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Bundesnetzagentur legt Preise für Breitbandanschlussmiete fest

• 14.05.08 Die Bundesnetzagentur hat der Dt. Telekom die Entgeltgenehmigung für den Breitbandanschluss nun bekannt gegeben. Bei dem Vorleistungsprodukt "IP-Bitstrom-Zugang" überlässt die Telekom dem Wettbewerber DSL-Anschlüsse und transportiert den darüber geführten Datenstrom über ihr Netz zum Knotenpunkt des Anbieters.

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Der IP-Bitstrom versetzt Wettbewerber damit in die Lage, Endkunden insbesondere breitbandige Internetzugänge anzubieten und hat vornehmlich den Massenmarkt im Blick. Die Telekom war bereits in einer vorab ergangenen Regulierungsverfügung dazu verpflichtet worden, Wettbewerbern auf deren Nachfrage einen entbündelten Breitbandzugang auf der Basis des Internetprotokolls, den sogenannten "IP-Bitstrom" zu gewähren.

Für die besonders wichtige Stand alone-Variante, bei der ein Endkunde neben dem DSL-Anschluss keinen gesonderten Telefonanschluss mehr benötigt, wurde ein Grundpreis in Höhe von 19,05 Euro genehmigt. Dieser Grundpreis beinhaltet eine durchschnittliche Bandbreiteninanspruchnahme von 50 kbit/s je Anschluss in der Hauptverkehrsstunde. Bei höheren Verkehrsmengen wie durchschnittlich 75 kbit/s beläuft sich das Entgelt für die monatliche Überlassung auf insgesamt 20,05 Euro.

Durch die neue Regelung wurden auch die Kosten von Anbietern mit einer eigenen Breitbandinfrastruktur beim Kunde berücksichtigt. Daher liegen die Kosten beim Geschäftsmodell IP-Bitstrom, laut Bundesnetzagentur, darüber. Gleichzeitig liegen die Kosten eines Resellers, der bisher über gar keine eigene Infrastruktur verfügte, über den Aufwendungen eines IP-Bitstrom Nutzers. Damit setzen die genehmigten Preise Anreize für Investitionen in die jeweils nächst höhere Stufe der Investitionsleiter.

Sofern der Endkunde neben dem DSL-Anschluss einen herkömmlichen Telefonanschluss behalten will, müssen Wettbewerber künftig 8,55 Euro für den IP-Bitstrom an die Telekom zahlen. In solchen Fällen wird dann aber zusätzlich der volle Endkundenpreis für den Telefonanschluss fällig. Für die Einrichtung wurde ein Einmalentgelt in Höhe von 45,09 Euro für den Einzelanschluss bzw. 56,47 Euro für die Variante mit Beibehaltung des Telefonanschlusses genehmigt.


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