Gericht: Verkaufsstopp für Samsung Galaxy Tab 10.1 nur auf Deutschland beschränkt
• 09.09.11 Der Hersteller des iPads, Apple, hat bei seinem stärkstem Konkurrenten Samsung, dem Hersteller des Galaxy Tab 10.1, nun auch beim Landgericht Düsseldorf den Geschmacksmuster-Rechtsstreit in grossen Teilen gewonnen. Zuvor hatte Apple per einstweiliger Verfügung den Verkauf des Tablets in Europa verboten. Allgemein war aber erwartet worden, Samsung kann sein Tablet PCs auch wieder in Europa verkaufen, da das|
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Zur Begründung hat die Kammer im Wesentlichen ausgeführt, dass sie gegenüber einem Unternehmen mit Sitz außerhalb der Europäischen Union nur dann für ein europaweites Verbot zuständig sein könne, wenn dieses Unternehmen eine deutsche Niederlassung habe. Dies sei jedoch mit Blick auf die Firma Samsung Electronics GmbH zu verneinen, da diese eine rechtlich selbständige Gesellschaft sei und im Rechtsverkehr im eigenen Namen auftrete und Geschäfte tätige.
Soweit in der Widerspruchsverhandlung vom 25.08.2011 noch offen geblieben ist, ob die für den Erlass einer einstweiligen Verfügung erforderliche Dringlichkeit gegeben war, hat die Kammer diese Frage nun mehr bejaht, weil für die Firma Apple erst nach Erscheinen eines entsprechenden Artikels in der Fachzeitschrift "CHIP" hinreichend sicher erkennbar gewesen sei, wie die endgültige Version des für den deutschen Markt bestimmten Produkts aussehen sollte.
Da das Verkaufsverbot aber nur gegen Samsung gilt, dürfen deutsche Händler Importe auf dem EU-Ausland weiterhin anbieten, solange natürlich Apple nicht gegen die Händler in Deutschland vergeht. Weitere Infos zu den derzeitigen Angeboten, falls nun noch lieferbar, erhalten Sie in unserem Preisvergleich zu dem Samsung Galaxy Tab 10.1. Das Samsung Galaxy Tab 10.1 gibt es aktuell lieferbar mittlerweile ohne Vertrag ab 550 Euro. Zuvor waren es 470 Euro.
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