Bundesrat beseitigt Routerzwang beim DSL- und Kabel-Anschluss
• 28.11.15 Der Routerzwang wurde gegen Ende des Jahres 2013
durch die Bundesnetzagentur beschlossen. Damals hatte die
Bundesnetzagentur auch die Endgeräte der Provider zum Teilnehmeranschluss
gezählt. Besonders ärgerlich waren dann aber die Hackerattacken auf die
schlecht abgesicherten DSL- und Kabel-Router der Anbieter und die Weigerung alternative Router zuzulassen. Einer der größten Kritiker war daher auch der Fritzbox Hersteller AVM.
Bundesrat beseitigt Routerzwang per Gesetz
Damit nun die DSL- und Kabelkunden auf der sicheren Seite sind, hatte der
Bundestag
ein entsprechendes Gesetz Anfang des Monats erlassen, dem hat nun
gestern auch der Bundesrat zugestimmt. Damit ist der Weg frei für die
deutschen Verbraucher den DSL-Router nach Wahl zu bestimmen.
Ursprünglich wollte sogar die Länderkammer dem geplanten Gesetz nicht
zustimmen, allerdings hat die Länderkammer ihren Widerstand
aufgegeben. Immerhin hatten große Festanschlussanbieter fleissig Lobbyarbeit
gegen den Willen der Wähler gemacht, damit dem neuen Gesetz nicht zugestimmt
wird bzw. es hier Nachbesserung zum Nachteil der dt.Verbraucher geben sollte.
Schnelles Internet geht oftmals nur mit dem richtigen DSL Router -Quelle: AVM
Allerdings würden dann sicherlich auch die Namen der Verweigerer im Internet
und bei den Portalen bekannt werden, so dass hier mit einem großem
Kundenschwund zu rechnen ist. Auch hatte bis zuletzt Vodafone mit Kabel
Deutschland auf einen eigenen Router gepocht, bis dann im Sommer die beiden
Anbieter auch Fritz!Boxen bei den Neukundengeschäften anboten. Daher kann nur
spekuliert werden, ob Vodafone durch Lobbyarbeit auf die verantwortlichen
Politiker Einfluss genommen hatte, auf jeden Fall gab es reichlich
Kundenschwung bei den Vodafone DSL Anschlüssen in der Vergangenheit durch den
Vodafone Zwangsrouter.
Routerzwang kann teuer für den Verbraucher kommen
Immerhin ist der Routerzwang für den Verbraucher ein mitunter teures
Ärgernis. Der Verbraucher hat nicht die Kontrolle über den DSL-Router,
entsprechende Sicherheits-Update bei Sicherheitslücken können nicht vom
Endkunden eingespielt werden, und nach der derzeitigen Rechtsprechung haftet
der Telefonkunde für seinen unsicheren DSL-Router und WLAN Zugang, wenn zum
Beispiel File-Sharing oder sonstige rechtswidrige Handlungen über seinen
Telefonanschluss erfolgen.
Zum Beispiel hat der Fritz!Boxen Hersteller AVM bislang immer sehr schnell auf
Sicherheitslücken durch ein Firmware-Update reagiert und den Kunden dabei
schon vor hohen Telefonrechnungen durch Rufnummernmißbrauch geschützt.
Kabel Deutschland hat bei dem genannten Sicherheitsproblem im Gegenzug erst sehr verspätet ein entsprechendes
Sicherheits-Update bei seinen DSL-Routern eingespielt. Die Kunden waren in
dieser Zeit ungeschützt. Diese Beispiele kann man mit den derzeitigen
großen Sicherheitslücken "Heartbeat" und "ShellLock" nun bei den DSL-Routern weiter fortführen.
Wir können daher unseren Lesern nur empfehlen, sich um die eigenen DSL Router
zu kümmern und durch entsprechende Sicherheits-Updates abzusichern.
Zum Beispiel beim DSL Anbieter 1&1
gibt es gleich die passende Fritz!Box, welche man nach belieben konfigurieren
kann. Aber nun sind auch die DSL und Kabel Anbieter
Vodafone und Kabel-Deutschland schon mit
entsprechenden Fritz!Box Routern beim Breitbandanschluss vorgepirscht. In der
Vergangenheit konnte man hier nur die Endgeräte der Provider nutzen.
Bei der Vodafone Easybox (DSL-Router) kommt man zum Beispiel laut folgender
Anleitung
leicht an den Benutzernamen und das Passwort für den Internet-Zugang und dann
auch noch an das Sprachpasswort, um VoIP Telefongeräte einzurichten. Damit
kann man dann seinen eigenen DSL-Router füttern.
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daher. Die Händler verlangen in unserem
FRITZ!Box 7272 Preisvergleich
rund 140 Euro.
09.03.17 Wenn man auf sein Smartphone nicht aufpasst, hat man beim
Diebstahl in der Regel schlechte Karten bei der Versicherung. So muss man
zum Beispiel schon die Hand auf der Tasche haben, wo sich das Handy drin
...
08.02.17 Im November 2015 wurde der Routerzwang per Gesetz
beendet. Mit einer Übergangsfrist für die DSL- und Kabel Provider beginnt ab dem
1.August 2016 für die Kunden dann die offizielle, freie Routerwahl. Allerdings
...
10.10.16 Mittlerweile hat die Breitbandmessung der Bundesnetzagentur
seit dem Start im September 2015 große Resonanz gefunden. So wurden insgesamt
bereits über 900.000 Tests durchgeführt. Dabei wird die Breitbandmessung mittlerweile auch per Smartphone-App unterstützt.
...
01.08.16 Ab heute, dem 1.August, können die DSL- und Kabel Kabel Kunden
einen Router nach Wahl bei ihrem Internet-Anschluss auswählen. Das
entsprechende Gesetz wurde am letzten November 2015 beschlossen.
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10.06.16 Am letzten November 2015 wurde der Routerzwang per Gesetz
beendet. Mit einer Übergangsfrist für die DSL- und Kabel Provider beginnt ab dem
1.August 2016 für die Kunden dann die offizielle, freie Routerwahl. Besonders
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30.01.16 Der Routerzwang wurde gegen Ende des Jahres 2013
durch die Bundesnetzagentur beschlossen. Damals hatte die
Bundesnetzagentur auch die Endgeräte der Provider zum Teilnehmeranschluss
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06.11.15 Der Routerzwang wurde gegen Ende des Jahres 2013 durch die
Bundesnetzagentur beschlossen. Damals hatte die Bundesnetzagentur auch die
Endgeräte der Provider zum Teilnehmeranschluss gezählt. Einer der größten Kritiker war daher auch der Fritzbox Hersteller
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17.10.13 Der Routerzwang wurde leider am Anfang diesen Jahres durch die
Bundesnetzagentur beschlossen. Dabei waren die Argumente aber nicht schlüssig.
Nun will der Fritzbox Hersteller AVM den Routerzwang in Deutschland durch eine
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