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Urteil zur Altersabfrage bei TikTok: Datenschutz für Kinder unter Druck

• 26.01.26 Das Landgericht Berlin hat mit seinem Urteil zur Altersabfrage bei TikTok ein deutliches Zeichen gesetzt. Im Mittelpunkt steht die Frage, wie ernst Online-Plattformen den Datenschutz von Kindern und Jugendlichen tatsächlich nehmen. Die Entscheidung zeigt, dass eine einfache Altersangabe bei der Registrierung nicht ausreicht, um Minderjährige wirksam zu schützen.

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Urteil zur Altersabfrage bei TikTok: Datenschutz für Kinder unter Druck

Das Urteil des Landgerichts Berlin zur Altersabfrage bei TikTok zeigt deutliche Datenschutzmängel. Der Artikel erklärt Hintergründe, Folgen und rechtliche Einordnung für Kinder, Eltern und Plattformen.
Urteil zur Altersabfrage bei TikTok: Datenschutz
für Kinder unter Druck
-Bild: © Tarifrechner.de

Worum es in dem Verfahren ging

Auslöser des Verfahrens war eine Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands. Die Verbraucherschützer warfen TikTok vor, personenbezogene Daten von Nutzerinnen und Nutzern im Alter von 13 bis 15 Jahren für personalisierte Werbung zu verarbeiten, ohne die notwendige Zustimmung der Eltern einzuholen. Damit sahen sie einen klaren Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung.

Die zentrale Kritik an TikTok

Nach Ansicht des Gerichts verließ sich TikTok ausschließlich auf die Selbstauskunft beim Geburtsdatum. Wer bei der Anmeldung angab, 16 Jahre oder älter zu sein, wurde wie ein Erwachsener behandelt. Eine echte Alterskontrolle fand nicht statt. Genau darin sah das Gericht ein erhebliches Problem.

Warum diese Praxis problematisch ist

Kinder und Jugendliche haben einen starken Anreiz, ihr Alter höher anzugeben, um die Plattform ohne Einschränkungen nutzen zu können. Das Gericht stellte fest, dass diese Hürde viel zu niedrig ist und das Schummeln praktisch einlädt. Dadurch wurden Daten von Minderjährigen verarbeitet, ohne dass Eltern davon wussten oder zugestimmt hatten.

Rechtlicher Hintergrund: DSGVO und Einwilligung

Die DSGVO schreibt klar vor, dass für die Verarbeitung personenbezogener Daten eine Einwilligung erforderlich ist. Bei Kindern unter 16 Jahren muss diese Einwilligung von den Eltern kommen. TikTok argumentierte, dass für diese Altersgruppe keine personalisierte Werbung ausgespielt werde. Das Gericht folgte dieser Argumentation jedoch nicht.

Entscheidend war, dass TikTok technisch nicht sicherstellte, dass Kinder tatsächlich von personalisierter Werbung ausgeschlossen sind. Die bloße Altersangabe reichte dafür nicht aus.

Das Urteil des Landgerichts Berlin im Überblick

Aspekt Bewertung durch das Gericht
Altersabfrage bei Registrierung Unzureichend und leicht zu umgehen
Personalisierte Werbung für 13-15-Jährige Unzulässig ohne elterliche Einwilligung
Verarbeitung personenbezogener Daten Verstoß gegen die DSGVO
Pflichten von Online-Plattformen Aktiver Schutz Minderjähriger erforderlich

Position der Verbraucherzentrale

Die Verbraucherzentrale sieht sich durch das Urteil bestätigt. Aus ihrer Sicht dürfen Online-Plattformen grundsätzlich keine profilbasierte Werbung ausspielen, wenn Kinder und Jugendliche betroffen sein könnten. Besonders seit Inkrafttreten des Digital Services Act seien die Anforderungen an Plattformbetreiber deutlich gestiegen.

Gleichzeitig betonen die Verbraucherschützer, dass auch Alterskontrollen selbst datenschutzsensibel sind. Eine pauschale und flächendeckende Überprüfung aller Nutzer sei nicht sinnvoll. Stattdessen brauche es klare gesetzliche Grundlagen und gezielte Lösungen.

Die Rolle des Digital Services Act

Der Digital Services Act (DSA) verschärft die Regeln für große Online-Plattformen. Besonders im Fokus steht der Schutz von Minderjährigen. Werbung, die auf Profilbildung basiert, ist unzulässig, sobald nicht ausgeschlossen werden kann, dass Minderjährige erreicht werden.

Das Urteil des Landgerichts Berlin fügt sich damit in eine größere europäische Entwicklung ein. Plattformen sollen Verantwortung übernehmen und dürfen sich nicht hinter formalen Angaben verstecken.

Abgewiesene Teile der Klage

Nicht in allen Punkten folgte das Gericht der Verbraucherzentrale. Der Antrag, bestimmte Klauseln der Datenschutzerklärung von TikTok zu verbieten, wurde aus formalen Gründen abgewiesen.

Warum das Gericht hier anders entschied

Nach Auffassung des Gerichts handelt es sich bei den Angaben in der Datenschutzerklärung um einseitige Hinweise und nicht um Allgemeine Geschäftsbedingungen mit verbindlichem Regelungsgehalt. Deshalb sah das Gericht keine Grundlage für ein Verbot.

Die Verbraucherzentrale hält diese Sichtweise für problematisch und hat gegen diesen Teil des Urteils Berufung eingelegt. Das Verfahren ist damit noch nicht abgeschlossen.

Welche Daten TikTok erhebt

Datenart Beispiele
Nutzungsverhalten Angesehene Videos, Nutzungsdauer
Interaktionen Likes, Kommentare, Kontakte
Technische Daten Geräteinformationen, IP-Adresse
Eingabeverhalten Tastenanschlagsmuster

Bedeutung des Urteils für Eltern und Kinder

Für Eltern macht das Urteil deutlich, wie wichtig es ist, sich mit der Nutzung sozialer Medien auseinanderzusetzen. Die Verantwortung liegt nicht allein bei den Plattformen, auch wenn diese rechtlich stärker in die Pflicht genommen werden.

Kinder und Jugendliche wiederum werden durch das Urteil indirekt geschützt. Es stärkt ihre Privatsphäre und setzt Grenzen für kommerzielle Interessen.

Auswirkungen auf andere Plattformen

Das Urteil betrifft nicht nur TikTok. Auch andere soziale Netzwerke nutzen ähnliche Altersabfragen. Die Entscheidung des Landgerichts Berlin dürfte deshalb Signalwirkung haben. Plattformen müssen ihre Prozesse überprüfen und gegebenenfalls anpassen.

Ein einfaches Formularfeld für das Geburtsdatum reicht künftig kaum noch aus, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein.

Fazit: Ein deutliches Signal an die Branche

Das Urteil zur Altersabfrage bei TikTok zeigt, dass Gerichte den Datenschutz von Minderjährigen ernst nehmen. Plattformen können sich nicht länger auf formale Lösungen verlassen. Wer personenbezogene Daten verarbeitet, muss sicherstellen, dass gesetzliche Vorgaben eingehalten werden.

Auch wenn das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, setzt es einen klaren Maßstab. Für die digitale Wirtschaft bedeutet das mehr Verantwortung. Für Kinder und Jugendliche bedeutet es ein Stück mehr Schutz in einer zunehmend datengetriebenen Online-Welt.

Kreis Plön: Kommunalaufsicht unterstützt Beschwerde gegen Amt Selent wegen IZG-SH Verstoss

Gemäß § 3 des Informationszugangsgesetzes Schleswig-Holstein (IZG-SH) haben die Bürger und Journalisten das Recht auf einen Informationszugang bei den Behörden. Die gesetzliche Frist zur Bearbeitung beträgt einen Monat (§ 7 Abs. 1 IZG-SH). Diese Frist hat nun das Amt Selent/Schlesen ohne erneute Kommunikation innerhalb der 30 Tagen verstreichen lassen. Die Kommunalaufsicht Kreis Plön unterstützt nun die Beschwerde bei der Landesdatenschutzbehörde gegen das Amt Selent/Schlesen wegen des IZG-SH Verstosses aufgrund einer Redaktionsanfrage an die Kommunalaufsicht Kreis Plön.

Die Kommunalaufsicht im Kreis Plön und im Bundesland Schleswig-Holstein ist ein zentrales Element zur Gewährleistung der Rechtsstaatlichkeit auf kommunaler Ebene. Sie sorgt für die Einhaltung rechtlicher Vorgaben.

Kreis Plön: Kommunalaufsicht unterstützt Beschwerde gegen Amt Selent wegen IZG-SH Verstoss
Kreis Plön: Landesdatenschutzbehörde ermittelt gegen Amt Selent
wegen IZG-SH Verstoss
-Bild: © Tarifrechner.de

Kommunalaufsicht im Kreis Plön und in Schleswig-Holstein

Die Kommunalaufsicht spielt eine zentrale Rolle in der kommunalen Selbstverwaltung des Bundeslandes Schleswig-Holstein. Sie dient der Kontrolle der Kommunen, um eine rechtskonforme Verwaltung sicherzustellen.

Grundlagen der Kommunalaufsicht

In Deutschland basiert die Kommunalaufsicht auf dem Prinzip der kommunalen Selbstständigkeit. Dennoch unterliegen Gemeinden und Städte der Kontrolle übergeordneter Instanzen, um die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben sicherzustellen.

Gesetzliche Grundlage

Die rechtliche Basis für die Kommunalaufsicht bildet das Kommunalverfassungsgesetz Schleswig-Holstein (KVSH). Hier werden Aufgaben, Zuständigkeiten und Verfahren genau definiert.

Struktur der Kommunalaufsicht in Schleswig-Holstein

Auf Landesebene

Die oberste Kommunalaufsichtsbehörde in Schleswig-Holstein ist das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport. Diese Behörde ist zuständig für Kreise und Städte mit über 20.000 Einwohnern.

Auf Kreisebene - Beispiel Kreis Plön

Im Kreis Plön nimmt der Landrat die Rolle der unteren Kommunalaufsichtsbehörde wahr. Zuständig ist er für kleinere Städte, Gemeinden und Ämter innerhalb des Kreises.

Aufgaben der Kommunalaufsicht

Beratung der Kommunen

Ein zentraler Bestandteil ist die fachliche Beratung der kommunalen Verwaltungen. Ziel ist es, rechtliche Unsicherheiten zu klären und Verwaltungsabläufe zu optimieren.

Prüfung von Entscheidungen

Die Kommunalaufsicht prüft Haushaltspläne, Satzungen, Wahlen sowie Bürgerbegehren und Bürgerentscheide. Dabei wird besonders auf die Rechtsmäßigkeit geachtet.

Kontrollfunktion

Bei Verdacht auf Rechtsverletzungen kann die Kommunalaufsicht aufsichtsrechtliche Maßnahmen ergreifen. Dies kann von einfachen Beanstandungen bis hin zur Anordnung von Verwaltungshandlungen reichen.

Grenzen der Kommunalaufsicht

Keine Zweckmäßigkeitskontrolle

Die Kommunalaufsicht prüft nicht die Zweckmäßigkeit einer Entscheidung, sondern lediglich deren Rechtmäßigkeit. Dies schützt die Autonomie der Kommunen.

Fallbeispiele aus dem Kreis Plön

Haushaltsgenehmigungen

Gemeinden im Kreis Plön müssen ihre Haushaltspläne von der Kommunalaufsicht genehmigen lassen. Bei Fehlbeträgen kann ein Sparhaushalt verlangt werden.

Bürgerentscheide

Die Prüfung von Bürgerbegehren und Volksentscheiden stellt sicher, dass diese formell und inhaltlich den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.

Kreis Plön: Landesdatenschutzbehörde ermittelt gegen Amt Selent wegen IZG-SH Verstoss

Das Europäische Medienfreiheitsgesetz ist die wichtigste EU-weite Regelung zum Schutz der Pressefreiheit. Es wurde am 11. April 2024 vom Europäischen Parlament verabschiedet und soll Journalistinnen und Journalisten vor politischer und wirtschaftlicher Einflussnahme schützen.

Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein ist eine entscheidende Instanz zur Durchsetzung der Informationsfreiheit. Es bietet Antragstellerinnen und Antragstellern die Möglichkeit, sich gegen unrechtmäßige Informationsverweigerungen zu wehren und fördert damit die Demokratie und Offenheit im Verwaltungshandeln.

Kreis Plön: Landesdatenschutzbehörde ermittelt gegen Amt Selent wegen IFG Verstoss
Kreis Plön: Landesdatenschutzbehörde ermittelt gegen Amt Selent
wegen IZG-SH Verstoss
-Bild: © Tarifrechner.de

Informationszugang in Schleswig-Holstein: Rechte und Wege über die Landesdatenschutzbehörde

Das Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) gewährt Bürgerinnen und Bürgern das Recht auf Zugang zu amtlichen Informationen öffentlicher Stellen. Wenn Behörden dieses Recht missachten oder unbegründet verweigern, stellt die Landesdatenschutzbehörde Schleswig-Holstein, das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz (ULD), eine zentrale Anlaufstelle dar.

Rechtliche Grundlage des Informationszugangs

Das IZG-SH bildet die gesetzliche Basis für die Informationsfreiheit im Land Schleswig-Holstein. Es verpflichtet öffentliche Stellen dazu, auf Anfrage amtliche Informationen bereitzustellen - sofern keine Ausschlussgründe vorliegen. Diese Regelungen stärken die Transparenz und fördern eine verantwortungsvolle Verwaltung.

Wer kann eine Anfrage stellen?

Jede natürliche oder juristische Person hat das Recht, eine Anfrage zu stellen. Es spielt keine Rolle, ob die Person in Schleswig-Holstein lebt oder nicht. Es ist nicht erforderlich, ein besonderes Interesse nachzuweisen.

Rolle des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz (ULD)

Das ULD ist die zuständige Landesdatenschutzbehörde Schleswig-Holstein, die sowohl die Einhaltung des IZG-SH kontrolliert als auch Vermittlungs- und Beratungsfunktionen übernimmt.

Prüfung von Beschwerden

Wenn eine öffentliche Stelle den Informationszugang verweigert oder nicht reagiert, können sich Antragstellende beim ULD beschweren. Die Behörde prüft dann, ob eine Verletzung der Informationsrechte vorliegt.

Vermittlung zwischen Bürger und Behörde

Das ULD übernimmt eine vermittelnde Rolle, indem es Kontakt zur betreffenden Behörde aufnimmt. Ziel ist es, ohne gerichtliche Schritte eine Lösung herbeizuführen und die Informationsherausgabe zu fördern.

Instrumente und Handlungsmöglichkeiten der Landesdatenschutzbehörde

Beratung der Antragsteller

Das ULD bietet umfassende Beratung zum IZG-SH. Antragsteller werden bei der Formulierung von Anfragen unterstützt und erhalten Hilfe bei rechtlichen Unsicherheiten.

Unterstützung bei juristischen Auseinandersetzungen

Kommt es zum Rechtsstreit, etwa wenn die Behörde den Zugang endgültig verweigert, stellt das ULD Informationen und ggf. Argumentationshilfen bereit, um die Rechtsposition der Antragsteller zu stärken.

Veröffentlichung von Tätigkeitsberichten

Das ULD veröffentlicht regelmäßig Berichte, in denen Fälle von Informationsverweigerung dokumentiert werden. Diese Berichte sind wichtige Instrumente der Kontrolle und liefern Impulse für gesetzliche Anpassungen.

Typische Herausforderungen und Empfehlungen

Verzögerung oder Ignorieren von Anfragen

Ein häufiges Problem ist das Nichtreagieren öffentlicher Stellen auf IZG-Anfragen. Das ULD empfiehlt, in solchen Fällen schriftliche Erinnerungen zu versenden und zeitnah eine Beschwerde einzureichen.

Unzulässige Ablehnungen

Oft werden Ablehnungen mit pauschalen Argumenten wie "Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse" begründet. Das ULD prüft solche Aussagen kritisch und klärt, ob eine gesetzliche Grundlage für die Ablehnung besteht.

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