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EuGH für Menschenrechte: Staat darf anonyme Prepaid Karten verbieten

• 31.01.20 Mittlerweile dürfen Prepaid Karten nur noch mit einem Personalausweis erworben werden. Diese Regelung gilt seit dem 1.Juli 2017. Davor wurden schon personenbezogene Daten seit dem Jahr 2004 verlangt. So hatte Patrick Breyer von der Piratenpartei sein Recht auf anonyme Prepaid-Karten vor dem europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eingefordert. Dabei ging es um die
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Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) aus dem Jahr 2004, womit eine entsprechende Pflicht eingeführt wurde.

EuGH für Menschenrechte: Staat darf anonyme Prepaid Karten verbieten

Seit dem Jahr 2004 werden beim Kauf einer Prepaid Karte Rufnummer, Name, Anschrift und Geburtsdatum des Kunden sowie das Datum des Vertragsbeginns gespeichert. Allerdings konnte man damals noch problemlos auf den Flohmärkten eine schon aktivierte Prepaid Karte für wenig Geld erwerben. Erst ab der Personalausweispflicht ab dem 1.Juli 2017 war dieses verboten.

EuGh für Menschenrechte: Staat darf anonyme Prepaid Karten verbieten
EuGH für Menschenrechte: Staat darf anonyme Prepaid Karten verbieten -
-Bild: © PublicDomainPictures (Pixabay License)/ pixabay.com

Patrick Breyer von der Piratenpartei forderte sein Recht auf anonyme Prepaid-Karten. So gab es im Juli 2005 eine Beschwerde von Patrick Breyer beim Bundesverfassungsgericht. Bei der Verfassungsbeschwerde ging es um die Frage nach der anonymen Nutzung von Telefon und Internet. Es gab damals nur einen Teilerfolg. So durfte niemand mehr auf die gespeicherte PIN zugreifen. Ansonsten beanstandeten die Richter nicht, dass Provider generell bestimmte Daten speichern müssen und Ermittler darauf zugreifen dürfen.

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2012 ging es dann zum europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Dabei hat sich der Beschwerdeführer Patrick Breyer auf Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention gestützt. Dabei geht es um das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens.

Das Urteil der Richter lautet, dass die Bundesregierung ihren Ermessensspielraum nicht überschritten haben. Dabei geht es um den Schutz der nationalen Sicherheit und der Staat hat das Recht auf die freie Wahl der Mittel zum Schutz der nationalen Sicherheit und zur Kriminalitätsbekämpfung.

Gegenüber den Medien reagiert Breyer enttäuscht. "Heute ist ein schwarzer Tag für Whistleblower und Presseinformanten, politische Aktivisten und beratungssuchende Menschen in Not, die ohne den Schutz der Anonymität oftmals verstummen.".

Immerhin kann man weiterhin, auch im europäischen Ausland, seine Prepaid Karten erwerben. Dieses empfiehlt auch Patrick Breyer, dabei erwähnt er die Prepaid Karten aus den Niederlanden oder Dänemark zu nutzen, wenn man anonym sein will.

Prepaid Tarife ab 1.Juli.2017 Prepaid Tarife nur noch mit Ausweis

Diese neue Ausweis-Regelung bei den Prepaid Karten betrifft aber nur neue Kartenverträge. Bereits aktivierte SIM-Karten sind von der neuen Änderung nicht betroffen. Auch ist eine Nacherfassung oder Prüfung der Daten derzeit nicht geplant. Bei den derzeitigen Laufzeitverträgen gab es schon immer die Pflicht durch die Vertragspartner sich auszuweisen. Alleine, um schon Abfragen bei der Schufa machen zu können.

Mittlerweile bieten dann auch Prepaid Anbieter wie O2 und Co. die Überprüfung durch ein Video-Ident Verfahren an. Dabei muss man im Rahmen einer Videokonferenz mit einem Mitarbeiter seinen Personalausweis mit der Ausweisnummer zeigen.

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