Einigung für Entschädigung bei Vorratsdatenspeicherung
• 06.03.09 Gestern hat sich der Vermittlungsausschuss auf eine angemessene Entschädigung der Telekommunikationsunternehmen für die Hilfe bei der Strafverfolgung geeinigt. Dabei wurden einige Pauschalsätze noch moderat geändert.
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Mit den neuen Pauschalen wahrt das Gesetz die Balance laut Koalition zwischen den Interessen der Länder und denen der Telekommunikationsunternehmen. Ermittlung und Strafverfolgung ist prinzipiell Sache der Länder. Sie bedienen sich dabei auch der technischen und personellen Möglichkeiten von Telekommunikationsunternehmen.
Keinen Eingang in die Neuregelung hat die Entschädigung von Investitionskosten gefunden.
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