Gericht: Rufnummernportierung darf nicht 300 Euro kosten
• 15.08.13 Wenn ein Anbieter 300 Euro für die Rufnummernportierung verlangt, behindert er der Wettbewerb unter den freien Anbietern beim Telefonanschluss, so lautet das Fazit des Landesgerichtes Köln. Zuvor wurden einem DSL Kunde 299,90 Euro für die Rufnummernportierung von Congstar in Rechnung gestellt.
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Das Berliner Telekommunikationsunternehmen easybell hat vor dem Landgericht Köln gegen Congstar den Prozeß gewonnen. Congstar wollte durch hohe und intransparente Portierungskosten einen Wechsel erschwerten. Zu diesem Schluss kamen die Richter am Landesgericht Köln.
Dabei wollte der Kunde mit zehn Rufnummern zum neuen Anbieter easybell wechseln. Pro Rufnummer wollte Congstar 29,99 Euro Portierungsgebühren verlangen, also insgesamt 299,90 Euro. Der Kunde verzichtete daraufhin teilweise auf die Rufnummernmitnahme.
"Portierungen mehrerer Rufnummern eines Kunden werden in einem technischen Vorgang abgewickelt. Daher und aufgrund der marktüblichen Preise konnte der Kunde die Preisliste so interpretieren, dass das Leistungsentgelt nur einmal fällig wird.", so der Rechtsanwalt Andre Queling von der Kanzlei Grosse Gottschick+Partner.
Bislang ist im Festnetzbereich nicht vorgeschrieben, wie hoch die Portierungskosten sein dürfen. Daher zocken DSL Anbieter die Alt-Kunden bei einem Tarif-Wechsel schon mal richtig ab.
Köln vom 05.08.2013 (LG Köln - 31 O 193/13)
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