Peter Schaar kritisiert Datenschutz von Google beim Telefonieren mit Android-Smartphones
• 04.07.16 Bei Google mehren sich die Anzeichen in den Medien und von den europäischen Datenschützern, dass die Datensammelwut von Google sich auch auf das Sammeln von Rufnummern erstreckt. Immerhin bestreitet dieses Google auch gar nicht, denn in den Datenschutzbestimmungen zu den Google Diensten, wird daraufhin gewiesen, dass die Verbindungdaten wie Telefonrufnummern und die Telefondauer
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Peter Schaar kritisiert Datenschutzprinzipien von Google beim Telefonieren mit Android-Smartphones
So hat der Vorsitzende der Europäischen Akademie für die Informationsfreiheit und den Datenschutz (EAID), Peter Schaar, aktuell die Datenschutzprinzipien von Google zum Telefonieren mit Android-Smartphones scharf kritisiert. Der Datenschützer Schaar fordert rasche und vollständige Aufklärung, teilt der der ehemalige Bundesdatenschutzbeauftragte dem Blog "mobilsicher.de" mit.
Googles Telefondienste geraten ins Blickfeld der Behörden
-Bild: © PublicDomainPictures (Pixabay License)/ pixabay.com |
Laut der Datenschutzerklärung des Unternehmens erfaßt Google auf den Smartphones unter anderem die eigene Telefonnummer, die der Anrufer sowie Datum und Uhrzeit von Anrufen sowie deren Dauer.
Besonders ärgerlich ist das Google Datenspeichern von Rufnummern, da man nicht damit rechnet, dass Google die Daten und die Daten Ihrer Gesprächspartner verwendet, kritisiert Peter Schaar weiter. "Schon mangels Klarheit würde die Formulierung eine generelle Übermittlung der Daten nicht rechtfertigen. Zum anderen könne auch nicht von Freiwilligkeit ausgegangen werden, denn die Alternative wäre ja, dass man sein Telefon nicht zum Telefonieren nutzen kann, wenn man nicht einverstanden ist, dass diese Daten bei Google landen.", so Peter Schaar weiter.
Der ehemalige Bundesdeutsche Datenschützer geht sogar noch weiter. "Wenn Google tatsächlich sämtliche Verkehrsdaten, die beim Telefonieren anfallen, sammeln und verwenden sollte, dann würde dies gegen die Datenschutzvorschriften verstoßen. Es könnte sogar eine Straftat vorliegen", sagte Schaar in dem Interview weiter.
In der Vergangenheit hatte Google immer wieder betont, dass das Unternehmen erfaßte Daten verwendet, um seine Dienste oder in diesem Fall das Betriebssystem verbessern zu können.
EU Kommission ermittelt gegen Google
Der Suchmaschinen Gigant Google hatte im April schon Post von der EU-Kommission bekommen. Dabei geht es um den Mißbrauch der marktbeherrschenden Stellung beim Android System. Die EU Kommission wirft Google vor, dabei keine Suchmaschinen von Konkurrenten zu unterstützten. In der Vergangenheit hatte die EU-Kommission und das Bundeskartellamt immer wieder die Marktmacht von Google untersucht, zumal Google seit den letzten Jahren auch als Preisvergleicher aufgetreten ist, dabei sogar seine Suchergebnisse manipuliert hat und damit schlechtere Suchergebnisse als zum Beispiel die Suchmaschine Bing von Microsoft liefert.
EU-Kommission untersucht marktbeherrschende Stellung
Da das Android System auf den Smartphones ein dominante Stellung eingenommen hat, untersucht nun die EU-EU-Kommission die marktbeherrschende Stellung. Dabei geht es um den Vorwurf der missbräuchlichen Nutzung der marktbeherrschenden Stellung. Immerhin legt Google den Herstellern von Android-Geräten und Mobilfunknetzbetreibern Beschränkungen auf, was die Nutzung vom Android-Betriebssystem angeht.Auch baut Google seine marktbeherrschende Stellung bei der allgemeinen Internetsuche aus, weil die Google-Suche auf den meisten in Europa verkauften Android-Geräten vorinstalliert sei. Konkurrenten würde so der Marktzugang versperrt.
So müssen zum Beispiel bei der Android Nutzung von Herstellern entsprechende Google Apps wie der Browser Chrome vorinstalliert sein. Auch muss Google als Standardsuchdienst fest gelegt werden. Ferner geht es auch um den Vorwurf, dass Google Hersteller am Verkauf von Smartphones mit konkurrierenden Betriebssystemen, die den offenen Android-Quellcode unterstützen, behindert.
Falls die europäischen Wettbewerbshüter ihre Vorwürfe beweisen können und eine förmliche Entscheidung treffen, droht dem Unternehmen ein Bußgeld von bis zu 10 Prozent eines Jahresumsatzes.
Mittlerweile plant die EU-Kommission auch, dass sich Google von seinem Preisvergleichen trennen muss. Immerhin wird damit bei den Preisvergleichern ein legaler Wettbewerb durch die marktbeherrschende Stellung von Google bei den Suchmaschinen mißbraucht. Hier gibt es sogar aktuelle neue schwere Vorwürfe gegen Google bei der EU-Kommission, dass auch beim Vermarkten von Werbeanzeigen Google die Marktteilnehmer beeinflußt und damit gegen das EU-Wettbewerbsrecht verstößt.
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