Citycarrier klagen gegen Millionenzahlungen für die Rufnummernvergabe
• 13.02.2001 Das Verwaltungsgericht Köln hat in mehreren Musterverfahren entschieden, dass die Erhebung der Gebühren für die Zuteilung von Ortsnetzrufnummern durch die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (Reg TP) rechtmäßig ist.
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In einem Parallelverfahren wurde indessen entschieden, dass die Deutsche Telekom für die Rufnummern, die bereits zu Monopolzeiten in ihrem Besitz waren, fast 400 Millionen D-Mark zurück erstattet bekommt. Rainer Lüddemann, Geschäftsführer von BREKO, sieht hierin eine eklatante Wettbewerbsverzerrung, da die dt.Telekom einen Berg von Rufnummern besitzt, für die sie nie mehr bezahlen muss.
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