Mobilcom: Überprüfung der UMTS-Gebühr
• 21.09.2000 Der UMTS-Lizenz Ersteigerer Mobilcom legt laut Pressemitteilung fristgerecht Widerspruch gegen den Gebührenbescheid der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post ein.Das Unternehmen zweifelt die Rechtmäßigkeit der UMTS-Versteigerung an.
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Das Unternehmen führt an, daß möglicherweise Verstöße gegen das Haushaltsrecht, das Grundgesetz, das Kartellgesetz, die deutsche Finanzverfassung, die europarechtlichen Anforderungen an die Vergabe von UMTS-Lizenzen sowie gegen den Art. 10 der EU-Lizenzrichtlinie vorliegen. Darüber hinaus existieren Zweifel daran, ob der Staat als Mehrheitsaktionär des Mutterkonzerns eines Wettbewerbers mit dem Versteigerungsverfahren eine Wettbewerbsverzerrung erzeugt habe.
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