Betroffene können unter der neuen Rufnummer rund um die Uhr Funkstörungen und
Störungen beim Radio- und Fernsehempfang melden. Die bisher genutzte
Servicerufnummer wird zum 1. Juni auf eine für den Anrufer kostenlose Ansage
umgestellt und zum Jahresende außer Betrieb genommen.
Ab dem 1. Juni gilt eine neue gesetzliche Regeluing für die
Einführung kostenloser Warteschleifen. Demnach müssen
Warteschleifen u. a. bei Servicerufnummern ab diesem Zeitpunkt für den Anrufer
kostenfrei sein. Die bisherige 0180er Rufnummer erfüllt diese Bedingung nicht
in allen Belangen.
Die Funkstörungsannahme der Bundesnetzagentur steht allen offen, die Fragen zu
Funkstörungen haben oder eine Funkstörung feststellen und Hilfe benötigen. Die
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bundesnetzagentur beraten und klären, ob
eine Funkstörungsbearbeitung ggf. vor Ort erforderlich ist. Die Suche nach der
Störquelle ist in vielen Fällen mit hohem Aufwand verbunden, für denjenigen,
der von der Störung betroffen ist, dennoch kostenfrei.
Wie man also sieht, hat die Bundesnetzagentur auch ab und zu Beträge von den
Verbrauchern durch eine kostenpflichtige Rufnummer kassiert, um ihren
eigentlich steuerfinanzierten Dienst zu unterstützen. Über eine Verwendung der
Einnahmen liegen uns allerdings keine Angaben vor.
Die Verbraucher können Funkstörungen aber auch unter der E-Mail-Adresse
funkstoerung@bnetza.de melden.
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