DTAG erwirkt Einstweilige Verfügung gegen Mobile Access von KDD-CONOS
• 25.10.2000 Die DTAG hat vor dem Landgericht Düsseldorf eine Einstweilige Verfügung gegen Mobile Access von KDD-CONOS erwirkt.Laut Anbieter ermöglicht Mobile Access das
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Die Verfügung verbietet, laut Anbieter, der KDD- CONOS AG die Aussage, dass das Telefonieren mit Mobile Access zu sensationell günstigen Tarifen und mit Ersparnissen von bis zu 72 Prozent möglich ist.
Die KDD-CONOS AG hat gegen die Verfügung Widerspruch eingelegt und weist rechnerisch nach, dass die in ihrer Werbung verwendeten Aussagen richtig sind.
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