Bundesnetzagentur: Breitbandanbieter müssen Geschwindigkeit nennen
• 16.06.16 Die DSL/VDSL- und Kabelanschlüsse werden gerne mit "bis zu" beworben. Vor Ort gibt es dann das Böse erwachen mit einer viel geringeren Datenraten, als tatsächlich bezahlt und gebucht wurde. Die Bundesnetzagentur und die Bundesregierung will dem nun einen Riegel vorschieben.
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Bundeskabinett hat Transparenzverordnung der Bundesnetzagentur beschlossen
So hat nun das Bundeskabinett die Transparenzverordnung der Bundesnetzagentur für den Telekommunikationsbereich beschlossen. Anbieter von Telefon- und Internetdienstleistungen müssen ihre Kunden künftig vor Vertragsabschluss in einem übersichtlichen Informationsblatt über die wesentlichen Vertragsinhalte aufklären.
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In einer monatlichen Rechnung werden Kunden dann jeweils über das aktuell gültige Ende der Mindestvertragslaufzeit und die Kündigungsfrist informiert. Außerdem erhalten Verbraucher einen Rechtsanspruch auf Informationen zur konkreten Übertragungsrate.
Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel: "Mit der neuen Verordnung geben wir Verbrauchern wichtige Informationen von ihren Anbietern an die Hand, z. B. über die einzelnen Vertragsbedingungen und Laufzeiten, die Einhaltung zugesagter Qualitätsparameter oder über Kostenkontrolle. So können Verbraucher in Zukunft leichter das für sie passende Angebot finden, Abweichungen vom Vereinbarten besser kontrollieren und sind durch die Einführung von Warnhinweisen bei übermäßigem Datenverkehr vor unerwartet hohen Rechnungen geschützt" Ferner gibt es eine Verbesserung der Transparenz bei Telekommunikationsverträgen zum Vorteil für den Verbraucher und fördert zugleich den Wettbewerb, so die Bundesnetzagentur.
informieren."" Die neue Rechtsverordnung sieht eine Erhöhung der Transparenz bei Telefon- und Internetdienstleistungen vor und stärkt die Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher. In einem Produktinformationsblatt müssen die Anbieter ihre Kunden unter anderem über die Vertragslaufzeiten, die Voraussetzungen für die Verlängerung und Beendigung des Vertrages, die monatlichen Kosten und die verfügbaren Datenübertragungsraten aufklären. Die Kunden werden dann auch darüber informiert, welche Dienste Teil eines vertraglich vereinbarten Datenvolumens sind.
Die Verbraucher bekommen ferner einen Rechtsanspruch auf Informationen zu der konkreten Übertragungsrate. Sie sollen sich ohne Aufwand darüber informieren können, welche Datenübertragungsrate im Vertrag vereinbart ist und welche Qualität tatsächlich geliefert wird. Anbieter müssen Verbraucher auf Möglichkeiten zur Überprüfung der Bandbreite wie das Messangebot der Bundesnetzagentur unter www.breitbandmessung.de hinweisen. Messergebnisse sollen speicherbar sein, damit Verbraucher mehrere Messungen durchführen und etwaige Abweichungen zwischen tatsächlicher und vertraglich vereinbarter Datenübertragungsrate dem Anbieter mitteilen können.
Nach dem Kabinettsbeschluss wird sich nun der Deutsche Bundestag mit der Transparenzverordnung befassen. Danach kann die Rechtsverordnung erlassen werden und nach einer Umsetzungsfrist in Kraft treten.
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