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Rufnummernmissbrauch: Bundesnetzagentur zieht Erotik-Rufnummern aus dem Verkehr

• 07.12.17 In der letzten Zeit häufigen sich die Vorgänge beim Rufnummernmissbrauch. Immerhin kann die Bundesnetzagentur die Rufnummern sperren und auch ein Inkasso-Verbot verhängen. So hat die Bundesnetzagentur aufgrund von versteckten Kosten bei erotischen Kontaktanzeigen im Internet (0900-er Rufnummern) die Rufnummern abgeschaltet und ein Rechnungslegungs- und Inkassierungsverbote ausgesprochen. Dabei erfolgte der Erstkontakt über eine Mobilfunkrufnummer.

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Bundesnetzagentur zieht Erotik-Rufnummern aus dem Verkehr

Auf einem Kleinanzeigenportal wurde erotische Kontaktanzeigen geschaltet, die eine Mobilfunknummer als Kontaktmöglichkeit angaben. Verbraucher versuchten vergeblich, die entsprechende Person unter der angegebenen Rufnummer zu erreichen.

Bundesnetzagentur schreitet bei Rufnummernmißbrauch ein -Bild: Bundesnetzagentur

"Mobilfunkrufnummern wurden gezielt genutzt, um hohe Kosten zu verschleiern", erklärt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. Immerhin schreitet die Bundesnetzagentur dann bei einer Täuschung auch sofort ein.

Die beworbenen Mobilfunknummern wurden lediglich für den Zweck genutzt, Verbraucher zur Anwahl von kostenintensiven Premium-Dienste-Rufnummern zu bewegen. Die weibliche Person in der Anzeige war unter der Mobilfunknummer nicht direkt erreichbar und wenn dann jemand erreichbar war, wurden die Gespräche in die Länge gezogen.

Die Gespräche über die (0)900-er Rufnummern zielten darauf ab, den Verbraucher möglichst lange in der Leitung zu halten. So sollten hohe Verbindungskosten generiert werden. Beispielsweise wurde dem Verbraucher die private Handynummer der weiblichen Person sowie die Stornierung der entstehenden Gesprächskosten am Ende der Verbindung in Aussicht gestellt. Auch wurden Verbraucher aufgefordert, weitere (0)900-er Rufnummern anzuwählen.

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Kosten dürfen nicht mehr abgerechnet werden

Die Bundesnetzagentur hat die Rechnungslegung und Inkassierung der beworbenen (0)900er-Rufnummern verboten. Die Mobilfunkanbieter dürfen den betroffenen Verbrauchern die Kosten, die für Verbindungen zu den Premium-Dienste-Rufnummern entstanden sind, nun nicht mehr in Rechnung stellen.

Falls Verbraucher bereits Rechnungen erhalten haben, greift das Verbot der Inkassierung. Die Forderungen dürfen nicht mehr eingetrieben werden. Wenn der Verbraucher die Rechnung bereits bezahlt hat, sollten Betroffene versuchen, das Geld gegebenenfalls mit Unterstützung der Verbraucherzentralen zurückzufordern.

Die Vorschriften des Telekommunikationsgesetzes ermöglichen es der Bundesnetzagentur nicht, Verbraucher bei der Durchsetzung ihrer zivilrechtlichen Ansprüche zu unterstützen.

Irreführende Ortsnetzrufnummern täuschen Kundennähe vor

Zuletzt hatte die Bundesnetzagentur schon 52.000 Rufnummern einer einzigen Firma abgeschaltet. Dabei ging es um die Vortäuschung der räumlichen Nähe und damit liegt eine Irreführung bei den Verbrauchern vor. Gezielt versuchen die Firmen dann durch das Branchenbuch die Verbraucher zu täuschen.

Bei den Ortsnetzrufnummern versuchen die Firmen den Verbrauchern eine Ortsnähe zu geben, die eigentlich gar nicht vorhanden ist.

"Verbraucher müssen sich darauf verlassen können, dass eine Telefonnummer im eigenen Vorwahlbereich zu einem Unternehmen vor Ort führt", sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.

Abschaltung von rechtswidrig genutzten Rufnummern

Die 52.000 Ortsnetzrufnummern hatte ein Netzbetreiber einem Wiederverkäufer überlassen. Der Wiederverkäufer teilte Unternehmen Nummern zu, die in den betreffenden Ortsnetzbereichen weder einen Anschluss noch einen Betriebssitz hatten. Bei den Unternehmen handelte es sich insbesondere um Umzugs- und Entrümpelungsunternehmen sowie Schlüsseldienste, die in ihrer Werbung mit der Rufnummer eine örtliche Nähe vorgetäuscht haben.

Fast ganz Deutschland betroffen

Betroffen von der neuen Maßnahme durch die Bundesnetzagentur sind fast alle der 5.200 Ortsnetzbereiche in Deutschland. Die Bundesnetzagentur setzt die Überprüfung von Anbietern aller Branchen, die eine Ortsansässigkeit vortäuschen, fort und geht gegen diese Wettbewerbsverstöße vor.

Zuletzt wurden auch die Ortsnetzrufnummern einer Entrümpelungs-Firma abgeschaltet. Dabei hatte die Firma 5.100 Rufnummern betrieben. Auch hier wollte die Firma, ein Unternehmen für Entrümpelungsarbeiten, Ortsnähe vortäuschen.

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