen 700 MHz, 900 MHz, 1.500 MHz und 1.800 MHz für den Mobilfunk zur Verfügung gestellt werden.
O2 Telefonica fordert Verlängerung von Mobilfunkfrequenzen
Die Bundesnetzagentur will wohl die Nutzungsrechte für Mobilfunknetze kostenlos verlängern. Dabei würde aber wohl dem Staat Milliarden von Einnahmen entgegehen. Immerhin gab es bei der Frequenzauktion im Jahr 2019 rund 6,6 Milliarden Euro. Nun fordert O2 Telefonica eine achtjährige Nutzungsverlängerung der Mobilfunkfrequenzen.So wurden daher am 13. September 2023 die Rahmenbedingungen einer Übergangsentscheidung zur Bereitstellung der Frequenzen in den Bereichen 800 MHz, 1800 MHz und 2600 MHz ab dem Jahr 2026 zur Konsultation gestellt. Dabei gab es einen Vorschlag durch die Bundesnetzagentur über eine Verlängerung von fünf Jahren.
O2 Telefonica fordert Verlängerung von Mobilfunkfrequenzen -Bild: O2 |
Daher sollte nun in diesem Frühjahr schon eine endgültige Entscheidung über die Mobilfunkfrequenzen gefallen sein.
Nun fordert O2 Telefonica eine achtjährige Verlängerung der Mobilfunkfrequenzen und begründet dieses mitunter mit den Chancen der Digitalisierung. So hat der Mobilfunk im Jahr 2022 durch Produktivitätseffekte 670 Milliarden Euro zur europäischen Wirtschaftsleistung beigetragen.
Auch wird das Klimaargument angeführt. So soll der schnellere Ausbau von 5G-Netzen und Glasfaser zum Erreichen der Klimaziele beitragen, indem das Telekommunikationsnetz selbst weniger Energie pro Byte verbraucht. So ist das 5G-Netz bis zu 90 Prozent energieeffizienter als alte Mobilfunk-Standards, lautet ein weiteres Argument.
Dabei ist aber der neue Mobilfunker 1&1 aussen vor, welcher bislang nur die neuen 5G-Mobilfunkfrequenzen aus der letzten Auktion aus dem Jahr 2022 zugeteilt bekommen hat.
Das Argument von O2 Telefonica lautet daher: "Eine Verlängerung bis 2033 würde auch dem neuen Netzbetreiber 1&1 keine Wettbewerbsnachteile bringen: 1&1 hat sich sowohl mit der angekündigten National Roaming-Vereinbarung mit Vodafone als auch mit der bestehenden mit Telefónica für seine Kund:innen langfristig Zugang zu einem flächendeckenden Mobilfunknetz gesichert. 1&1 wird daher in der Lage sein, technisch und kommerziell attraktive Endkundentarife auf Basis dieser Vorleistungen bundesweit anzubieten.".
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