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Neue Massnahmen gegen Rufnummern-Missbrauch --Dialer-Einsatz nur nach Registrierung

• 18.08.03 Gleichzeitig mit dem Inkrafttreten des "Gesetzes zur Bekämpfung des Missbrauchs von (0)190er/(0)900er Mehrwertdiensterufnummern" am 15. August 2003 hat die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (Reg TP) ein umfangreiches Maßnahmenbündel zur Bekämpfung des Rufnummernmissbrauchs
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vorgestellt.

Die Reg TP hat Mindestanforderungen für Einwählprogramme (sog. Dialer) festgelegt. Danach müssen Dialer, die Datenverbindungen über Mehrwertdiensterufnummern [(0)190er/(0)900er Rufnummern] herstellen, so gestaltet sein, dass:

  • der Nutzer solche Programme erkennen kann,
  • der Nutzer solche Programme eindeutig bestimmten Angeboten zuordnen kann,
  • der Nutzer explizit zustimmen muss
    • bei dem Bezug eines Dialers,
    • bei dessen Installation und/oder dessen Aktivierung und bei der tatsächlichen Verbindungsherstellung zu einer Mehrwertdiensterufnummer.
Insgesamt werden 30 Mitarbeiter der Reg TP die zusätzlichen Aufgaben wahrnehmen. Durch Umschichtungen und Prioritätensetzung konnten insbesondere in den Außenstellen Meschede und Mülheim der Reg TP diese Kräfte bereitgestellt werden.

Die Festlegung solcher Mindestanforderungen war der Reg TP durch das "Gesetz zur Bekämpfung des Missbrauchs von (0)190er/(0)900er Mehrwertdiensterufnummern" übertragen worden. Gleichzeitig dürfen die Dialer in nächster Zukunft nur noch über die Rufnummerngasse (0)900 9 angeboten werden, was eine gezielte Sperrung der Dialer durch den Kunden ermöglicht.

Das Gesetz legte gleichzeitig Preisobergrenzen von zwei Euro pro Minute und eine automatische Trennung nach einer Stunde bzw. 30 Euro bei Blocktarifen für die Mehrwertdiensterufnummern fest. Es ist nicht zulässig Dienste anzubieten, die teilweise über einen Blocktarif und teilweise minutenbasiert abgerechnet werden.

Bei (0)190er Rufnummern, die nur noch bis Ende 2005 genutzt werden dürfen, war die Suche nach einer Adresse eines Verantwortlichen bisher sehr schwer. Für alle Verbindungen ab dem 15. August 2003 kann sich der Verbraucher mit seiner Anfrage schriftlich an die Reg TP wenden und soll innerhalb von 10 Werktagen eine Antwort erhalten.


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