Gericht: Hohe Surf-Kosten müssen nicht immer bezahlt werden
• 09.03.11 Wer heutzutage mit dem Handy ins Internet geht, um schnell ein paar Informationen zu holen, kann schnell hohe Geldbeträge bei einem unpassenden Tarif ansammeln. Wenn dabei auch noch ein Navigationspaket mit vermittelt wird, wo eine Datenaktualisierung übers Internet erfolgt, so ist der ärger beim Kunden vorprogrammiert. Beim Landgericht Münster ist nun ein|
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Allerdings war der Surf-Tarif nur auf den ersten Blick billig. Der Provider hatte 0,6 Cent pro Kilobyte verlangt. Dabei kam beim rumsurfen auf einer Internet-Seite dann auch schon mal Beträge über 5 Euro zusammen. Pro Internet-Seite summiert, laufen dann sehr hohe Beträge monatlich auf.
Beim dem Streit ging es um den Tarif "Time & More All In 500" mit einer monatlichen Grundgebühr in Höhe von 42,50 Euro und einem Handy Handy SGH i 900, wofür noch mal monatliche 19 Euro anfielen. Zusammen mit dem Handy wurde dem Beklagten das Navigationsprogramm "Route 66" zur Verfügung gestellt, das für aktualisiertes Kartenmaterial und ähnlichem Zugriff auf das Internet nimmt.
Als Surf-Tarif wurden damals ein Datenvolumen Tarif zum Preis von 0,006 Euro pro Kilobyte gewählt. Der Beklagte hatte damals noch keine Erfahrung mit internet-fähigen Smartphones und hat sich dabei auf die Beratung verlassen. Die Kosten entstanden ausweislich der Rechnung und des Einzelverbindungsnachweises der Mobilfunkanbieterin in erster Linie durch Internet- bzw. WAP-Verbindungen des Handys. Da der Beklagte die Rechnungen nicht bezahlte, kündigte die Mobilfunkanbieterin den Vertrag und verlangte Schadensersatz aufgrund der vorzeitigen Vertragsbeendigung.
Dabei hat der Beklagte in erster Instanz verloren, bei der Berufung gab es dann einen Sieg für den Beklagten. Als Begründung wird genannt, dass der zuständige Mitarbeiter vorvertragliche Nebenpflichten verletzt hat. Der Mitarbeiter hätte auf die Gefahr erheblicher Kosten durch WAP- und Internetverbindungen und die damit einhergehenden Vorzüge einer Daten-Flatrate hinweisen müssen. Bei einer Daten-Flatrate wären die monatlichen Surf-Kosten pauschal abgegolten worden.
Auch war der vermittelnden Firma bekannt, dass bei dem Handy in Verbindung mit der Navigationssoftware "Route 66" hohe Internetgebühren anfallen werden. Der Beklagte wusste hingegen, dass er die abgerufenen Daten nach Volumen bezahlen muss. Auch waren ihm die hierfür vereinbarten Preise bekannt. Nicht zu erkennen und zu erwarten waren für ihn jedoch die möglichen Kostenfolgen durch die Funktionen des gleichzeitig von der Mobilfunkanbieterin angemieteten Handys. Er konnte die von dem Handy heruntergeladenen Datenmengen und die hiermit verbunden Kosten nicht überblicken. Ferner hätte die Klägerin auch die vereinbarte Grundgebühr des Tarifs "Time & More All In 500" in Höhe von 42,50 Euro sowie die Miete für das Endgerät in Höhe von 19,00 Euro für die Monate Dezember 2008 sowie März bis Mai 2009 nicht verlangen dürfen. Die Mobilfunkanbieterin hat die SIM-Karte am 12.12.2008 gesperrt mit der Folge, dass der Beklagte das Handy sowie die Telekommunikationsleistungen in der Folgezeit nicht mehr nutzen konnte.
Landgericht Münster, Aktenzeichen: 6 S 93/10
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