IFG-Reform: Kontrollstelle für Bürger könnte verschwinden
• 30.07.26 Wie transparent soll der Staat arbeiten? Im Bundesinnenministerium fällt die Antwort offenbar knapper aus als bislang bekannt. Nach einer Recherche von MDR Investigativ könnte die Bundesregierung nicht nur einzelne Regeln des Informationsfreiheitsgesetzes ändern. Auch die zentrale Kontrollstelle für Bürger steht zur Disposition.
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Interner Vermerk aus Dobrindts Ministerium zeigt weitreichende Pläne
Interner Vermerk: Innenministerium erwägt tiefere IFG-Eingriffe
Der Vermerk soll Anfang Februar 2026 im Haus von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt entstanden sein. Er liegt nach Angaben der MDR-Recherche zur IFG-Reform der Redaktion vor.
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IFG-Reform: Kontrollstelle für Bürger könnte verschwinden -Bild: © Tarifrechner.de |
Der heikelste Vorschlag betrifft die Aufgabe des Bundesbeauftragten für die Informationsfreiheit. Laut Bericht sieht das Papier vor, diese Funktion abzuschaffen. Dafür könnte § 12 des Informationsfreiheitsgesetzes gestrichen werden. Auch das zuständige Referat bei der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit könnte aufgelöst werden.
Es geht damit um mehr als geänderte Fristen, Gebühren oder Zuständigkeiten. Zur Debatte steht eine Stelle, die Bürger unterstützt, wenn Bundesbehörden Informationen verweigern oder einen IFG-Antrag aus Sicht der Antragsteller nicht ordentlich bearbeiten.
Keine kleine Verwaltungsreform
Die Streichung eines einzelnen Paragrafen klingt zunächst nach einer überschaubaren Änderung. Die Folgen wären größer. Wer eine Auskunft beantragt und sich von einer Behörde ungerecht behandelt fühlt, kann sich bislang an die Bundesbeauftragte wenden. Sie kann den Vorgang prüfen, eine Stellungnahme der Behörde verlangen und auf ein ordentliches Verfahren drängen.
Die Stelle ersetzt kein Gericht und kann Behörden nicht in jedem Fall zur Herausgabe von Unterlagen zwingen. Sie bietet aber eine unabhängige und leicht erreichbare Möglichkeit, einen Streit prüfen zu lassen. Ohne diese Anlaufstelle blieben Betroffenen häufiger nur der Widerspruch oder eine Klage vor dem Verwaltungsgericht.
IFG-Reform 2026: Die wichtigsten Punkte im Überblick
| Geplanter Eingriff | Mögliche Folge | Aktueller Stand |
|---|---|---|
| Streichung von § 12 IFG | Die zentrale Beschwerdestelle für Bürger könnte entfallen | Vorschlag aus einem internen Vermerk |
| Auflösung des zuständigen Referats | Weniger unabhängige Kontrolle von Bundesbehörden | Noch nicht beschlossen |
| Nachweis eines berechtigten Interesses | Antragsteller müssten ihre Anfrage möglicherweise begründen | Als mögliche Änderung im Gespräch |
| Einschränkungen für Journalisten | Der Zugang zu Behördenakten könnte schwieriger werden | Politisch und rechtlich umstritten |
| Veränderte Gebührenregeln | IFG-Anfragen könnten teurer und damit unattraktiver werden | Konkrete Ausgestaltung offen |
Die genannten Punkte sind nach aktuellem Stand keine beschlossene Gesetzesänderung. Sie stehen in einem internen Papier des Bundesinnenministeriums. Ob alle Vorschläge später in einem Gesetzentwurf auftauchen, ist offen.
Warum § 12 IFG für Bürger so wichtig ist
Das Informationsfreiheitsgesetz gibt grundsätzlich jeder Person einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen des Bundes. Eine persönliche Betroffenheit ist dafür nicht zwingend nötig. Dieser offene Zugang unterscheidet das IFG von vielen anderen Auskunftsrechten.
Nach dem derzeit geltenden § 12 IFG kann sich jeder an die Bundesbeauftragte wenden, wenn das eigene Recht auf Informationszugang verletzt erscheint. Diese Aufgabe übernimmt die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit.
Die Regelung wird vor allem dann wichtig, wenn Behörden einen Antrag ablehnen, hohe Gebühren ankündigen, Fristen verstreichen lassen oder Dokumente nur teilweise herausgeben. Für viele Bürger ist die Kontrollstelle deutlich leichter erreichbar als ein Verwaltungsgericht.
Was die Kontrollstelle heute leisten kann
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• Sie kann Beschwerden zu abgelehnten oder verzögerten IFG-Anträgen prüfen.
• Sie kann die zuständige Bundesbehörde um eine Stellungnahme bitten.
• Sie kann zwischen Antragsteller und Behörde vermitteln.
• Sie kann auf Fehler im Verfahren und bei der Rechtsanwendung hinweisen.
• Sie kann wiederkehrende Probleme öffentlich dokumentieren.
Die Bundesbeauftragte erläutert ihre Ombuds- und Kontrollfunktion beim IFG auf ihrer Website. Sie kann Behörden zu einer Stellungnahme auffordern und auf eine korrekte Bearbeitung hinwirken.
Weniger Akteneinsicht, höhere Hürden: Folgen für Bürger
Die mögliche Abschaffung der Kontrollinstanz wäre nur ein Teil der geplanten Änderungen. Nach dem internen Vermerk könnten Antragsteller künftig genauer erklären müssen, wer sie sind und warum sie bestimmte Informationen erhalten wollen.
Ein solches berechtigtes Interesse beim IFG würde das Gesetz deutlich verändern. Bislang hängt der Zugang zu amtlichen Informationen grundsätzlich nicht davon ab, ob jemand ein persönliches, wirtschaftliches oder berufliches Interesse nachweisen kann.
Für Bürger wäre das mehr als zusätzliche Bürokratie. Eine Begründungspflicht dürfte einige Menschen davon abhalten, überhaupt eine Anfrage zu stellen. Behörden bekämen zudem mehr Spielraum bei der Frage, ob das angegebene Interesse ausreicht.
Welche zusätzlichen Hürden möglich wären
- Identitätsnachweis: Anonyme oder pseudonyme Anfragen könnten erschwert werden.
- Begründungspflicht: Antragsteller müssten möglicherweise den Zweck ihrer Anfrage darlegen.
- Höhere Kosten: Neue Gebührenregeln könnten auch einfache Anfragen verteuern.
- Mehr Ausnahmen: Bestimmte Behördenbereiche oder laufende Verfahren könnten vom Informationszugang ausgeschlossen werden.
- Weniger Unterstützung: Bei Streitfällen könnte die unabhängige Beschwerdestelle fehlen.
Telefontarifrechner.de hat bereits in einem Hintergrundbericht zur IFG-Reform 2026 und dem möglichen berechtigten Interesse beschrieben, warum eine solche Pflicht den Zugang zu staatlichen Informationen grundlegend verändern könnte.
Informationsfreiheit für Journalisten könnte eingeschränkt werden
Besonders weitreichend wären die Änderungen für Medien und investigative Recherchen. Journalisten nutzen das IFG nicht nur für Antworten auf Fragen. Sie beantragen damit auch Akten, Verträge, Gutachten, interne Vermerke und Behördenkorrespondenz.
Eine Presseanfrage und ein IFG-Antrag sind nicht dasselbe. Bei einer Presseanfrage formuliert die Behörde in der Regel selbst eine Antwort. Über das IFG können dagegen bereits vorhandene amtliche Unterlagen zugänglich werden. Darin liegt sein Wert für die Kontrolle staatlichen Handelns.
Würde der Kreis der Antragsberechtigten eingeschränkt oder ein besonderes Interesse verlangt, könnten sich Recherchen erheblich verzögern. Höhere Gebühren träfen vor allem kleinere Redaktionen, freie Journalisten und gemeinnützige Rechercheprojekte.
Warum Behördenakten mehr zeigen als Presseantworten
Eine offizielle Antwort gibt die abgestimmte Sicht einer Behörde wieder. Ein interner Vermerk zeigt dagegen, welche Möglichkeiten geprüft, welche Bedenken genannt und welche Entscheidungen vorbereitet wurden. Der aktuelle Fall führt diesen Unterschied ziemlich deutlich vor: Erst das interne Dokument zeigt, wie weit die Überlegungen im Ministerium offenbar reichen.
Wird das Informationsfreiheitsgesetz abgeschafft?
Eine vollständige Abschaffung des Informationsfreiheitsgesetzes ist derzeit nicht beschlossen. Auch die Abschaffung der Kontrollstelle ist bislang lediglich ein Vorschlag aus einem internen Vermerk. Ein fertiges Gesetz, über das Bundestag und Bundesrat entschieden hätten, gibt es nicht.
Diese Unterscheidung ist wichtig. Interne Arbeitspapiere enthalten oft frühe Überlegungen, die später verändert oder verworfen werden. Nachrichtenwert haben sie trotzdem, denn sie zeigen, welche Richtung ein Ministerium zumindest prüft.
Politischer Widerstand ist bereits erkennbar. Nach dem MDR-Bericht lehnen Vertreter der SPD wichtige Teile der weitergehenden Vorschläge ab. Ob sich Union und SPD auf eine gemeinsame Fassung einigen, hängt deshalb von einem späteren Gesetzentwurf und dessen genauer Formulierung ab.
Einordnung: Der Staat würde seine eigene Kontrolle schwächen
Das IFG ist für Behörden nicht bequem. Anfragen kosten Zeit, binden Personal und können interne Fehler sichtbar machen. Genau dafür wurde das Gesetz geschaffen. Staatliche Entscheidungen sollen nicht allein deshalb im Verborgenen bleiben, weil ihre Veröffentlichung unangenehm ist oder Arbeit verursacht.
Eine Reform kann Verfahren beschleunigen, digitale Anträge vereinfachen und unklare Regeln präzisieren. Anders sieht es aus, wenn der Zugang selbst eingeschränkt wird. Besonders schwer wiegt die mögliche Kombination aus Identitätsprüfung, Begründungspflicht, höheren Gebühren und dem Wegfall der Kontrollstelle.
Jede dieser Maßnahmen lässt sich für sich genommen als begrenzte Änderung darstellen. Zusammen würden sie den Zugang zu staatlichen Unterlagen spürbar erschweren. Bürger müssten mehr erklären, womöglich mehr bezahlen und hätten bei Problemen weniger Unterstützung.
Was bei einem Gesetzentwurf geprüft werden muss
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• Bleibt der Informationszugang weiterhin ohne besondere Begründung
möglich?
• Welche Behörden und Dokumente sollen zusätzlich ausgenommen werden?
• Bleiben Gebühren begrenzt und für Bürger kalkulierbar?
• Welche unabhängige Stelle prüft Beschwerden gegen Bundesbehörden?
• Gelten für Journalisten und gemeinnützige Projekte besondere Einschränkungen?
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IFG-Reform 2026: Droht das Ende der Transparenz? -Bild: © Tarifrechner.de |
Der interne Vermerk aus dem Bundesinnenministerium zeigt, dass die geplante
IFG-Reform weiter reichen könnte als eine gewöhnliche
Überarbeitung des Gesetzes. Besonders die mögliche Streichung von
§ 12 IFG hätte Folgen. Bürger verlören eine zentrale
Anlaufstelle, wenn Bundesbehörden den Zugang zu Informationen verweigern. Beschlossen ist bislang nichts. Entscheidend wird deshalb der weitere
Gesetzgebungsprozess. Erst ein konkreter Entwurf zeigt, welche Vorschläge
tatsächlich Gesetz werden sollen. Bis dahin muss zwischen internen Überlegungen,
politischen Forderungen und verbindlichen Entscheidungen unterschieden werden. Am Ende geht es um eine recht einfache Frage: Soll der Staat den Zugang zu
seinen Akten erleichtern oder neue Hürden aufbauen? Der interne Vermerk spricht
dafür, dass zumindest Teile des Innenministeriums den zweiten Weg ernsthaft
prüfen. Das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes gibt grundsätzlich jeder Person
das Recht, Zugang zu amtlichen Informationen von Bundesbehörden zu beantragen.
Eine besondere persönliche Betroffenheit ist bislang in der Regel nicht
erforderlich. Ein interner Vermerk aus dem Bundesinnenministerium schlägt laut MDR vor,
§ 12 IFG zu streichen. Beschlossen ist die Änderung nicht. Ob sie in einen
späteren Gesetzentwurf aufgenommen wird, bleibt offen. Die Bundesbeauftragte kann Beschwerden prüfen, Behörden um Stellungnahmen
bitten und auf ein ordentliches IFG-Verfahren hinwirken. Sie dient damit als
unabhängige Anlaufstelle zwischen Bürgern und Bundesbehörden. Journalisten könnten schwerer an Behördenakten, interne Vermerke und amtliche
Dokumente gelangen. Begründungspflichten, höhere Gebühren oder zusätzliche
Ausnahmen könnten investigative Recherchen verzögern und verteuern.Fazit: Die entscheidende IFG-Debatte beginnt erst
Häufige Fragen zur IFG-Reform 2026
Was ist das Informationsfreiheitsgesetz?
Soll § 12 IFG tatsächlich gestrichen werden?
Was macht der Bundesbeauftragte für Informationsfreiheit?
Welche Folgen hätte die Reform für Journalisten?
Kreis Plön: Verwaltungsgerichtsklage gegen Amt Selent Schlesen wegen Intransparenz und Diskriminierung
Gemäß § 3 des Informationszugangsgesetzes Schleswig-Holstein (IZG-SH) haben die Bürger und Journalisten das Recht auf einen Informationszugang bei den Behörden. Die gesetzliche Frist zur Bearbeitung beträgt einen Monat (§ 7 Abs. 1 IZG-SH). Diese Frist hatte zuletzt das Amt Selent/Schlesen ohne erneute Kommunikation innerhalb der 30 Tagen verstreichen lassen. Nun gibt es Vorwürfe bei der IZG Abrechnung, wegen Intransparenz und Diskriminierung und es wurde Klage beim Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein eingereicht.So sieht der Chefredakteur vom Redaktionsnetzwerk Tarifrechner und Informatiker, Dipl. Inform. Martin Kopka, die Lohnkosten für unverhältnismäßig hoch, sieht hierin sogar eine Strafgebühr für die Ausübung seiner bürgerlichen Rechte unter Missachtung der Pressefreiheit und damit verfassungswidriges Verhalten und bittet das Gericht um die Aufschlüsselung der tatsächlichen entstandenen Lohnkosten und Arbeitsminuten.
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Kreis Plön: Verwaltungsgerichtsklage gegen Amt Selent Schlesen wegen Intransparenz und Diskriminierung -Bild: © Tarifrechner.de |
So werden durch die Ansetzung von 1,5 Arbeitsstunden bei 38,5 Arbeitsstunden pro Woche rein rechnerisch Lohnkosten von über 10.000 Euro im Monat verlangt. Ganz schön viel, für die Bediensteten im Amt Selent/Schlesen sollte man meinen.
Mangelnde Transparenz
So gibt es die Klagebegründung, dass die geltend gemachten Forderung inhaltlich nachvollziehbar sein müssen. Es fehlt hier eine hinreichend transparente Darlegung, auf welcher rechtlichen Grundlage und in welcher Höhe die Kosten berechnet wurden. Nach § 10 IZG-SH sind Gebühren und Auslagen nachvollziehbar zu begründen.
Unverhältnismäßigkeit
Die Höhe der geforderten Kosten steht auch in keinem angemessenen Verhältnis zum Umfang und zur Art der beantragten Informationen. Das IZG-SH verfolgt den Zweck, den Informationszugang zu fördern und nicht durch überhöhte Gebühren faktisch zu verhindern. Die Forderung widerspricht daher dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, so die weitere Kritik vom Chefredakteur.
Kreis Plön: Kommunalaufsicht unterstützt Beschwerde gegen Amt Selent wegen IZG-SH Verstoss
Die Kommunalaufsicht Kreis Plön unterstützte zuletzt die Beschwerde bei der Landesdatenschutzbehörde gegen das Amt Selent/Schlesen wegen des IZG-SH Verstosses aufgrund einer Redaktionsanfrage an die Kommunalaufsicht Kreis Plön.
Die Kommunalaufsicht im Kreis
Plön und im Bundesland
Schleswig-Holstein ist ein zentrales Element zur Gewährleistung
der
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Kreis Plön: Landesdatenschutzbehörde ermittelt gegen Amt Selent wegen IZG-SH Verstoss -Bild: © Tarifrechner.de |
Kommunalaufsicht im Kreis Plön und in Schleswig-Holstein
Die Kommunalaufsicht spielt eine zentrale Rolle
in der kommunalen Selbstverwaltung des Bundeslandes
Schleswig-Holstein. Sie dient der Kontrolle der
Grundlagen der Kommunalaufsicht
In Deutschland basiert die
Gesetzliche Grundlage
Die rechtliche Basis für die Kommunalaufsicht
bildet das
Struktur der Kommunalaufsicht in Schleswig-Holstein
Auf Landesebene
Die oberste Kommunalaufsichtsbehörde in
Schleswig-Holstein ist das
Auf Kreisebene - Beispiel Kreis Plön
Im Kreis Plön nimmt der
Aufgaben der Kommunalaufsicht
Beratung der Kommunen
Ein zentraler Bestandteil ist die fachliche Beratung der kommunalen Verwaltungen. Ziel ist es, rechtliche Unsicherheiten zu klären und Verwaltungsabläufe zu optimieren.
Prüfung von Entscheidungen
Die
Kontrollfunktion
Bei Verdacht auf
Grenzen der Kommunalaufsicht
Keine Zweckmäßigkeitskontrolle
Die Kommunalaufsicht prüft nicht die
Fallbeispiele aus dem Kreis Plön
Haushaltsgenehmigungen
Gemeinden im Kreis Plön müssen ihre
Haushaltspläne von der
Bürgerentscheide
Die Prüfung von Bürgerbegehren und Volksentscheiden stellt sicher, dass diese formell und inhaltlich den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
Kreis Plön: Landesdatenschutzbehörde ermittelt gegen Amt Selent wegen IZG-SH Verstoss
Das Europäische Medienfreiheitsgesetz ist die wichtigste EU-weite Regelung zum Schutz der Pressefreiheit. Es wurde am 11. April 2024 vom Europäischen Parlament verabschiedet und soll Journalistinnen und Journalisten vor politischer und wirtschaftlicher Einflussnahme schützen.
Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein ist eine entscheidende Instanz zur Durchsetzung der Informationsfreiheit. Es bietet Antragstellerinnen und Antragstellern die Möglichkeit, sich gegen unrechtmäßige Informationsverweigerungen zu wehren und fördert damit die Demokratie und Offenheit im Verwaltungshandeln.
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Kreis Plön: Landesdatenschutzbehörde ermittelt gegen Amt Selent wegen IZG-SH Verstoss -Bild: © Tarifrechner.de |
Informationszugang in Schleswig-Holstein: Rechte und Wege über die Landesdatenschutzbehörde
Das Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein
(IZG-SH) gewährt Bürgerinnen und Bürgern das Recht auf Zugang zu
amtlichen Informationen öffentlicher Stellen. Wenn Behörden dieses Recht
missachten oder unbegründet verweigern, stellt die
Landesdatenschutzbehörde Schleswig-Holstein, das
Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz (
Rechtliche Grundlage des Informationszugangs
Das IZG-SH bildet die gesetzliche Basis für die Informationsfreiheit im Land Schleswig-Holstein. Es verpflichtet öffentliche Stellen dazu, auf Anfrage amtliche Informationen bereitzustellen - sofern keine Ausschlussgründe vorliegen. Diese Regelungen stärken die Transparenz und fördern eine verantwortungsvolle Verwaltung.
Wer kann eine Anfrage stellen?
Jede natürliche oder juristische Person hat das Recht, eine Anfrage zu stellen. Es spielt keine Rolle, ob die Person in Schleswig-Holstein lebt oder nicht. Es ist nicht erforderlich, ein besonderes Interesse nachzuweisen.
Rolle des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz (ULD)
Das ULD ist die zuständige Landesdatenschutzbehörde Schleswig-Holstein, die sowohl die Einhaltung des IZG-SH kontrolliert als auch Vermittlungs- und Beratungsfunktionen übernimmt.
Prüfung von Beschwerden
Wenn eine öffentliche Stelle den Informationszugang verweigert oder nicht reagiert, können sich Antragstellende beim ULD beschweren. Die Behörde prüft dann, ob eine Verletzung der Informationsrechte vorliegt.
Vermittlung zwischen Bürger und Behörde
Das ULD übernimmt eine vermittelnde Rolle, indem es Kontakt zur betreffenden Behörde aufnimmt. Ziel ist es, ohne gerichtliche Schritte eine Lösung herbeizuführen und die Informationsherausgabe zu fördern.
Instrumente und Handlungsmöglichkeiten der Landesdatenschutzbehörde
Beratung der Antragsteller
Das ULD bietet umfassende Beratung zum IZG-SH. Antragsteller werden bei der Formulierung von Anfragen unterstützt und erhalten Hilfe bei rechtlichen Unsicherheiten.
Unterstützung bei juristischen Auseinandersetzungen
Kommt es zum Rechtsstreit, etwa wenn die Behörde den Zugang endgültig verweigert, stellt das ULD Informationen und ggf. Argumentationshilfen bereit, um die Rechtsposition der Antragsteller zu stärken.
Veröffentlichung von Tätigkeitsberichten
Das ULD veröffentlicht regelmäßig Berichte, in denen Fälle von Informationsverweigerung dokumentiert werden. Diese Berichte sind wichtige Instrumente der Kontrolle und liefern Impulse für gesetzliche Anpassungen.
Typische Herausforderungen und Empfehlungen
Verzögerung oder Ignorieren von Anfragen
Ein häufiges Problem ist das Nichtreagieren öffentlicher Stellen auf
IZG-Anfragen. Das ULD empfiehlt, in solchen Fällen
schriftliche Erinnerungen zu versenden und zeitnah eine
Unzulässige Ablehnungen
Oft werden Ablehnungen mit pauschalen Argumenten wie "Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse" begründet. Das ULD prüft solche Aussagen kritisch und klärt, ob eine gesetzliche Grundlage für die Ablehnung besteht.
Kreis Plön: Nach Selbstjustiz im Amt gegen Presse Akteneinsicht verlangt
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| Kreis Plön: Polizei ermittelte wegen Selbstjustiz im Amt gegen Presse -Bild: © pixabay.com |
So hatte zuletzt die Gemeinde Lammershagen eine
Strassenlaterne ohne eine Rechtsgrundlage auf dem Redaktionsgelände aufgebaut
und in Betrieb genommen. Im Frühjahr 2024 wurde die Strassenlaterne schon
demontiert, wohl aufgrund von staatsanwaltlichen Ermittlungen gegen das
Bauamt Selent/Schlesen. Kurz vor dem Aufbau und der Inbetriebnahme der
Strassenlaterne im Herbst 2024 gab es den Vandalismus mit Hausfriedensbruch,
um wohl erneut den rechtswidrigen Betrieb der Strassenlaterne zu ermöglichen und nun um
Akteneinsicht bei der Kieler Staatsanwaltschaft
Daher hat die Tarifrechner Redaktion nun erstmal Akteneinsicht bei der Kieler Staatsanwaltschaft über ihre Anwaltskanzlei beantragt, damit wir exklusiv über Straftaten gegen die Pressefreiheit in Schleswig Holstein berichten können.Die Rechtsgrundlage für die Akteneinsicht von Opfern einer Straftat in Deutschland ist in § 406e der Strafprozessordnung (StPO) geregelt.
Demnach können Geschädigte unter bestimmten Voraussetzungen Einsicht in die Akten nehmen, die dem Gericht vorliegen oder vorzulegen wären. Allerdings entscheidet über den Antrag auf Akteneinsicht die Staatsanwaltschaft oder das Gericht. In der Regel darf dem allerdings nicht Widersprochen werden, insbesondere wenn es hier um das Presserecht innerhalb der EU geht.
Das Europäische Medienfreiheitsgesetz ist die wichtigste EU-weite Regelung zum Schutz der Pressefreiheit. Es wurde am 11. April 2024 vom Europäischen Parlament verabschiedet und soll Journalistinnen und Journalisten vor politischer und wirtschaftlicher Einflussnahme schützen.
Auch zuvor gab es schon die verzweifelten Versuche durch das
Das entsprechende "Willkürverbot" ist dem Rechtsstaat-Prinzip im Kontext der "Gesetzmäßigkeit der Verwaltung" zuzuordnen (Art. 20 III GG). Es gehört nach Art. 79 Abs. 3 GG zu den unantastbaren Grundsätzen der verfassungsrechtlichen Ordnung und gilt für jede staatliche Gewalt. Art. 14 GG schützt Eigentum der Presse, Bürger und Unternehmen vor der staatlichen Willkür und bedarf der Aufhebung durch einen Richter mit der Möglichkeit des Widerspruchs, eigentlich normal in einem Rechtsstaat.
Die Grundstücksgrenze ist der Gemeinde, den Gemeindevertretern und dem Amt Selent bekannt, weil es im Jahr 2019 beim Glasfaserausbau den Straftatbestand des Hausfriedensbruch auf dem Redaktionsgelände gab. Dabei missachtete das Amt Selent und die Gemeinde Lammershagen die Grundstücksgrenzen und billigte damit die Zerstörung von öffentlichen Leitungen durch den Einsatz der Spülbohrung, bis hin zu Gasleitungen, die auf einer Länge von 160 Meter auf dem Grundstück liegen. Hier lag -wie in vielen Fällen- eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit vor. Auh hier sorgen die Baugenehmigungen bzw. Ausgrabegenehmigungen für Sicherheit, da diese nach TKG §68 erteilt werden. Hier sieht das TKG §68 Absatz 2 die öffentliche Sicherheit und Ordnung vor. Das Amt Selent/Schlesen hat diese Ausgrabegenehmigungen erteilt. Das Schriftstück liegt der Redaktion vor.Der Chefredakteur vom Redaktionsnetzwerk Tarifrechner und Informatiker, Dipl. Inform. Martin Kopka, betrachtet dieses als eine politisch, motivierte Straftat durch Amtsträger und Billigung von Amtsträgern. So wurden nun zum Schutz von Journalisten das Europäische Medienfreiheitsgesetz zum Schutz der Pressefreiheit initiert. Das Gesetz wurde am 11. April 2024 vom Europäischen Parlament verabschiedet und soll Journalistinnen und Journalisten vor politischer und wirtschaftlicher Einflussnahme schützen!.
Generalstaatsanwalt Schleswig Holstein leitete Ermittlungen ein, Generalstaatsanwältin bestätigt Vorwurf
Immerhin wurde der letzte Präsident der Bundesnetzagentur, Jochen Homann, im Jahr 2022 abgesetzt, nach dem dieser 76 zerstörte Gasleitungen beim Glasfaserausbau ignorierte, und kein Baustopp trotz Gefährdung der öffentlichen Sicherheit im Kreis Plön machte. Dabei wurden zerstörte Gasleitungen immer an die Bundesnetzagentur gemeldet, so die Netz AG. Die Bundesnetzagentur und der Zweckverband Breitbandversorgerung Plön mit seinen Ämtern haben daher erhebliche rechtswidrige Handlungen begangen.Immerhin sorgen die Baugenehmigungen bzw. Ausgrabegenehmigungen für Sicherheit, da diese nach TKG §68 erteilt werden. Hier sieht das TKG §68 Absatz 2 die öffentliche Sicherheit und Ordnung vor. Das Amt Selent/Schlesen hat diese Ausgrabegenehmigungen erteilt. Das Schriftstück liegt der Redaktion vor.
So hatte zuletzt die Generalstaatsanwaltschaft des Landes Schleswig Holstein Ermittlungen eingeleitet. Auch hier wurden rechtswidrige Methoden durch Hausfriedensbruch, Nötigung etc. gegen die Redaktion Tarifrechner im Rahmen der redaktionellen Berichterstattung über den Glasfaserausbau im Kreis Plön begangen. Bislang gab es keine Konsequenzen für den ehemaligen Amtsvorsteher Volker Schütte-Felsche (CDU) und Amtsvorsteherin Ulrike Raabe (ehemals Mitglied der CDU Fraktion, nun parteilos) und weitere Amtsträger.
Zuletzt hatte die neue Generalstaatsanwältin aus Schleswig Holstein, Frau Schmücker-Borgwardt, die Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Hausfriedensbruch vom Amt Selent/Schlesen durch die Billigung (§27 StGB, §140 StGB) im April 2024 bestätigt, allerdings auf die Verjährung hingewiesen. So hatte auch das Bauamt im Amt Selent/Schlesen die Trassenpläne laut der ehemaligen Landrätin der Landrätin aus Plön, Stephanie Ladwig, vorliegen. Das Bauamt hat dann laut dem Chefredakteur vom Redaktionsnetzwerk Tarifrechner und Informatiker, Dipl. Inform. Martin Kopka, weggeschaut. Beide Schreiben -von der Generalstaatsanwältin und Ex-Landrätin Ladwig- liegen der Redaktion vor.
Eine Anklage wegen "Gefährdung der Öffentlichen Sicherheit" etc. hat es daher bislang nie gegeben und wird es wohl auch aufgrund des Verdachts der "politisch motivierten Strafvereitelung" in Schleswig Holstein gegen die Pressefreiheit durch die Täuschung von Journalisten und damit der Öffentlichkeit durch Amtsträger nicht geben, so die weitere Kritik vom Chefredakteur, Dipl. Inform. Martin Kopka.
Auch die Tarifrechner-Redaktion, welche das Grundrecht auf Pressefreiheit ausübt, war von den Übergriffen im Rahmen des Hausfriedensbruch und der Gefährdung der öffentlichen Sicherheit durch die versuchte Zerstörung von Gas-, Strom-, Wasser- und Telefonleitungen betroffen.
Und bei 41.000 Abofallenbetrügereien blieb die Bundesnetzagentur untätig, bis das Redaktionsnetzwerk Tarifrechner nachfragen bei der Bundesnetzagentur stellte.
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