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Staatstrojaner bei Bundespolizei --Opposition kritisiert Einigung

• 16.12.20 Das Belauschen der deutschen Bürger ist immer wieder durch Sicherheitslücken möglich. Dabei wird in der Öffentlichkeit zunehmend von Staatstrojaner geredet, welche durch Sicherheitslücken auf die privaten Daten der Bürger zugreifen können. Nun soll auch die Bundespolizei Zugriff auf private Daten durch den Staatstrojaner bekommen, vermeldet die
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Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ). So haben sich nach einem langem Streit die Koalitionsfraktionen darauf geeinigt, der Bundespolizei mehr Befugnisse zu geben.

Staatstrojaner bei Bundespolizei --Opposition kritisiert Einigung

Durch die neue Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) soll die Bundespolizei Zugriff aus private Daten bekommen. Dieses hat die Opposition im Bundestag beim neuen Bundespolizeigesetz kritisiert.

Staatstrojaner bei Bundespolizei --Opposition kritisiert Einigung
Staatstrojaner bei Bundespolizei --Opposition kritisiert Einigung
-Abbildung: (Pixabay License)/ pixabay.com

So nannte der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der FDP Stephan Thomae nannte es "nicht nachvollziehbar", dass die Bundespolizei mit so weitreichenden Befugnissen ausgestattet werden sollte wie der Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ), durch die Nachrichten in Messengerdiensten mitgelesen werden können.

"Die große Koalition verfährt frei nach dem Motto 'Alle sollen alles dürfen', ohne Rücksicht auf die Bürgerrechte zu nehmen", sagte der FDP Abgeordnete weiter.

Grünen mit Kritik an "Verfassungswidrigkeit"

Auch gab es Kritik von den Grünen. Der stellvertretende Grünen-Fraktionsvorsitzende Konstantin von Notz nannte die Quellen-TKÜ "verfassungsrechtlich hoch umstritten". Er erwähnte dabei auch auf eine laufende vor dem Bundesverfassungsgericht gegen den "weitgehend unkontrollierten Einsatz von Staatstrojanern".

Verschlüsselung Telekommunikation: Vertrauliche Kommunikation braucht Sicherheit

Der Branchenverband Bitkom ist überzeugt, dass eine zwangsweise Einführung von Hintertüren in Kommunikationsdiensten mehr schaden als nutzen würde. Gleiches gelte für sogenannte Generalschlüssel für gesicherte Kommunikationswege.

"Wir müssen alles dafür tun, elektronische Kommunikation so sicher wie möglich zu machen und hier ist eine starke Verschlüsselung das Mittel der Wahl. Eine 'Verschlüsselung light' bietet keine echte Sicherheit", sagt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder. Und weiter "Hintertüren sind nicht dauerhaft kontrollierbar und lassen sich durch alle denkbaren Akteure ausnutzen - von Cyberkriminellen bis zu fremden Nachrichtendiensten.".

Aus Bitkom-Sicht ist gleichwohl unbestritten, dass eine effektive Strafverfolgung im digitalen Raum möglich sein muss. Dafür sollten aber zunächst die Grundlagen verbessert werden. "Ermittlungsbehörden müssen in erster Linie besser ausgestattet werden und mehr Digitalkompetenz beim Personal aufbauen", so Rohleder weiter.

Cyberkriminalität: Branchenverband sieht Cyberkriminalität weiter auf dem Vormarsch

So wurden nun 61 Prozent der Internet-Nutzer im Jahr 2020 Opfer von Cyberkriminalität. Dieses ist ein Anstieg von 5 Prozentpunkten im Vergleich zum Vorjahr, wo es 55 Prozent an Opfer gab, so der Branchenverband Bitkom in einer Feststellung.

Dabei werden oftmals Schadprogramme auf dem Smartphone oder Computer geladen. Fast die Hälfte der Onliner mit 48 Prozent war davon betroffen. Von jedem Dritten wurden persönliche Daten ungefragt an Dritte weitergegeben. 17 Prozent geben an, dass ihre Zugangsdaten zu Online-Diensten ausspioniert wurden, etwa für soziale Netzwerke oder Online-Shops.

Sicherheitsbehörden müssen sich noch stärker vernetzen

Zudem müssten sich Sicherheitsbehörden noch stärker untereinander vernetzen, national wie international, um die Verbrechensbekämpfung im Internet zu stärken. Daneben brauche es grundsätzlich eine konstruktive Debatte darüber, wie anlassbezogene, richterlich angeordnete Eingriffsmöglichkeiten im Bereich der Telekommunikation für Sicherheitsbehörden aussehen könnten. Der digital Verband erkennt die Notwendigkeit solcher Eingriffsmöglichkeiten als Instrument der Strafverfolgung an, allerdings müsse dabei die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben.

Immerhin gibt es seit mehreren Jahren einen etablierten, fachlichen Austausch zwischen Sicherheitsbehörden und der Digitalwirtschaft über die Sicherheitskooperation Cybercrime. Dabei arbeiten Landeskriminalämter aus sechs Bundesländern mit der Digitalwirtschaft zusammen, um das Wissen und die Kompetenzen für Sicherheit im digitalen Raum zu steigern.

Kritik kommt von Informatikern, Chaos Computer Club und Bürgerrechtsorganisationen

"Primitives Ausschnüffeln durch kriminelle Hacker von Journalisten, Richtern, Anwälten, Steuerberatern, Wirtschaftsbossen und Verantwortliche von Industrie-Technologie ist schon immer gut bezahlt worden. Der Staat will dabei nun bei kriminellen Wissen und Technologien einkaufen und gefährdet damit auch die Wirtschaft im Herzen. Das was China laut Trump will, wird dann an Wissen auch im Darknet zum Verkauf angeboten. So profitieren Hacker doppelt durch das Verkaufen von Infos über Sicherheitslücken mitsamt den brisanten Infos.", so die Kritik des Chefredakteurs vom Redaktionsnetzwerk Tarifrechner, Dipl. Inform. Martin Kopka.

"Die Quellen-TKÜ sollte ursprünglich nur bei schweren Straftaten durch das BKA eingesetzt werden. Dann wurden die Hürden immer niedriger gesetzt", so Linus Neumann, Sprecher des Chaos Computer Clubs. "In diesen ohnehin schon kritischen Fällen gibt es aber immerhin noch eine richterliche und öffentliche Kontrolle bei der Verhandlung. Auch das fällt nun weg: Der deutsche Inlandsgeheimdienst soll hacken dürfen, wen er will.".

"Dem Verfassungsschutz das Hacken technischer Geräte zu gestatten, hat eine neue Dimension. Tritt die Regelung so in Kraft, werden wir wahrscheinlich dagegen klagen", so Bijan Moini von der Gesellschaft für Freiheitsrechte. Immerhin hatte die Bürgerrechtsorganisation erst kürzlich gemeinsam mit anderen Klägern vor dem Bundesverfassungsgericht ein Urteil zur Auslandsspionage des Bundesnachrichtendienstes (BND) erwirkt, worüber wir berichteten.

Staatstrojaner sind ein Schlag gegen vertrauliche Kommunikation

Zuletzt hatte der Verein Digitalcourage gegen den Staatstrojaner eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht. Digitalcourage kritisiert die Folgen der Staatstrojaner für Grundrechte und IT-Sicherheit. Alle Menschen, die digital kommunizieren, sind von diesem Gesetz betroffen und können die Verfassungsbeschwerde unterzeichnen.

"Staatstrojaner sind eine Hintertür in jedem unserer Smartphones und Computer, die sperrangelweit offen steht. Durch sie können staatliche Hacker und Kriminelle jederzeit einsteigen. Das haben WannaCry und NotPetya gezeigt", sagt padeluun, Gründungsvorstand von Digitalcourage.

Der Bundestag hatte den Staatstrojaner, der zur Quellen-Telekommunikationsüberwachung und Online-Durchsuchung genutzt werden kann, am Donnerstag, dem 22. Juni 2017 beschlossen. Beide Maßnahmen wurden kurz zuvor als "Formulierungshilfe" für einen Änderungsantrag in ein laufendes Gesetzesverfahren eingebracht.

Zum Installieren der Trojaner werden Sicherheitslücken in Geräten genutzt. Die Staatstrojaner werden entwickelt von dem Unternehmen "Gamma International" und von der "Zentralen Stelle für IT im Sicherheitsbereich" (ZITiS). Einem geleakten Dokument zufolge soll die neue Generation von Staatstrojanern mit erweiterten Funktionen noch 2017 zum Einsatz kommen.

Die Verfassungsrechtliche Argumente von Digitalcourage gegen den Staatstrojaner lautet dann:

    • Anlass des Eingriffs: Die Online-Durchsuchung ist laut Bundesverfassungsgericht nur bei konkreter Gefährdung eines überragend wichtigen Rechtsgutes zulässig. Das aktuelle Gesetz ignoriert diese Einschränkung, weil es Online-Durchsuchungen für einen umfangreichen Katalog von Straftaten vorsieht, unter anderem bei Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz und das Schleusen von Flüchtenden.

    • Tiefe des Eingriffs: Das Bundesverfassungsgericht hat die Quellen-Telekommunikations-Überwachung untersagt, wenn dabei das gesamte informationstechnische System überwacht wird. Ob die eingesetzten Staatstrojaner das gewährleisten sich an die Vorgaben dieses Urteils halten, ist fraglich.

    • Staatliche Schutzpflicht verletzt: Schadprogramme wie WannaCry und NotPetya nutzen Sicherheitslücken. Es ist Aufgabe des Staates, diese zu schließen. Aber Staatstrojaner sind auf genau diese Sicherheitslücken angewiesen, weil sie nur auf diesem Weg in Kommunikationsgeräte eingeschleust werden können. Damit verletzt der Einsatz von Staatstrojanern das Grundrecht auf "Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme".

    • Einschränkung von Grundrechten ist nicht verhältnismäßig: Beim Einsatz von Staatstrojanern ist die Verhältnismäßigkeit des Eingriffs in die Grundrechte fraglich, weil die informationstechnischen Systeme aller Bürgerinnen und Bürger unsicher gehalten werden müssen und der Strafkatalog, bei dem diese Maßnahmen zum Einsatz kommen können, äußerst umfangreich ist.

Meinhard Starostik, Rechtsanwalt und Richter am Berliner Verfassungsgericht, verfaßt den Schriftsatz für die Verfassungsbeschwerde.

Staatstrojaner greift in die Privatsphäre ein

Die Thematik über den Staatstrojaner ist nicht neu. Immerhin muss der Staat dazu Sicherheitslücken bei den Systemen ausnutzen, um auf die Daten der Benutzer durch den Staatstrojaner zu kommen. Allerdings trifft es dann mitunter auch unschuldige, und daher wird es sicherlich recht spannend werden, was die Gerichte dazu sagen.

Somit haben Strafverfolger nun im Rahmen der alltäglichen Ermittlungsarbeit, verschlüsselte Internet-Telefonate und Chats über Messenger wie WhatsApp und Co zu belauschen. So hatte am heutigen Freitag, dem 7.Juli 2017, der Bundesrat dem zugehörigen Gesetzentwurf zum Staatstrojaner zugestimmt.

In dem Gesetz "zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens" ist in allgemeiner Form davon die Rede, dass "mit technischen Mitteln in von dem Betroffenen genutzte informationstechnische Systeme eingegriffen wird". Wie man sieht, hat der Bundestag und nun auch der Bundesrat den Staatstrojaner sogar versucht zu verheimlichen, ganz so wie ein Trojaner agieren soll. Nur das hier die Öffentlichkeit und die Wähler generell hinter das Licht geführt werden sollte.

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