Gericht: Verkaufsstopp für Samsung Galaxy Tab 10.1 nur auf Deutschland beschränkt
• 09.09.11 Der Hersteller des iPads, Apple, hat bei seinem stärkstem
Konkurrenten Samsung, dem Hersteller des Galaxy Tab 10.1, nun auch beim Landgericht Düsseldorf
den Geschmacksmuster-Rechtsstreit in grossen Teilen gewonnen. Zuvor hatte Apple per einstweiliger
Verfügung den Verkauf des Tablets in Europa verboten. Allgemein war aber erwartet
worden, Samsung kann sein Tablet PCs auch wieder in Europa verkaufen, da das
Geschmacksmuster-Design Patent von Apple nur eine geringe Erfindungshöhe
hat. Die Richter haben das Verbot allerdings nun nur auf Deutschland beschränkt.
Zur Begründung hat die Kammer im Wesentlichen ausgeführt, dass sie gegenüber
einem Unternehmen mit Sitz außerhalb der Europäischen Union nur dann für ein
europaweites Verbot zuständig sein könne, wenn dieses Unternehmen eine
deutsche Niederlassung habe. Dies sei jedoch mit Blick auf die Firma Samsung
Electronics GmbH zu verneinen, da diese eine rechtlich selbständige
Gesellschaft sei und im Rechtsverkehr im eigenen Namen auftrete und Geschäfte tätige.
Soweit in der Widerspruchsverhandlung vom 25.08.2011 noch offen geblieben ist,
ob die für den Erlass einer einstweiligen Verfügung erforderliche
Dringlichkeit gegeben war, hat die Kammer diese Frage nun mehr bejaht, weil
für die Firma Apple erst nach Erscheinen eines entsprechenden Artikels in der
Fachzeitschrift "CHIP" hinreichend sicher erkennbar gewesen sei, wie die
endgültige Version des für den deutschen Markt bestimmten Produkts aussehen
sollte.
Da das Verkaufsverbot aber nur gegen
Samsung gilt, dürfen deutsche Händler Importe auf dem EU-Ausland weiterhin
anbieten, solange natürlich Apple nicht gegen die Händler in Deutschland vergeht.
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Das Samsung Galaxy Tab 10.1
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