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Bundesnetzagentur lässt Internet-by-Call Nutzer im Stich

• 19.09.05 Wie aufmerksame Nutzer unseres Dienstes Internettarifrechner.de schon festgestellt haben, sind in den letzten Tagen neue Anbieter hinzugekommen. Leider haben wir neuen Anbieter selten eine Chance gegeben, da sehr oft diese Anbieter ihre Tarife wechselten, nachdem wir eine entsprechende Pressemitteilung erhielten, ohne uns dann aber diese Preiserhöhungen
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mitzuteilen. Nun sind Anbieter mit einer Preisgarantie am Markt aufgetreten und wir werden diese neuen Anbieter gerne im System aufnehmen. Es ist auch möglich, dass wir Anbieter ohne eine Preisgarantie aus dem System entfernen werden, da kurzfristige Änderungsmitteilung bei den Internet-by-Call Tarifen ein Unding sind. Wir werden aber vorerst diese Garantiezusagen beobachten.

Von uns schon durchgeführte Beschwerden im Rahmen eines Mißbrauchsverfahren gegen Internet-by-Call Anbieter bei der Regulierungsbehörde, sind leider erfolglos gewesen. Die Behörde gab als Grundlage die jeweilige fehlende gesetzliche Regelung bei Internet-by-Call Verbindungen an. Allerdings müssen wir die Bundesnetzbehörde dahingegend kritisieren, dass sie sich es zu einfach machte, mit der fehlenden Gesetzgrundlage. Die Bundesnetzagentur ist grundsätzlich für Telekommunikationsabrechnungen zuständig, egal ob Mobil, Internet, oder Festnetz, da die Einwahl über eine 0193, 0192, oder 0193 Rufnummerngasse erfolgt. Die Agentur ist sogar verpflichtet, bei sittenwidrigen Leistungsabrechnungen die entsprechenden Ordnungsbehörden der Länder zu informieren. Die Tarifpolitik mancher Anbieter geht aber bisher ungehindert weiter.

So sollten Sie als Verbraucher, insbesondere die geschädigten Nutzer, die durch kurzfristige Tariferhöhungen der Anbieter zuviel bezahlten, bei der Bundesnetzagentur sich melden und protestieren. Kurzfristig anberaumte Tariferhöhung über 100 Prozent sind einfach sittenwidrig und gehören auf dem Prüfstand. Laut Ansprechpartner bei der Bundesnetzagentur sollten sogar die Verbraucher selber zusehen, dass Sie sich gerichtlich gegen die Forderungen wehren sollen. In der Regel liegt der Streitwert aber bei geringen Beträgen, für die man keinen Anwalt findet, der sich auf ein Gerichtsverfahren einlässt. Leider warten wir heute noch auf die schriftliche Begründung der Ablehnung bei unserem gestellten Antrag auf Einleitung eines Mißbrauchsverfahren vom Juli 2005. Ohne schriftliche Begründung können wir keinen Widerspruch einlegen, um den Sachverhalt bei der bisherigen unzureichenden Begründung der Agentur möglicherweise vorm Verwaltungsgericht zu klären. Die Agentur erreichen Sie folgendermassen:

    •  Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen Tulpenfeld 4 53113 Bonn • Telefon: 0228 14-0 Fax: 0228 14-8975 • Internet: www.bundesnetzagentur.de

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