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Regulierungsbehörde sichert offenes Call-by-call - Bisheriges Inkasso-Verfahren bleibt unverändert

• 21.02.2000 Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post verpflichtet die Deutsche Telekom AG (DT AG), ihren Mitbewerbern die Fakturierungs- und Inkassoleistungen bis zum 31. Dezember 2000 zu unveränderten Bedingungen und unveränderten Preisen zur Verfügung zu stellen. In einem Beschlusskammerverfahren legte die Behörde fest, dass
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die DT AG ihren Vertragspartnern bis zum 30. Juni 2000 ein neues Angebot für die Liefer- und Leistungsbedingungen in diesem Bereich für die Zeit ab dem 01. Januar 2001 zu unterbreiten hat. Das Angebot muss für Sprachtelefon-, Mehrwert- und Auskunftsdienstleistungen sowie Internet-by-call gelten und sich auf folgende Leistungen erstrecken:

Einheitliche Rechnung mit Aufführung der einzelnen Produkte und der Gesamtsumme, Aufforderung zur Überweisung der Gesamtsumme auf ein Konto der DT AG oder Ersteinzug der Gesamtsumme durch die DT AG, anteilige Weiterleitung der Zahlungen an die betroffenen Unternehmen, Einzelverbindungsnachweis für Sprachkommunikation, falls vom Endkunden gewünscht.

Die Preise für diese Leistungen, die auch neu zu bestimmen sind, müssen diskriminierungsfrei sein und dürfen keine Höhe erreichen, die einer Leistungsverweigerung gleichkäme.

'Mit dieser Entscheidung ist es uns gelungen, zwei wichtigen regulatorischen Anliegen gleichzeitig Rechnung zu tragen: einerseits das berechtigte Interesse des Verbrauchers und andererseits der funktionierende Wettbewerb zwischen den verschiedenen Carriern. Damit können viele Unternehmen ihre Angebote im offenen Call-by-call aufrecht erhalten und der Verbraucher behält die große Vielfalt des Angebotes', sagte Klaus-Dieter Scheurle, Präsident der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post.


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