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Gericht: Rücknahme von Dialer-Registrierungen durch Bundesnetzagentur rechtmäßig

• 23.09.05 Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen hat die Rücknahme von Dialer-Registrierungen durch die Bundesnetzagentur als rechtmäßig bestätigt und damit die vorausgegangene Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts (VG) Köln bekräftigt. Mit seiner Entscheidung hat sich das OVG erstmals mit der Problematik der Rücknahme von Dialer-Registrierungen befasst. In der Sache
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hatte sich der Dialer-Anbieter Intexus u. a. gegen die Rechtmäßigkeit der Rücknahme von Dialer-Registrierungen auf der Basis von Stichproben gewandt.

Maßgeblicher Grund für die Rücknahme der Registrierungen durch die Bundesnetzagentur war das Fehlen einer sog. Wegsurfsperre. Fehlt die Wegsurfsperre, werden die Verbindungen zur extratarifierten Mehrwertdiensterufnummer des Dialers weiter aufrechterhalten, selbst wenn anschließend kostenfreie oder niedriger bepreiste Internetseiten besucht werden. Zum Schutz der Verbraucher ist dies nach den von der Bundesnetzagentur festgelegten Mindestanforderungen für Dialer nicht erlaubt.

Das Gericht hat darüber hinaus klar ausgeführt, dass das Gesetz sowie die hierzu ergangenen Verfügungen der Bundesnetzagentur insbesondere dem Verbraucherschutz, aber auch dem Schutz der seriösen Dialer-Hersteller und Mehrwertdienste-Anbieter dienen.

Im Ergebnis sind damit alle gegen die Bundesnetzagentur bisher von Dialeranbietern angestrengten Gerichtsverfahren erfolglos geblieben. Betroffen von diesen Entscheidungen sind 26.641 Dialer. Diese Dialer gelten als niemals registriert. Es besteht keine Zahlungspflicht für Verbindungen, die über diese Dialer zustande gekommen sind.

Die Entscheidungen (AZ: 13 A 1453/05; 13 A 1454/05) sind unanfechtbar und damit rechtskräftig.


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