Gericht: Verkaufsstopp für Samsung Galaxy Tab 10.1 geht nun in die Berufung
• 13.09.11 Der Hersteller des iPads, Apple, hat bei seinem stärkstem Konkurrenten Samsung, dem Hersteller des Galaxy Tab 10.1, letzte Wochen beim Landgericht Düsseldorf den Geschmacksmuster-Rechtsstreit in grossen Teilen gewonnen. Zuvor hatte Apple per einstweiliger Verfügung den Verkauf des Tablets in Europa verboten. Allgemein war aber erwartet worden, Samsung kann sein Tablet PCs auch wieder in Europa verkaufen, da das
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Nun hatte Samsung einen Monat Zeit nach der Zustellung des Urteils in Berufung zu gehen. Mittlerweile hat der Konzern sich aber geäussert und eine Berufung gegen das Urteil angekündigt. Allgemein war dieses auch erwartet worden, da die richterliche Begründung sich alleine auf das Design-Muster beruft und damit viel persönliches Empfinden des Richters eine Rolle spielt.
Bislang sind noch keine Details zu der Begründung für die Berufung bekannt. Dieses wäre auch sicherlich noch zu früh, und es ist zweifelhaft, ob Samsung dieses auch öffentlich tun wird, um Apple hier keinen Vorteil zu verschaffen. Nun hat Samsung einen Monat Zeit, eine Begründung nachzureichen. Als Option kann diese Frist dann auch noch um einen weiteren Monat verlängert werden. Danach kann Apple nochmals Gegenargumente vorbringen, worauf der Richter dann einen Termin für eine mündliche Verhandlung festsetzen wird.
In der Regel lassen Oberlandesgerichte auch keine neuen Tatsachen im Rahmen der Berufung zu. So gehts es alleine um die überprüfung der bisher vorgebrachten Argumente und Beweise. Dabei wird sicherlich auch der Vorwurf zu klären sein, wie er durch die Medien geistert, ob Apple hier bei den Grössenangaben des Samsung Tab 10.1 zu dem iPad 2 alles korrekt erklärt hat. Sollten dann tatsächlich von seiten Apples Falschangaben vorliegen, wird der Sachverhalt zu Gunsten von Samsung ausfallen.
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