Gerichtsurteil bei Telefonrechnung: Nur nachgewiesene Telefonate bezahlen
• 22.04.05 Die dt. Telekom unterlag im Rahmen einer Zahlungsklage über 1720 Euro gegenüber einer Kundin vor dem Amtsgerichts Frankfurt.(Az.:31 C 79/05-83).Die Kundin sollte laut Kläger rund 4000 Verbindungen zu einem Telekom
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Das Gericht sah dieses allerdings anders, weil auch Computer bedingt durch Softwarefehler nicht immer einwandfrei funktionieren würden, wäre eine Funktionszusicherung noch keine Grundlage für Telefonabrechnungsforderungen.
Laut Gericht, wäre die dt. Telekom verpflichtet gewesen, ihre Forderungen innerhalb von 80 Tagen durch einen vollständigen Einzelverbindungsnachweis zu belegen.
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