• 20.11.01 Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post
prüft nach Aussagen ihres Präsidenten, Matthias Kurth, derzeit die
Wiederaufnahme des T-DSL-Verfahrens, da sich zahlreiche Voraussetzungen
und Rahmenbedingungen, die in der ersten Entscheidung vom 30. März
dieses Jahres gefordert worden waren, immer noch nicht eingestellt
haben.
Obwohl das Verwaltungsgericht Köln und das Oberverwaltungsgericht
Münster inzwischen in mehreren Sofortvollzugsentscheidungen die
Verpflichtung der Deutschen Telekom AG (DT AG) zur Bereitstellung von
Vorprodukten an Wettbewerbsunternehmen im Bereich des Line Sharing und
des Resale bekräftigt haben, sind bis heute noch keine Lieferbeziehungen
ausgehandelt worden. Die inzwischen vorliegenden Angebote werden
höchstwahrscheinlich weitere zeitraubende Verfahren erfordern, weil
Preise und Konditionen von den Vertragspartnern als unzumutbar
gekennzeichnet werden. Auch bei Mietleitungen gibt es nach wie vor einen
nicht hinnehmbaren Rückstand von etwa 9.000 unerledigten Aufträgen durch
die DT AG.
'In dieser Situation wäre es das Beste, die DT AG würde umgehend
selbst signifikante Anpassungen ihrer DSL-Strategie vornehmen. Dazu
habe ich das Unternehmen ausdrücklich aufgefordert. Sollte sich in
Kürze das Wettbewerbsszenario durch eigenes Handeln der DT AG
nicht deutlich verbessern, wird uns ein erneutes Tätigwerden nicht
erspart bleiben', sagte der Präsident der Behörde, Matthias Kurth, in
Bonn.
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