Bundesnetzagentur mit neuer Rufnummer zur Funkstörungsbearbeitung
• 23.05.13 Verbraucher, welche sich durch Funkstörungen beeinträchtigt fühlen, können sich bei der Bundesnetzagentur beschweren. Die Bundesnetzagentur hat dazu eine neue Rufnummer für die Funkstörungsbearbeitung eingerichtet. Die neue Telefonnummer lautet 04821 89 55 55.
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Ab dem 1. Juni gilt eine neue gesetzliche Regeluing für die Einführung kostenloser Warteschleifen. Demnach müssen Warteschleifen u. a. bei Servicerufnummern ab diesem Zeitpunkt für den Anrufer kostenfrei sein. Die bisherige 0180er Rufnummer erfüllt diese Bedingung nicht in allen Belangen.
Die Funkstörungsannahme der Bundesnetzagentur steht allen offen, die Fragen zu Funkstörungen haben oder eine Funkstörung feststellen und Hilfe benötigen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bundesnetzagentur beraten und klären, ob eine Funkstörungsbearbeitung ggf. vor Ort erforderlich ist. Die Suche nach der Störquelle ist in vielen Fällen mit hohem Aufwand verbunden, für denjenigen, der von der Störung betroffen ist, dennoch kostenfrei.
Wie man also sieht, hat die Bundesnetzagentur auch ab und zu Beträge von den Verbrauchern durch eine kostenpflichtige Rufnummer kassiert, um ihren eigentlich steuerfinanzierten Dienst zu unterstützen. Über eine Verwendung der Einnahmen liegen uns allerdings keine Angaben vor.
Die Verbraucher können Funkstörungen aber auch unter der E-Mail-Adresse funkstoerung@bnetza.de melden.
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