Gericht: Verbot der iPhone-Werbung von T-Mobile
• 28.07.08 Der VoIP Anbieter Sipgate hat gegen T-Mobile beim Landgericht Hamburg einen Sieg errungen. Der Mobilfunkprovider T-Mobile hatte speziell für das iPhone einen Tarif angeboten und diesen als "freien Internetzugang mit unbegrenzter Datenflatrate" beworben. Im Kleingedruckten verbarg das Unternehmen jedoch erhebliche Einschränkungen. Das Landgericht Hamburg folgte|
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Kern des Streites waren die überraschenden und gravierenden Einschränkungen, die T-Mobile vor dem iPhone-Interessenten versteckte. So ist unter anderem die Nutzung des Internetzugangs zum Chatten oder Telefonieren nicht möglich. Ebenso sind so genannte IP-VPNs, häufig von Unternehmen zum sicheren Zugriff auf Firmendaten über das Internet eingesetzte Verfahren, nicht in dem Angebot enthalten.
Weitere für den Verbraucher überraschende und erhebliche Einschränkungen bestehen bei der Nutzung der Datenflatrate. Schon bei einer vergleichsweise geringen Nutzung des Zugangs verlangsamt T-Mobile künstlich die Zugriffsgeschwindigkeit eines iPhone-Kunden. Im Ergebnis sind damit zahlreiche Dienste, wie beispielsweise Internetradios oder Videostreams, gar nicht oder nur erheblich eingeschränkt nutzbar.
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