Smartphone Job Umfrage: 88 Prozent der Berufstätigen dürfen Diensthandys auch privat nutzen
• 24.04.23 Ohne Smartphone läuft im Alltag fast nichts mehr. Die meisten Menschen setzen inzwischen auf den täglichen Begleiter und nutzen das Smartphone für weit mehr als Telefonanrufe und das Versenden von Nachrichten. Praktische Anwendungen wie der E-Mail-Client, Terminkalender, Tools für Chats und Videokonferenzen und vieles mehr legen nahe, dass moderne Endgeräte der perfekte Allrounder für Job und Privatleben sind. Dabei erlauben immer mehr Arbeitgeber auch das Diensthandy für die private Nutzung einzusetzen.
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Smartphone Job Umfrage: 88 Prozent der Berufstätigen dürfen Diensthandys auch privat nutzen
So dürfen 88 Prozent der Berufstätigen, die ein Diensthandy vom Arbeitgeber gestellt bekommen, dies auch außerhalb des Jobs nutzen. Ein Drittel nutzt das private Smartphone aber auch für dienstliche Belange, so die Ergebnisse einer Umfrage des Branchenverbandes Bitkom.
Abbildung 1: @ niekverlaan (CCO-Lizenz) / pixabay.com |
"Beschäftigte, die ihr dienstliches Smartphone auch für private Zwecke nutzen, brauchen dafür die ausdrückliche Erlaubnis ihres Arbeitgebers. Ratsam ist außerdem, die Bedingungen der Nutzung und Kostenübernahme schriftlich zu regeln", sagt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder.
Insgesamt bekommen 44 Prozent ein Diensthandy zur alleinigen Nutzung gestellt, 2 Prozent teilen sich ein Gerät mit anderen Personen. 36 Prozent nutzen jedoch ihr eigentlich privates Handy oder Smartphone auch für den Job. Sehr unterschiedlich ist dabei die Kostenübernahme geregelt.
Bei 64 Prozent findet keine Kostenübernahme durch den Arbeitgeber statt. Bei 12 Prozent übernimmt der Arbeitgeber die Kosten für alle beruflich geführten Telefonate und bei 11 Prozent beteiligt sich das Unternehmen an den Anschaffungskosten für das Gerät.
"Wenn private Geräte dienstlich
genutzt werden, sind unter bestimmten Umständen auch Maßnahmen für Sicherheit
und Datenschutz notwendig - insbesondere, wenn es um die Ãœbertragung und
Speicherung arbeitsbezogener Daten oder Kontakte geht. Hier braucht es klare
Regeln zur sicheren Nutzung privater Geräte", betont Rohleder.
Darf der Arbeitgeber das Diensthandy kontrollieren oder orten?
Grundsätzlich haben Arbeitnehmer ein Recht auf Datenschutz und
Privatsphäre. Eine Überprüfung des Handys, das Abhören und Mitschneiden von
Gesprächen und die GPS-Ortung des Standortes eines Mitarbeiters sind deshalb
grundsätzlich nicht zulässig.
Ist das Diensthandy allerdings vertraglich ausschließlich zur dienstlichen Nutzung festgelegt und hat der Arbeitgeber jegliche private Nutzung des Gerätes ausdrücklich untersagt, hat er das Recht, zu überprüfen, ob der Mitarbeiter sich an die Vorgabe hält und das Gerät tatsächlich nur im vertraglich vereinbarten Rahmen nutzt. Hier kann im Ernstfall auch eine Ortung per GPS rechtmäßig sein. Möchte ein Arbeitgeber den Standort eines Mitarbeiters per GPS abrufen, muss er hierfür aber einen triftigen Grund vorweisen. Grundsätzlich werden durch die Ortung des Standortes ohne ausdrückliche Zustimmung des Mitarbeiters seine Privatsphäre und seine Persönlichkeitsrechte verletzt.
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