RegTp entscheidet gegen die Telekom bzgl. Telefonkartenkosten
• 29.07.02 Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) hat im Verfahren um die Erhebung eines Entgelts für die Nutzung von öffentlichen Telefonstellen bei Verbindungen zu gebührenfreien Rufnummern gegen die Deutsche Telekom AG entschieden.
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Die Behörde entschied, dass dass bisher vom Ex-Monopolisten erhobene Entgelt in Höhe von 0,1659 EURO/Min. netto nicht wettbewerbskonform ist. Der Ex-Monopolist wird aufgefordert, spätestens bis zum 30. September 2002, den Betrag auf 0,09 EURO/Min. netto anzupassen.
Die zu hohe Zusatzgebühr der Deutschen Telekom AG hätte zwangsläufig zu einer Verteuerung der Calling Cards geführt und für viele alternative Anbieter das Ausscheiden aus dem Markt bedeutet. Dem wurde jetzt mit der aktuellen Entscheidung der RegTP Einhalt geboten.
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