RegTP verbessert Verbraucherschutz im Dialer-Bereich
• 18.03.05 Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (Reg TP) hat die Regelungen im Dialer Bereich verschärft und somit den Verbraucherschutz gestärkt. Das vor der Herstellung der kostenpflichtigen Verbindung auf dem Bildschirm zu erscheinende Dialer-Zustimmungsfenster wird nunmehr neu für alle Dialer-Anbieter allgemeinverbindlich festgelegt. Diese
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Das neue Dialer-Zustimmungsfenster muss mindestens ein Drittel und darf höchstens zwei Drittel der Bildschirmdarstellung einnehmen.
Weiterhin ist es jetzt verpflichtend, auch in den Zustimmungsfenstern vor Download und Installation/Aktivierung des Dialers den Preis für die Inanspruchnahme anzugeben. Auch dürfen Formulierungen wie "kostenloses Zugangstool", die eine Kostenfreiheit des Angebots suggerieren könnten, in den drei Zustimmungsfenstern nicht mehr verwendet werden.
Um Nutzer eines Dialers davor zu schützen, durch eine gleichförmige Gestaltung aller drei Zustimmungsfenster getäuscht oder verwirrt zu werden, muss sich die Gestaltung der Zustimmungsfenster vor Download und Installation/Aktivierung von der Gestaltung des dritten Zustimmungsfensters deutlich unterscheiden. Nicht zuletzt dürfen sich Dialer aufgrund der neuen Reg TP-Vorgaben nicht mehr ohne Zustimmung des Nutzers von dessen Rechner entfernen.
Ein Teil der bei der Reg TP eingegangenen Beschwerden über kostenpflichtige Dialer hätten gezeigt, dass Verbrauchern bei Verwendung eines Dialers die damit verbundenen Kosten vielfach nicht bewusst seien, erläuterte dazu Matthias Kurth, Präsident der Reg TP.
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