Datenschützer kritisieren geplante Nutzerdatenauskunft beim Internet-Provider
• 1.07.04 In der Gesetzgebung zum "2. Korb der Urheberrechtsnovelle" soll Urhebern ein erweiterter Auskunftsanspruch gegenüber Internetprovidern eingeräumt werden, mit dem sie die Herausgabe der Nutzungsdaten von Surfern, zumeist die IP-Adresse ihrer Rechner, verlangen können, um Raubkopierer besser zu verfolgen. Eine|
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Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein weist darauf hin, dass nach dem Teledienstedatenschutzgesetz die Speicherung von Nutzungsdaten rechtswidrig ist, sobald sie für die Inanspruchnahme eines Internetdienstes nicht mehr erforderlich sind.
Der Provider hat nach dem Gesetz sicherzustellen, dass die Nutzungsdaten über den Zugriff auf eine Webseite oder einer sonstigen Nutzung unmittelbar nach deren Beendigung gelöscht werden. Zudem sollen die Internetdiensteanbieter von vornherein die Inanspruchnahme von Diensten anonym oder unter Pseudonym ermöglichen. Entsprechende Auskunftsansprüche müssen nach der geltenden Rechtslage ins Leere laufen. Es verwundert, dass aus dem Bundesjustizministerium Pläne zur erweiterten Nutzung dieser rechtswidrig gespeicherten Daten bekanntwerden, anstatt Überlegungen anzustellen, wie der gesetzliche Löschungsanspruch der Internetnutzer in der Praxis durchgesetzt werden kann.
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