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Smartphone Umfrage: Immer mehr ältere Menschen nutzen ein Smartphone und Smartwatches

• 22.08.23 Ohne Smartphone läuft im Alltag fast nichts mehr. Die meisten Menschen setzen inzwischen auf den täglichen Begleiter und nutzen das Smartphone für weit mehr als Telefonanrufe und das Versenden von Nachrichten. So nutzen nun schon drei Viertel der über 65-Jährigen ein Smartphone oder Handy, laut einer Umfrage des Branchenverbandes Bitkom.

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Smartphone Umfrage: Immer mehr ältere Menschen nutzen ein Smartphone und Smartwatches

Dabei verschicken 63 Prozent der Nutzer Nachrichten per Messenger oder SMS, auch Smartwatches spielen bei den Seniorinnen und Senioren eine steigende Rolle.

Smartphone Umfrage: Immer mehr ältere Menschen nutzen ein Smartphone und Smartwatches
Smartphone Umfrage: Immer mehr ältere Menschen nutzen
ein Smartphone und Smartwatches -Bild: pixabay.com

Bei den 65- bis 74-Jährigen verfügen sogar 86 Prozent über mindestens eines der beiden Geräte, bei den ab 75-Jährigen ist es immerhin noch jeder oder jede Zweite, so dass Ergebnis einer Umfrage durch den Branchenverband Bitkom.

Demnach haben 48 Prozent der über 65-Jährigen ein Smartphone in Gebrauch und 33 Prozent ein herkömmliches Handy. Auch nutzen 8 Prozent der älteren beide Geräte. Über alle Altersgruppen hinweg liegt der Anteil der Menschen, die mobil per Smartphone oder Handy erreichbar sind, bei 87 Prozent.

63 Prozent der Senioren über 65 Jahren können Nachrichten per SMS oder Messenger-Dienst verschicken. 44 Prozent wissen, wie man Fotos und Videos mit dem Smartphone aufnimmt.

"Das Smartphone ist für die meisten Menschen aus dem Alltag nicht mehr wegzudenken und spielt auch für viele ältere Menschen eine wichtige Rolle. Dabei geht es nicht nur darum, mit Freunden und Familie in Kontakt zu bleiben, sondern auch, das eigene Wissen zu erweitern und mit dem digitalen Fortschritt Schritt zu halten", sagt Sophie Vogt-Hohenlinde, Expertin für digitale Teilhabe im Bitkom.

Zunehmend verbreitet sind bei Menschen über 65 Jahren auch Smartwatches, die 13 Prozent nutzen. In den Jahren 2021 und 2022 waren es jeweils noch 9 Prozent. , so Vogt-Hohenlinde weiter.

Smartphone Job Umfrage: 88 Prozent der Berufstätigen dürfen Diensthandys auch privat nutzen

Praktische Anwendungen wie der E-Mail-Client, Terminkalender, Tools für Chats und Videokonferenzen und vieles mehr legen nahe, dass moderne Endgeräte der perfekte Allrounder für Job und Privatleben sind. Dabei erlauben immer mehr Arbeitgeber auch das Diensthandy für die private Nutzung einzusetzen.

So dürfen 88 Prozent der Berufstätigen, die ein Diensthandy vom Arbeitgeber gestellt bekommen, dies auch außerhalb des Jobs nutzen. Ein Drittel nutzt das private Smartphone aber auch für dienstliche Belange, so die Ergebnisse einer Umfrage des Branchenverbandes Bitkom.

Abbildung 1: @ niekverlaan (CCO-Lizenz) / pixabay.com

"Beschäftigte, die ihr dienstliches Smartphone auch für private Zwecke nutzen, brauchen dafür die ausdrückliche Erlaubnis ihres Arbeitgebers. Ratsam ist außerdem, die Bedingungen der Nutzung und Kostenübernahme schriftlich zu regeln", sagt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder.

Insgesamt bekommen 44 Prozent ein Diensthandy zur alleinigen Nutzung gestellt, 2 Prozent teilen sich ein Gerät mit anderen Personen. 36 Prozent nutzen jedoch ihr eigentlich privates Handy oder Smartphone auch für den Job. Sehr unterschiedlich ist dabei die Kostenübernahme geregelt.

Bei 64 Prozent findet keine Kostenübernahme durch den Arbeitgeber statt. Bei 12 Prozent übernimmt der Arbeitgeber die Kosten für alle beruflich geführten Telefonate und bei 11 Prozent beteiligt sich das Unternehmen an den Anschaffungskosten für das Gerät.

"Wenn private Geräte dienstlich genutzt werden, sind unter bestimmten Umständen auch Maßnahmen für Sicherheit und Datenschutz notwendig - insbesondere, wenn es um die Übertragung und Speicherung arbeitsbezogener Daten oder Kontakte geht. Hier braucht es klare Regeln zur sicheren Nutzung privater Geräte", betont Rohleder. Darf der Arbeitgeber das Diensthandy kontrollieren oder orten?
Grundsätzlich haben Arbeitnehmer ein Recht auf Datenschutz und Privatsphäre. Eine Überprüfung des Handys, das Abhören und Mitschneiden von Gesprächen und die GPS-Ortung des Standortes eines Mitarbeiters sind deshalb grundsätzlich nicht zulässig.

Ist das Diensthandy allerdings vertraglich ausschließlich zur dienstlichen Nutzung festgelegt und hat der Arbeitgeber jegliche private Nutzung des Gerätes ausdrücklich untersagt, hat er das Recht, zu überprüfen, ob der Mitarbeiter sich an die Vorgabe hält und das Gerät tatsächlich nur im vertraglich vereinbarten Rahmen nutzt. Hier kann im Ernstfall auch eine Ortung per GPS rechtmäßig sein. Möchte ein Arbeitgeber den Standort eines Mitarbeiters per GPS abrufen, muss er hierfür aber einen triftigen Grund vorweisen. Grundsätzlich werden durch die Ortung des Standortes ohne ausdrückliche Zustimmung des Mitarbeiters seine Privatsphäre und seine Persönlichkeitsrechte verletzt.

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