Smartphone Umfrage: Zu Weihnachten bleibt das oftmals Handy stumm
• 21.12.23 Auch wenn es zu Weihnachten, viel zu berichten bei den Freunden und in den sozialen Netzen gibt, oftmals bleibt das Smartphone zu Weihnachten stumm. Dieses berichtet der Branchenverband Bitkom. So haben 61 Prozent der Befragten Regeln zur Handnutzung an Heiligabend, bei 13 Prozent besteht ein generelles Verbot, und die Hälfte stört zu viel Handyzeit am Heiligabend.
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Smartphone Umfrage: Zu Weihnachten bleibt das oftmals Handy stumm
49 Prozent der Befragten stört es am Heiligabend, wenn zu viel auf das Smartphone geschaut wird. Gleichzeitig möchten aber 54 Prozent ihre Smartphone-Nutzung an Weihnachten nicht einschränken.
Smartphone Umfrage: Zu Weihnachten bleibt das oftmals Handy stumm -Bild: pixabay.com |
Dabei wollen allerdings oftmals die Jüngeren zwischen 16 und 29 Jahren mit 65 Prozent, sowie die Altergruppe zwischen 30 und 49 Jahren mit 61 Prozent das Smartphone nutzen. So das Ergebnis einer Umfrage das Branchenverbandes Bitkom unter 917 Personen, die den Heiligabend feiern.
Auch haben 61 Prozent der Befragten Regeln zur Handynutzung an Heiligabend. Bei 53 Prozent wird das Handy zu bestimmten Zeiten zur Seite gelegt, zum Beispiel während des Essens. Bei etwa einem Drittel dürfen Smartphones nur genutzt werden, um Bilder oder Videos zu machen.
Stumm geschaltet werden die Handys bei 30 Prozent. Bei 28 Prozent wird zwar auf ein generelles Verbot verzichtet, aber jede und jeder soll sich möglichst wenig mit dem Smartphone beschäftigen.
Bei insgesamt 13 Prozent besteht sogar ein generelles Smartphone-Verbot, welches bei 9 Prozent in der Regel auch von allen eingehalten wird. Bei 4 Prozent hingegen halten sich nicht alle daran.
Bei 36 Prozent gibt es keine Regelungen zur Smartphone-Nutzung an Heiligabend. Demnach brauchen die meisten das Handy an Heiligabend für Schnappschüsse mit 53 Prozent. Dabei verteilen 58 Prozent diese Bilder und Videos per Messenger. Unter den 16- bis 29-Jährigen teilen sogar 84 Prozent ihre Weihnachts-Schnappschüsse per Messenger und 74 Prozent über soziale Netzwerke.
"Sei es beim Menü, beim Ablauf oder bei der Handynutzung - wie der perfekte Heiligabend aussieht, davon hat jede und jeder eigene Vorstellungen. Ob generelles Verbot, bestimmte Nutzungszeiten oder Eigenverantwortung - klare Absprachen helfen, damit der Heiligabend besinnlich bleibt und das Smartphone nicht zum Streitpunkt wird", sagt Dr. Sebastian Klöß, Experte für Consumer Technology beim Bitkom.
Smartphone Umfrage: Immer mehr ältere Menschen nutzen ein Smartphone und Smartwatches
Ohne Smartphone läuft im Alltag fast nichts mehr. Die meisten Menschen setzen inzwischen auf den täglichen Begleiter und nutzen das Smartphone für weit mehr als Telefonanrufe und das Versenden von Nachrichten. So nutzen nun schon drei Viertel der über 65-Jährigen ein Smartphone oder Handy, laut einer Umfrage des Branchenverbandes Bitkom.Dabei verschicken 63 Prozent der Nutzer Nachrichten per Messenger oder SMS, auch Smartwatches spielen bei den Seniorinnen und Senioren eine steigende Rolle.
Smartphone Umfrage: Immer mehr ältere Menschen nutzen ein Smartphone und Smartwatches -Bild: pixabay.com |
Bei den 65- bis 74-Jährigen verfügen sogar 86 Prozent über mindestens eines der beiden Geräte, bei den ab 75-Jährigen ist es immerhin noch jeder oder jede Zweite, so dass Ergebnis einer Umfrage durch den Branchenverband Bitkom.
Demnach haben 48 Prozent der über 65-Jährigen ein Smartphone in Gebrauch und 33 Prozent ein herkömmliches Handy. Auch nutzen 8 Prozent der älteren beide Geräte. Über alle Altersgruppen hinweg liegt der Anteil der Menschen, die mobil per Smartphone oder Handy erreichbar sind, bei 87 Prozent.
63 Prozent der Senioren über 65 Jahren können Nachrichten per SMS oder Messenger-Dienst verschicken. 44 Prozent wissen, wie man Fotos und Videos mit dem Smartphone aufnimmt.
"Das Smartphone ist für die meisten Menschen aus dem Alltag nicht mehr wegzudenken und spielt auch für viele ältere Menschen eine wichtige Rolle. Dabei geht es nicht nur darum, mit Freunden und Familie in Kontakt zu bleiben, sondern auch, das eigene Wissen zu erweitern und mit dem digitalen Fortschritt Schritt zu halten", sagt Sophie Vogt-Hohenlinde, Expertin für digitale Teilhabe im Bitkom.
Zunehmend verbreitet sind bei Menschen über 65 Jahren auch Smartwatches, die
13 Prozent nutzen. In den Jahren 2021 und 2022 waren es jeweils noch 9
Prozent. , so Vogt-Hohenlinde weiter.
So dürfen 88 Prozent der Berufstätigen, die ein Diensthandy vom Arbeitgeber
gestellt bekommen, dies auch außerhalb des Jobs nutzen. Ein Drittel nutzt das
private Smartphone aber auch für dienstliche Belange, so die Ergebnisse einer Umfrage des Branchenverbandes Bitkom.
"Beschäftigte, die ihr dienstliches Smartphone auch für private Zwecke
nutzen, brauchen dafür die ausdrückliche Erlaubnis ihres Arbeitgebers. Ratsam
ist außerdem, die Bedingungen der Nutzung und Kostenübernahme schriftlich zu regeln", sagt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder.
Insgesamt bekommen 44 Prozent ein Diensthandy zur alleinigen Nutzung gestellt,
2 Prozent teilen sich ein Gerät mit anderen Personen. 36 Prozent nutzen jedoch
ihr eigentlich privates Handy oder Smartphone auch für den Job. Sehr unterschiedlich ist dabei die Kostenübernahme geregelt.
Bei 64 Prozent findet keine Kostenübernahme durch den Arbeitgeber statt. Bei
12 Prozent übernimmt der Arbeitgeber die Kosten für alle beruflich geführten
Telefonate und bei 11 Prozent beteiligt sich das Unternehmen an den Anschaffungskosten für das Gerät.
"Wenn private Geräte dienstlich
genutzt werden, sind unter bestimmten Umständen auch Maßnahmen für Sicherheit
und Datenschutz notwendig - insbesondere, wenn es um die Übertragung und
Speicherung arbeitsbezogener Daten oder Kontakte geht. Hier braucht es klare
Regeln zur sicheren Nutzung privater Geräte", betont Rohleder.
Darf der Arbeitgeber das Diensthandy kontrollieren oder orten?
Ist das Diensthandy allerdings vertraglich ausschließlich zur dienstlichen
Nutzung festgelegt und hat der Arbeitgeber jegliche private Nutzung des
Gerätes ausdrücklich untersagt, hat er das Recht, zu überprüfen, ob der
Mitarbeiter sich an die Vorgabe hält und das Gerät tatsächlich nur im
vertraglich vereinbarten Rahmen nutzt. Hier kann im Ernstfall auch eine Ortung
per GPS rechtmäßig sein. Möchte ein Arbeitgeber den Standort eines
Mitarbeiters per GPS abrufen, muss er hierfür aber einen triftigen Grund
vorweisen. Grundsätzlich werden durch die Ortung des Standortes ohne
ausdrückliche Zustimmung des Mitarbeiters seine Privatsphäre und seine
Persönlichkeitsrechte verletzt.
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Smartphone Job Umfrage: 88 Prozent der Berufstätigen dürfen Diensthandys auch privat nutzen
Praktische Anwendungen wie der E-Mail-Client, Terminkalender,
Tools für Chats und Videokonferenzen und vieles mehr legen nahe, dass moderne Endgeräte der perfekte Allrounder für Job und Privatleben sind. Dabei erlauben immer mehr Arbeitgeber auch das Diensthandy für die private Nutzung einzusetzen.
Abbildung 1: @ niekverlaan (CCO-Lizenz) / pixabay.com
Grundsätzlich haben Arbeitnehmer ein Recht auf Datenschutz und
Privatsphäre. Eine Überprüfung des Handys, das Abhören und Mitschneiden von
Gesprächen und die GPS-Ortung des Standortes eines Mitarbeiters sind deshalb
grundsätzlich nicht zulässig.
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