IFG-Reform 2026: Muss man dem Staat bald erklären, warum man fragt?
• 22.07.26 Die Koalition will das Informationsfreiheitsgesetz ändern. Offiziell geht es um neue Regeln, Schutz für Beschäftigte und weniger Verwaltungsaufwand. Kritiker sehen darin ein Problem, das weit über Behördenpostfächer hinausgeht: Aus einem Recht auf staatliche Auskunft könnte ein Verfahren werden, bei dem Bürger erst begründen müssen, warum sie überhaupt fragen dürfen.
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Auch wichtig: Informationsfreiheit unter Druck: Die geplanten Änderungen treffen Bürger, Journalisten und NGOs.
Das klingt nach Verwaltungsrecht und damit nach einem Thema, bei dem viele innerlich schon die Kaffeetasse abstellen. Tatsächlich geht es aber um eine einfache Frage: Darf der Staat Informationen zurückhalten, solange Bürger kein berechtigtes Interesse IFG nachweisen? Genau an diesem Punkt wird die Debatte um die IFG Reform 2026 politisch heikel.
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IFG-Reform 2026: Droht das Ende der Transparenz? -Bild: © Tarifrechner.de |
Nach geltender Praxis können Personen bei Bundesbehörden Informationen beantragen, ohne dafür ein besonderes Interesse vortragen zu müssen. Das Bundesfinanzministerium beschreibt den aktuellen IFG-Anspruch ausdrücklich als voraussetzungslos. Antragsberechtigt sind derzeit natürliche und juristische Personen aus dem In- und Ausland. Gerade dieser offene Zugang steht nun zur Debatte.
Was das Informationsfreiheitsgesetz heute leistet
Das Informationsfreiheitsgesetz gilt auf Bundesebene seit 2006. Es soll Bürgern, Journalisten, Unternehmen und Organisationen ermöglichen, amtliche Informationen von Bundesbehörden zu erhalten. Das können Verträge sein, Gutachten, interne Weisungen, Verwaltungsvorgänge oder E-Mails, soweit keine gesetzlichen Ausnahmen greifen.
Dabei wird nicht jede Information automatisch öffentlich. Schon heute gibt es Grenzen. Personenbezogene Daten, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, Sicherheitsinteressen oder laufende Entscheidungsprozesse können eine Herausgabe verhindern oder zu Schwärzungen führen. Das IFG ist also kein Freifahrtschein für jede Akte. Es ist ein Werkzeug, mit dem staatliches Handeln überprüfbar bleibt.
Gerade bei digitalen Themen, Infrastruktur, Datenschutz und Verbraucherschutz ist Transparenz mehr als ein freundlicher Verwaltungsservice. Sie hilft dabei, politische Entscheidungen nachvollziehbar zu machen. Wie stark Rechtsänderungen den digitalen Alltag berühren können, zeigt auch der Blick auf die TKG-Novelle und Verbraucherschutz. Sobald Regeln komplizierter werden, verlieren Bürger oft als Erste den Überblick.
Was die IFG Reform 2026 konkret ändern könnte
Im Beschluss des Koalitionsausschusses heißt es, das IFG solle weiterentwickelt und an aktuelle Herausforderungen angepasst werden. Die Koalition will Auskunftsrechte künftig auf natürliche Personen fokussieren, die ein berechtigtes Interesse an einer Auskunft haben und diese nicht über andere Regelungen bekommen können.
Das ist der entscheidende Punkt. Aus einem bislang weitgehend voraussetzungslosen Zugang würde eine Hürde. Wer Informationen haben will, müsste erklären, warum die Anfrage berechtigt ist. Die Behörde müsste diese Begründung prüfen. Damit verschiebt sich das Machtverhältnis: Nicht mehr nur der Staat müsste erklären, warum er Informationen zurückhält. Der Antragsteller müsste zuerst darlegen, warum er sie bekommen soll.
| Bereich | Aktuelle IFG-Praxis | Geplante Richtung der Reform | Mögliche Folge |
|---|---|---|---|
| Antragsrecht | Natürliche und juristische Personen können Anfragen stellen. | Fokus auf natürliche Personen. | Organisationen, Medienhäuser und Vereine könnten schlechter gestellt werden. |
| Begründung | Ein besonderes Interesse muss meist nicht angegeben werden. | Anfragen nur bei berechtigtem Interesse IFG. | Mehr Ablehnungen und längere Verfahren wären möglich. |
| Personenkreis | Auch Personen aus dem Ausland können Anträge stellen. | Prüfung einer Beschränkung auf Deutsche und EU-Bürger mit Wohnsitz in Deutschland. | Nicht-EU-Bürger in Deutschland könnten ausgeschlossen werden. |
| Gebühren | Einfache Auskünfte sind kostenlos, Gebühren sind begrenzt geregelt. | IFG Gebühren Kostendeckungsprinzip sollen angepasst werden. | Komplexe Anfragen könnten deutlich teurer werden. |
| Schwärzungen | Personenbezogene Daten werden schon heute geschützt. | Namen von Mitarbeitenden sollen geschwärzt werden. | Verantwortung in Behörden könnte schwerer nachvollziehbar werden. |
Zur geplanten Reform gehören außerdem zusätzliche Schutzbereiche. Genannt werden Kritische Infrastruktur, Spionageabwehr, Terrorismusbekämpfung und wissenschaftliche Forschung. Solche Bereiche sind sensibel. Die praktische Frage ist, wie eng oder breit diese Ausnahmen später im Gesetz formuliert werden.
Warum Kritiker von einer faktischen IFG Abschaffung sprechen
Der Begriff IFG Abschaffung ist zugespitzt, aber er kommt nicht aus dem Nichts. Gemeint ist nicht zwingend, dass das Gesetz formal gestrichen würde. Gemeint ist, dass sein Kern beschädigt werden könnte. Dieser Kern besteht darin, dass Bürger staatliche Informationen grundsätzlich verlangen können, ohne vorher eine besondere Berechtigung beweisen zu müssen.
Die tagesschau-Einordnung beschreibt die Pläne als Verschärfung, bei der der Kreis der Anfrageberechtigten kleiner werden und jede Anfrage eine Begründung brauchen könnte. Genau daran entzündet sich die Kritik von Journalisten, Bürgerrechtsorganisationen und Datenschützern.
Wer Missstände sucht, kennt die Details oft noch nicht. Sonst müsste er nicht fragen. Ein Antrag nach dem IFG beginnt häufig mit einem Verdacht, einer Ungereimtheit oder einer Recherchefrage. Wenn bereits vorab ein berechtigtes Interesse sauber begründet werden muss, könnten gerade die wichtigen Anfragen hängen bleiben. Transparenz funktioniert dann nur noch dort, wo die Behörde das Anliegen für ausreichend nachvollziehbar hält.
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• Informationsfreiheit Deutschland würde stärker von Einzelfallprüfungen abhängen.
• Informationsfreiheitsgesetz Änderungen könnten mehr Rechtsstreit auslösen, weil Ablehnungen wahrscheinlicher würden.
• SPD IFG Reform wird politisch entscheidend, weil sich die Reform nur mit der Bundestagsmehrheit der Koalition umsetzen lässt.
• IFG Gebühren Kostendeckungsprinzip könnte Anfragen für Bürger und kleine Redaktionen unattraktiver machen.
Besonders heikel ist der Gebührenpunkt. Ein Recht kann auf dem Papier bestehen und praktisch trotzdem schwach werden. Das passiert, wenn die Kosten so hoch sind, dass normale Bürger oder kleine Organisationen eine Anfrage lieber nicht stellen. Informationsfreiheit hängt dann am Geldbeutel. Für ein Kontrollrecht wäre das eine ziemlich schlechte Konstruktion.
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IFG-Reform 2026: Droht das Ende der Transparenz? -Bild: © Tarifrechner.de |
Wer betroffen wäre: Bürger, Journalisten und NGOs
Die Reformdebatte betrifft nicht nur professionelle Rechercheure. Auch Bürger stellen IFG-Anfragen, etwa zu Behördenentscheidungen, Förderprogrammen, Gutachten, Infrastrukturprojekten oder staatlichen Verträgen. Plattformen wie FragDenStaat haben diesen Zugang vereinfacht. Nach eigenen Angaben wurden über die Plattform mehr als 300.000 Anfragen gestellt und fast drei Millionen Dokumentenseiten hochgeladen.
Für Journalisten ist das IFG ein Recherchewerkzeug. Es hilft, Aussagen von Ministerien mit Akten abzugleichen. Für NGOs ist es ähnlich wichtig, weil sie politische Prozesse, Lobbykontakte oder Umwelt- und Verbraucherfragen nachvollziehen wollen. Wenn künftig nur noch natürliche Personen antragsberechtigt wären, geraten Organisationen in eine schwierige Lage. Sie müssten möglicherweise über Einzelpersonen gehen oder andere Wege suchen.
| Betroffene Gruppe | Warum das IFG wichtig ist | Risiko durch die Reform |
|---|---|---|
| Bürger | Sie können Behördenentscheidungen und staatliche Ausgaben nachvollziehen. | Ein berechtigtes Interesse könnte zur neuen Einstiegshürde werden. |
| Journalisten | Sie prüfen Dokumente, Verträge und interne Vorgänge. | Höhere Gebühren und engere Regeln könnten Recherchen bremsen. |
| NGOs und Vereine | Sie kontrollieren Politik in Bereichen wie Umwelt, Digitales und Verbraucherschutz. | Bei Fokus auf natürliche Personen könnten juristische Personen ausgeschlossen werden. |
| Nicht-EU-Bürger in Deutschland | Auch sie sind von Verwaltungshandeln betroffen. | Eine mögliche Beschränkung des Personenkreises könnte sie vom IFG ausschließen. |
Die Bundesregierung verweist auf Schutzbedürfnisse. Namen von Beschäftigten sollen geschwärzt werden, weil es Anfeindungen und Drohungen geben kann. Dieser Schutz ist wichtig. Die Gegenfrage lautet, ob dafür eine pauschale Regel nötig ist. Schon heute können personenbezogene Daten geschützt werden. Entscheidend ist deshalb, ob die Reform gezielt schützt oder pauschal verdunkelt.
Was jetzt politisch entscheidend wird und die wichtigsten Fragen
Noch ist das IFG nicht abgeschafft. Entscheidend wird der konkrete Gesetzentwurf. Erst dort zeigt sich, ob die Formulierungen eng, offen oder sehr restriktiv ausfallen. Für die SPD-Fraktion wird die Debatte besonders unangenehm, weil sich die Kritik direkt an sie richtet. Die Petition von FragDenStaat fordert die Fraktion auf, Pläne zu stoppen, die aus Sicht der Initiatoren die Informationsfreiheit faktisch aushebeln würden.
Bei der IFG Reform 2026 kommt es nun auf die genaue gesetzliche Formulierung an. Sicher ist: Die Koalition plant Änderungen, die den Zugang zu staatlichen Informationen deutlich verändern könnten. Die Kritik richtet sich vor allem gegen das berechtigte Interesse, den kleineren Kreis der Antragsberechtigten, mögliche Gebühren und pauschale Schwärzungen.
Der politische Kern bleibt einfach. Eine Demokratie braucht nicht nur Wahlen, sondern auch Kontrolle zwischen den Wahlen. Das Informationsfreiheitsgesetz ist dafür kein perfektes, aber ein wichtiges Instrument. Wird daraus ein Auskunftsrecht mit Vorprüfung, Begründungspflicht und Kostenrisiko, verliert es viel von seiner praktischen Kraft.
FAQ zur IFG Reform 2026
Ist das Informationsfreiheitsgesetz schon abgeschafft?
Nein. Es gibt bisher einen politischen Beschluss zur Reform, aber noch keine endgültige Abschaffung des IFG. Maßgeblich wird der konkrete Gesetzentwurf sein.
Was bedeutet berechtigtes Interesse beim IFG?
Ein berechtigtes Interesse IFG würde bedeuten, dass Antragsteller erklären müssten, warum sie die Information benötigen. Kritiker sehen darin eine Beweislastumkehr zulasten der Bürger.
Könnten IFG-Anfragen künftig teurer werden?
Ja, das ist möglich. Im Beschluss ist von einer Anpassung der IFG Gebühren im Einklang mit dem Kostendeckungsprinzip die Rede. Wie teuer einzelne Anfragen würden, hängt vom späteren Gesetz und den Gebührenregeln ab.
Warum ist die Reform für Journalisten und NGOs so wichtig?
Journalisten und NGOs nutzen IFG-Anfragen, um staatliche Entscheidungen, Verträge und Vorgänge zu prüfen. Wenn nur noch natürliche Personen mit berechtigtem Interesse antragsberechtigt wären, könnte ihre Arbeit deutlich erschwert werden.
Fazit: Die Debatte um die Informationsfreiheitsgesetz Änderungen ist keine Randnotiz aus dem Verwaltungsrecht. Es geht darum, wie viel Kontrolle Bürger, Presse und Zivilgesellschaft gegenüber dem Staat behalten. Die Reform kann das IFG modernisieren. Sie kann es aber auch so stark einengen, dass von echter Informationsfreiheit nur noch wenig übrig bleibt.
Kreis Plön: Verwaltungsgerichtsklage gegen Amt Selent Schlesen wegen Intransparenz und Diskriminierung
Gemäß § 3 des Informationszugangsgesetzes Schleswig-Holstein (IZG-SH) haben die Bürger und Journalisten das Recht auf einen Informationszugang bei den Behörden. Die gesetzliche Frist zur Bearbeitung beträgt einen Monat (§ 7 Abs. 1 IZG-SH). Diese Frist hatte zuletzt das Amt Selent/Schlesen ohne erneute Kommunikation innerhalb der 30 Tagen verstreichen lassen. Nun gibt es Vorwürfe bei der IZG Abrechnung, wegen Intransparenz und Diskriminierung und es wurde Klage beim Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein eingereicht.So sieht der Chefredakteur vom Redaktionsnetzwerk Tarifrechner und Informatiker, Dipl. Inform. Martin Kopka, die Lohnkosten für unverhältnismäßig hoch, sieht hierin sogar eine Strafgebühr für die Ausübung seiner bürgerlichen Rechte unter Missachtung der Pressefreiheit und damit verfassungswidriges Verhalten und bittet das Gericht um die Aufschlüsselung der tatsächlichen entstandenen Lohnkosten und Arbeitsminuten.
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Kreis Plön: Verwaltungsgerichtsklage gegen Amt Selent Schlesen wegen Intransparenz und Diskriminierung -Bild: © Tarifrechner.de |
So werden durch die Ansetzung von 1,5 Arbeitsstunden bei 38,5 Arbeitsstunden pro Woche rein rechnerisch Lohnkosten von über 10.000 Euro im Monat verlangt. Ganz schön viel, für die Bediensteten im Amt Selent/Schlesen sollte man meinen.
Mangelnde Transparenz
So gibt es die Klagebegründung, dass die geltend gemachten Forderung inhaltlich nachvollziehbar sein müssen. Es fehlt hier eine hinreichend transparente Darlegung, auf welcher rechtlichen Grundlage und in welcher Höhe die Kosten berechnet wurden. Nach § 10 IZG-SH sind Gebühren und Auslagen nachvollziehbar zu begründen.
Unverhältnismäßigkeit
Die Höhe der geforderten Kosten steht auch in keinem angemessenen Verhältnis zum Umfang und zur Art der beantragten Informationen. Das IZG-SH verfolgt den Zweck, den Informationszugang zu fördern und nicht durch überhöhte Gebühren faktisch zu verhindern. Die Forderung widerspricht daher dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, so die weitere Kritik vom Chefredakteur.
Kreis Plön: Kommunalaufsicht unterstützt Beschwerde gegen Amt Selent wegen IZG-SH Verstoss
Die Kommunalaufsicht Kreis Plön unterstützte zuletzt die Beschwerde bei der Landesdatenschutzbehörde gegen das Amt Selent/Schlesen wegen des IZG-SH Verstosses aufgrund einer Redaktionsanfrage an die Kommunalaufsicht Kreis Plön.
Die Kommunalaufsicht im Kreis
Plön und im Bundesland
Schleswig-Holstein ist ein zentrales Element zur Gewährleistung
der
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Kreis Plön: Landesdatenschutzbehörde ermittelt gegen Amt Selent wegen IZG-SH Verstoss -Bild: © Tarifrechner.de |
Kommunalaufsicht im Kreis Plön und in Schleswig-Holstein
Die Kommunalaufsicht spielt eine zentrale Rolle
in der kommunalen Selbstverwaltung des Bundeslandes
Schleswig-Holstein. Sie dient der Kontrolle der
Grundlagen der Kommunalaufsicht
In Deutschland basiert die
Gesetzliche Grundlage
Die rechtliche Basis für die Kommunalaufsicht
bildet das
Struktur der Kommunalaufsicht in Schleswig-Holstein
Auf Landesebene
Die oberste Kommunalaufsichtsbehörde in
Schleswig-Holstein ist das
Auf Kreisebene - Beispiel Kreis Plön
Im Kreis Plön nimmt der
Aufgaben der Kommunalaufsicht
Beratung der Kommunen
Ein zentraler Bestandteil ist die fachliche Beratung der kommunalen Verwaltungen. Ziel ist es, rechtliche Unsicherheiten zu klären und Verwaltungsabläufe zu optimieren.
Prüfung von Entscheidungen
Die
Kontrollfunktion
Bei Verdacht auf
Grenzen der Kommunalaufsicht
Keine Zweckmäßigkeitskontrolle
Die Kommunalaufsicht prüft nicht die
Fallbeispiele aus dem Kreis Plön
Haushaltsgenehmigungen
Gemeinden im Kreis Plön müssen ihre
Haushaltspläne von der
Bürgerentscheide
Die Prüfung von Bürgerbegehren und Volksentscheiden stellt sicher, dass diese formell und inhaltlich den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
Kreis Plön: Landesdatenschutzbehörde ermittelt gegen Amt Selent wegen IZG-SH Verstoss
Das Europäische Medienfreiheitsgesetz ist die wichtigste EU-weite Regelung zum Schutz der Pressefreiheit. Es wurde am 11. April 2024 vom Europäischen Parlament verabschiedet und soll Journalistinnen und Journalisten vor politischer und wirtschaftlicher Einflussnahme schützen.
Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein ist eine entscheidende Instanz zur Durchsetzung der Informationsfreiheit. Es bietet Antragstellerinnen und Antragstellern die Möglichkeit, sich gegen unrechtmäßige Informationsverweigerungen zu wehren und fördert damit die Demokratie und Offenheit im Verwaltungshandeln.
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Kreis Plön: Landesdatenschutzbehörde ermittelt gegen Amt Selent wegen IZG-SH Verstoss -Bild: © Tarifrechner.de |
Informationszugang in Schleswig-Holstein: Rechte und Wege über die Landesdatenschutzbehörde
Das Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein
(IZG-SH) gewährt Bürgerinnen und Bürgern das Recht auf Zugang zu
amtlichen Informationen öffentlicher Stellen. Wenn Behörden dieses Recht
missachten oder unbegründet verweigern, stellt die
Landesdatenschutzbehörde Schleswig-Holstein, das
Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz (
Rechtliche Grundlage des Informationszugangs
Das IZG-SH bildet die gesetzliche Basis für die Informationsfreiheit im Land Schleswig-Holstein. Es verpflichtet öffentliche Stellen dazu, auf Anfrage amtliche Informationen bereitzustellen - sofern keine Ausschlussgründe vorliegen. Diese Regelungen stärken die Transparenz und fördern eine verantwortungsvolle Verwaltung.
Wer kann eine Anfrage stellen?
Jede natürliche oder juristische Person hat das Recht, eine Anfrage zu stellen. Es spielt keine Rolle, ob die Person in Schleswig-Holstein lebt oder nicht. Es ist nicht erforderlich, ein besonderes Interesse nachzuweisen.
Rolle des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz (ULD)
Das ULD ist die zuständige Landesdatenschutzbehörde Schleswig-Holstein, die sowohl die Einhaltung des IZG-SH kontrolliert als auch Vermittlungs- und Beratungsfunktionen übernimmt.
Prüfung von Beschwerden
Wenn eine öffentliche Stelle den Informationszugang verweigert oder nicht reagiert, können sich Antragstellende beim ULD beschweren. Die Behörde prüft dann, ob eine Verletzung der Informationsrechte vorliegt.
Vermittlung zwischen Bürger und Behörde
Das ULD übernimmt eine vermittelnde Rolle, indem es Kontakt zur betreffenden Behörde aufnimmt. Ziel ist es, ohne gerichtliche Schritte eine Lösung herbeizuführen und die Informationsherausgabe zu fördern.
Instrumente und Handlungsmöglichkeiten der Landesdatenschutzbehörde
Beratung der Antragsteller
Das ULD bietet umfassende Beratung zum IZG-SH. Antragsteller werden bei der Formulierung von Anfragen unterstützt und erhalten Hilfe bei rechtlichen Unsicherheiten.
Unterstützung bei juristischen Auseinandersetzungen
Kommt es zum Rechtsstreit, etwa wenn die Behörde den Zugang endgültig verweigert, stellt das ULD Informationen und ggf. Argumentationshilfen bereit, um die Rechtsposition der Antragsteller zu stärken.
Veröffentlichung von Tätigkeitsberichten
Das ULD veröffentlicht regelmäßig Berichte, in denen Fälle von Informationsverweigerung dokumentiert werden. Diese Berichte sind wichtige Instrumente der Kontrolle und liefern Impulse für gesetzliche Anpassungen.
Typische Herausforderungen und Empfehlungen
Verzögerung oder Ignorieren von Anfragen
Ein häufiges Problem ist das Nichtreagieren öffentlicher Stellen auf
IZG-Anfragen. Das ULD empfiehlt, in solchen Fällen
schriftliche Erinnerungen zu versenden und zeitnah eine
Unzulässige Ablehnungen
Oft werden Ablehnungen mit pauschalen Argumenten wie "Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse" begründet. Das ULD prüft solche Aussagen kritisch und klärt, ob eine gesetzliche Grundlage für die Ablehnung besteht.
Kreis Plön: Nach Selbstjustiz im Amt gegen Presse Akteneinsicht verlangt
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| Kreis Plön: Polizei ermittelte wegen Selbstjustiz im Amt gegen Presse -Bild: © pixabay.com |
So hatte zuletzt die Gemeinde Lammershagen eine
Strassenlaterne ohne eine Rechtsgrundlage auf dem Redaktionsgelände aufgebaut
und in Betrieb genommen. Im Frühjahr 2024 wurde die Strassenlaterne schon
demontiert, wohl aufgrund von staatsanwaltlichen Ermittlungen gegen das
Bauamt Selent/Schlesen. Kurz vor dem Aufbau und der Inbetriebnahme der
Strassenlaterne im Herbst 2024 gab es den Vandalismus mit Hausfriedensbruch,
um wohl erneut den rechtswidrigen Betrieb der Strassenlaterne zu ermöglichen und nun um
Akteneinsicht bei der Kieler Staatsanwaltschaft
Daher hat die Tarifrechner Redaktion nun erstmal Akteneinsicht bei der Kieler Staatsanwaltschaft über ihre Anwaltskanzlei beantragt, damit wir exklusiv über Straftaten gegen die Pressefreiheit in Schleswig Holstein berichten können.Die Rechtsgrundlage für die Akteneinsicht von Opfern einer Straftat in Deutschland ist in § 406e der Strafprozessordnung (StPO) geregelt.
Demnach können Geschädigte unter bestimmten Voraussetzungen Einsicht in die Akten nehmen, die dem Gericht vorliegen oder vorzulegen wären. Allerdings entscheidet über den Antrag auf Akteneinsicht die Staatsanwaltschaft oder das Gericht. In der Regel darf dem allerdings nicht Widersprochen werden, insbesondere wenn es hier um das Presserecht innerhalb der EU geht.
Das Europäische Medienfreiheitsgesetz ist die wichtigste EU-weite Regelung zum Schutz der Pressefreiheit. Es wurde am 11. April 2024 vom Europäischen Parlament verabschiedet und soll Journalistinnen und Journalisten vor politischer und wirtschaftlicher Einflussnahme schützen.
Auch zuvor gab es schon die verzweifelten Versuche durch das
Das entsprechende "Willkürverbot" ist dem Rechtsstaat-Prinzip im Kontext der "Gesetzmäßigkeit der Verwaltung" zuzuordnen (Art. 20 III GG). Es gehört nach Art. 79 Abs. 3 GG zu den unantastbaren Grundsätzen der verfassungsrechtlichen Ordnung und gilt für jede staatliche Gewalt. Art. 14 GG schützt Eigentum der Presse, Bürger und Unternehmen vor der staatlichen Willkür und bedarf der Aufhebung durch einen Richter mit der Möglichkeit des Widerspruchs, eigentlich normal in einem Rechtsstaat.
Die Grundstücksgrenze ist der Gemeinde, den Gemeindevertretern und dem Amt Selent bekannt, weil es im Jahr 2019 beim Glasfaserausbau den Straftatbestand des Hausfriedensbruch auf dem Redaktionsgelände gab. Dabei missachtete das Amt Selent und die Gemeinde Lammershagen die Grundstücksgrenzen und billigte damit die Zerstörung von öffentlichen Leitungen durch den Einsatz der Spülbohrung, bis hin zu Gasleitungen, die auf einer Länge von 160 Meter auf dem Grundstück liegen. Hier lag -wie in vielen Fällen- eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit vor. Auh hier sorgen die Baugenehmigungen bzw. Ausgrabegenehmigungen für Sicherheit, da diese nach TKG §68 erteilt werden. Hier sieht das TKG §68 Absatz 2 die öffentliche Sicherheit und Ordnung vor. Das Amt Selent/Schlesen hat diese Ausgrabegenehmigungen erteilt. Das Schriftstück liegt der Redaktion vor.Der Chefredakteur vom Redaktionsnetzwerk Tarifrechner und Informatiker, Dipl. Inform. Martin Kopka, betrachtet dieses als eine politisch, motivierte Straftat durch Amtsträger und Billigung von Amtsträgern. So wurden nun zum Schutz von Journalisten das Europäische Medienfreiheitsgesetz zum Schutz der Pressefreiheit initiert. Das Gesetz wurde am 11. April 2024 vom Europäischen Parlament verabschiedet und soll Journalistinnen und Journalisten vor politischer und wirtschaftlicher Einflussnahme schützen!.
Generalstaatsanwalt Schleswig Holstein leitete Ermittlungen ein, Generalstaatsanwältin bestätigt Vorwurf
Immerhin wurde der letzte Präsident der Bundesnetzagentur, Jochen Homann, im Jahr 2022 abgesetzt, nach dem dieser 76 zerstörte Gasleitungen beim Glasfaserausbau ignorierte, und kein Baustopp trotz Gefährdung der öffentlichen Sicherheit im Kreis Plön machte. Dabei wurden zerstörte Gasleitungen immer an die Bundesnetzagentur gemeldet, so die Netz AG. Die Bundesnetzagentur und der Zweckverband Breitbandversorgerung Plön mit seinen Ämtern haben daher erhebliche rechtswidrige Handlungen begangen.Immerhin sorgen die Baugenehmigungen bzw. Ausgrabegenehmigungen für Sicherheit, da diese nach TKG §68 erteilt werden. Hier sieht das TKG §68 Absatz 2 die öffentliche Sicherheit und Ordnung vor. Das Amt Selent/Schlesen hat diese Ausgrabegenehmigungen erteilt. Das Schriftstück liegt der Redaktion vor.
So hatte zuletzt die Generalstaatsanwaltschaft des Landes Schleswig Holstein Ermittlungen eingeleitet. Auch hier wurden rechtswidrige Methoden durch Hausfriedensbruch, Nötigung etc. gegen die Redaktion Tarifrechner im Rahmen der redaktionellen Berichterstattung über den Glasfaserausbau im Kreis Plön begangen. Bislang gab es keine Konsequenzen für den ehemaligen Amtsvorsteher Volker Schütte-Felsche (CDU) und Amtsvorsteherin Ulrike Raabe (ehemals Mitglied der CDU Fraktion, nun parteilos) und weitere Amtsträger.
Zuletzt hatte die neue Generalstaatsanwältin aus Schleswig Holstein, Frau Schmücker-Borgwardt, die Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Hausfriedensbruch vom Amt Selent/Schlesen durch die Billigung (§27 StGB, §140 StGB) im April 2024 bestätigt, allerdings auf die Verjährung hingewiesen. So hatte auch das Bauamt im Amt Selent/Schlesen die Trassenpläne laut der ehemaligen Landrätin der Landrätin aus Plön, Stephanie Ladwig, vorliegen. Das Bauamt hat dann laut dem Chefredakteur vom Redaktionsnetzwerk Tarifrechner und Informatiker, Dipl. Inform. Martin Kopka, weggeschaut. Beide Schreiben -von der Generalstaatsanwältin und Ex-Landrätin Ladwig- liegen der Redaktion vor.
Eine Anklage wegen "Gefährdung der Öffentlichen Sicherheit" etc. hat es daher bislang nie gegeben und wird es wohl auch aufgrund des Verdachts der "politisch motivierten Strafvereitelung" in Schleswig Holstein gegen die Pressefreiheit durch die Täuschung von Journalisten und damit der Öffentlichkeit durch Amtsträger nicht geben, so die weitere Kritik vom Chefredakteur, Dipl. Inform. Martin Kopka.
Auch die Tarifrechner-Redaktion, welche das Grundrecht auf Pressefreiheit ausübt, war von den Übergriffen im Rahmen des Hausfriedensbruch und der Gefährdung der öffentlichen Sicherheit durch die versuchte Zerstörung von Gas-, Strom-, Wasser- und Telefonleitungen betroffen.
Und bei 41.000 Abofallenbetrügereien blieb die Bundesnetzagentur untätig, bis das Redaktionsnetzwerk Tarifrechner nachfragen bei der Bundesnetzagentur stellte.
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