Redaktionsnetzwerk Tarifrechner wünscht allen Lesern und Partnern ein gutes neues Jahr 2022
• 31.12.21 Nun sind es nun nur noch wenige Stunden bis zum Jahreswechsel. Wir bedanken uns daher bei unseren Lesern für die Treue im laufenden Jahr und wünschen unseren Lesern und Partnern ein gutes, neues Jahr 2022, mit viel Erfolg und Gesundheit.
Spannendes Jahr 2022 erwartet
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Neujahrsgrüsse liegen im digitalen Trend Abbildung: (Pixabay License)/ pixabay.com |
Beim digitalen Facebook Zeitalter werden wieder viele Nachrichten über die sozialen Netze wandern. Neben Facebook wird dann auch Twitter und Goggle+ sicherlich reichlich bei den Silvester-Grüssen eingesetzt.
Keine Portierungskosten mehr, Verträge haben nach 24 Monaten Laufzeit nur noch 1 Monat Laufzeit
Ferner darf bei der Portierung keine Portierungsgebühr mehr beim alten Provider verlangt werden. Dieses geht aus dem seit dem 1.Dezember geltenden TKG-Novelle hervor und wird von der Bundesnetzagentur bestätigt.Ferner hat ein Vertrag nach 24 Monaten Laufzeit auch nur noch eine Laufzeit von einem Monat. Zuvor haben sich Telekommunikationsverträge um weitere 12 Monate verlängert. Die Regelung gilt auch rückwirkend für Bestandsverträge. Auch neu ist, das der Anbieter darauf hinweisen muss, dass sich ein Vertrag nach Ablauf der Mindestlaufzeit stillschweigend verlängert. So haben Nutzer die Möglichkeit noch rechtzeitig zu kündigen.
Neues Minderungsrecht ab Dezember bei zu geringer Breitbandgeschwindigkeit
Mit der neuen TKG-Novelle seit dem 1.Dezember 2021 erhalten Verbraucherinnen und Verbraucher ein Minderungsrecht beim langsamen Internet. Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) hat mit Daten der Bundesnetzagentur ausgerechnet, wie viel die Kunden im Zeitraum 2019/2020 in gängigen Breitband-Tarifen monatlich zu viel zahlten.
Verbraucherzentrale: Neues Minderungsrecht ab Dezember bei zu geringer Breitbandgeschwindigkeit -Screenshot: Bundesnetzagentur |
Dabei wurden nur die vier größten Provider in Deutschland mit Telekom, Vodafone, Telefónica und 1&1 untersucht. Mit dem Messtool der Bundesnetzagentur können Verbraucher nachweisen, dass sie weniger als die vertraglich vorgesehene Download-Geschwindigkeit erhalten. So haben die Verbraucherschützer die Messdaten der Bundesnetzagentur mit den Tarifen der Telekommunikationsanbieter abgeglichen und ausgerechnet, wie viel man in den einzelnen Tarifen zu viel bezahlte.
Mobile Kommunikation mit Whatsapp und Co.
Der Trend bei der mobilen Kommunikation geht bei den Smartphones allerdings auch immer mehr zu den kostenlose Nachrichten- und Übermittlungsdiensten wie zum Beispiel Whatsapp oder der der Facebook-App. Dabei bedarf es dann aber einen mobilen Internet-Zugang. Dieses Silvester wird sich dann wieder zeigen, wie stark die Mobilfunknetze bei der Datenübertragung dem Ansturm gewachsen sind. Bislang hatten die Provider immer nur zu Silvester mit einer Flut von SMS zu kämpfen. Dieses Ansturm wurde aber in der Regel immer sehr bravourös von den Providern gelöst.Zum Jahreswechsel werden dann voraussichtlich mehr Anrufe und Daten durch das Netz rauschen als jemals zuvor. Schon in den letzten Jahren verzeichnete zum Beispiel Vodafone in der Neujahrsnacht immer neue Rekordwert.
Bei der beliebten WhatsApp gelten weiterhin Regeln, die zur Sperrung von Nutzern führen können. Dabei werden Anwender gesperrt, die eine Nachricht an viele Nutzer gleichzeitig schicken. Damit will WhatsApp den Spammern den Spaß verderben. Allerdings kann dieser neue Mechanismus auch zu einer Sperrung von Unschuldigen führen, daher ist besonders zur Weihnachtszeit Vorsicht angesagt.
Laut einer Umfrage des Branchenverbandes Bitkom für den Jahreswechsel wollen 98 Prozent der Deutschen ihre Neujahrsgrüße auf elektronischem Weg versenden. So wollen 41 Prozent der Bundesbürgern Freunden und Familie per Kurznachricht ein frohes neues Jahr wünschen. Beliebter als die SMS oder Messenger-Dienste wie WhatsApp und iMessage sind nur Telefongespräche.
Wir wünschen allen Lesern einen Guten Rutsch ins neue Jahr, Ihr Redaktionsnetzwerk Tarifrechner
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