EU-Kommission beanstandet Roaminggebühren für Mobilfunktelefonate
• 11.02.05 Die Europäische Kommission hat zwei getrennte Mitteilungen von Beschwerdepunkten an die deutschen Mobilfunkbetreiber T-Mobile und Vodafone gesandt, weil sie vermutet, dass die Praktiken dieser beiden Unternehmen unter die Bestimmungen von Artikel 82 des EG-Vertrages über den Missbrauch von Monopolmacht fallen. Die Kommission hat dabei insbesondere die hohen|
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Mit diesem Vorgehen will die Kommission gewährleisten, dass die europäischen Verbraucher keine übermäßigen Gebühren bezahlen müssen, wenn sie ihre Mobiltelefone auf Reisen in Europa verwenden. Die Kommission hat es nämlich durch ihre Koordinierung der technischen Normen ermöglicht, dass ein Mobiltelefon auch in anderen EU-Ländern verwendet werden kann. Sie will deshalb verhindern, dass diese Errungenschaft durch hohe Roaminggebühren neutralisiert wird, die erheblich oberhalb der Tarife liegen, die für Inlandsgespräche auf Mobiltelefonen gelten.
Die Untersuchungen der Kommission weisen darauf hin, dass T-Mobile zwischen 1997 und wenigstens Ende 2003 seine beherrschende Stellung auf dem deutschen Markt der Erbringung internationaler Roamingdienste an Großabnehmer über sein eigenes Netz missbraucht hat. Der Missbrauch bestand darin, dass den europäischen Mobilnetzbetreibern unbillige, überhöhte Anbietertarife berechnet wurden. Hinsichtlich der von Vodafone von Anfang 2000 bis zumindest Ende 2003 berechneten Anbietertarife ist die Kommission zu den gleichen Schlussfolgerungen gelangt.
Auch waren die Tarife für Roaminganrufe wesentlich höher als die Preise, die von T-Mobile und Vodafone für die Anrufe deutscher Abonnenten von unabhängigen Diensteanbietern auf ihren jeweiligen Netzen berechnet werden.
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