Anzeige

Gerichtsurteil bei Telefonrechnung: Nur nachgewiesene Telefonate bezahlen

• 22.04.05 Die dt. Telekom unterlag im Rahmen einer Zahlungsklage über 1720 Euro gegenüber einer Kundin vor dem Amtsgerichts Frankfurt.(Az.:31 C 79/05-83).

Die Kundin sollte laut Kläger rund 4000 Verbindungen zu einem Telekom

Anzeige
Gewinnspiel aufgebaut haben, allerdings wurde diese Forderung von seiten der Kundin widersprochen. Die Telekom berufte sich auf Ihre Forderung nach Überprüfung ihrer Computeranlage und einwandfreie Funktion der Anlage, daher wäre ein Abrechnungsfehler ausgeschlossen.

Das Gericht sah dieses allerdings anders, weil auch Computer bedingt durch Softwarefehler nicht immer einwandfrei funktionieren würden, wäre eine Funktionszusicherung noch keine Grundlage für Telefonabrechnungsforderungen.

Laut Gericht, wäre die dt. Telekom verpflichtet gewesen, ihre Forderungen innerhalb von 80 Tagen durch einen vollständigen Einzelverbindungsnachweis zu belegen.


Verwandte Nachrichten:

Auf dieser Seite gibt es Affilate Links, die den Preis nicht beeinflussen. Damit wird der hochwertige Journalismus kostenfrei angeboten

Anzeige
     Spartipp Handytarife:
  • 20 GB Allnet-Flat
  • mtl. 4,99 € statt 9,99 €
  • Handy- und SMS-Flatrate
  • 50 MBit/s High-Speed
  • 1&1 5G Netz
  • mtl. Laufzeit
  • Jetzt sparen und Wechseln!

     Preistipp 50 GB-Tarife:
  • 50 GB 5G Tarif
  • mtl. 8,99 € statt 14,99 €
  • mtl. Laufzeit
  • Handy- und SMS-Flatrate
  • 50 MBit/s High-Speed
  • Jetzt sparen und Wechseln!

     Besten 10 GB Tarife:
  • Spartarife ab 3,99 €
  • Sparwochen mit Rabatten,
  • Gutscheinen,
  • Anschlusspreisbefreiungen
  • Jetzt sparen und Vergleichen!

Kostenloser Newsletter:
Mit unserem kostenlosen Newsletter verpassen Sie ab sofort keine Schnäppchen und Aktionen mehr.
Ihre E-Mail-Adresse:
Datenschutzhinweise

Weitere Nachrichten:

Telefontarifrechner.de
 Datenschutzhinweise © Copyright 1998-2025 by DATA INFORM-Datenmanagementsysteme der Informatik GmbH  Impressum 
Damit wir unsere Webseiten für Sie optimieren und personalisieren können würden wir gerne Cookies verwenden. Zudem werden Cookies gebraucht, um Funktionen von Soziale Media Plattformen anbieten zu können, Zugriffe auf unsere Webseiten zu analysieren und Informationen zur Verwendung unserer Webseiten an unsere Partner in den Bereichen der sozialen Medien, Anzeigen und Analysen weiterzugeben. Sind Sie widerruflich mit der Nutzung von Cookies auf unseren Webseiten einverstanden?(mehr dazu)
Cookie-Entscheidung widerrufen