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EU-Chatkontrolle: Bundesrat ist gegen EU-Chatkontrolle --Anlasslose Überwachung

• 27.09.23 Die Brisanz bei der EU weiten Chatkontrolle nimmt weiter zu. So hat nun der Bundesrat gravierende grundrechtliche Bedenken gegen die EU-Chatkontrolle geäussert. So fordern die Länder bei der massiven Überwachung auch privater verschlüsselter Nachrichten im Rahmen einer EU-Verordnung viele Korrekturen. Dabei soll immerhin das Grundrecht auf informationelle
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Selbstbestimmung aufgelöst werden, um eine anlasslose Massenüberwachung im digitalen Raum zu schaffen.

EU-Chatkontrolle: Bundesrat ist gegen EU-Chatkontrolle --Anlasslose Überwachung

So weisst der Bundesrat in seiner Stellungnahme darauf hin, dass die freie Meinungsäußerung, Kommunikations- und Medienfreiheiten höchste gesellschaftliche Güter und verfassungsrechtlich geschützt sind.

EU-Chatkontrolle: Bundesrat ist gegen EU-Chatkontrolle --Anlasslose Überwachung
EU-Chatkontrolle: Bundesrat ist gegen EU-Chatkontrolle
--Anlasslose Überwachung -Bild: © PublicDomainPictures ((Pixabay-Lizenz)/ pixabay.com

Eingriffe in diese Rechte müssen deshalb nicht nur geeignet, sondern auch erforderlich, angemessen und damit verhältnismäßig sein.

Daher wird der neue Verordnungsvorschlag der EU-Kommission kritisiert. Dazu heisst es: ".. aufgrund des breiten Technologieeinsatzes zum Aufspüren von sexuellem Missbrauch von Kindern zu Eingriffen in die genannten Freiheiten führen. Unabdingbar ist in solchen Fällen, dass besonders geschützte, zulässige private digitale Kommunikation weiterhin ausreichend geschützt wird".

Der Bundesrat gibt zu bedenken, dass aus den Grundrechten auch der Infor- manten- und Quellenschutz (BVerfG, Urteil vom 27. Februar 2007, BVerfGE 117, 244, 259) folgt. Diese sind im deutschen Recht im Prozessrecht fest ver- ankert. Die bestehenden Zeugnisverweigerungsrechte und Beweisverwertungs- verbote (§§ 53, 97 StPO, § 383 ZPO und § 102 AO) dürfen nicht durch die vor- geschlagene Verordnung ausgehöhlt werden. Dies gilt unter anderem für den Bereich des investigativen Journalismus, so die weitere Kritik der Bundesländer.

Der Bundesrat betont ferner in diesem Zusammenhang erneut, dass die Regelungskompetenz zur Medienregulierung nach den europäischen Verträgen bei den Mitgliedstaaten liegt. Aufgrund des Föderalismus in der Bundesrepublik Deutschland sind dort die Länder zuständig. Dies gilt auch für den Jugendmedienschutz.

Die Organe der EU haben den Pluralismus der Medien und die Vielfalt der verschiedenen nationalen Medienlandschaften in Europa sowie die zugrundeliegende Regulierung, insbesondere zur Ausgestaltung medialer Freiheit und zur Sicherung der Unabhängigkeit der Medien, bei der Ausübung ihrer jeweiligen Zuständigkeiten zu achten.

Statistik Überwachung: Telefonüberwachung und Hacken von IT Geräten im Jahr 2021 haben zugenommen

Eine neue Statistik der Telekommunikationsüberwachung für das Jahr 2021 nach den Maßnahmen nach § 100a StPO zeigt eine Steigerung der Überwachung auf. Dabei haben Strafverfolger auch Staatstrojaner im Jahr 2021 häufiger eingesetzt, obwohl der Verdacht der Verfassungswidrigkeit beim Belauschen durch den unverhältnissmässigen Einsatz besteht. Dabei haben die Gerichte im Jahr 2021 55-mal das Hacken von IT-Geräten erlaubt. Ein Jahr zuvor waren es 48 gerichtliche Anordnungen. Die meisten Maßnahmen führte NRW durch.

Der bekannteste Fall beim Belauschen von Journalisten, war der Einsatz bei der Letzten Generation, wo ein Telefon für Journalisten abgehört wurde. Dabei hatte der Richter die Grundrechte der Betroffenen ignoriert, und noch nicht mal den Anstand besessen, auf die Pressefreiheit bei der Anordnung seiner Massnahmen hinzuweisen.

Statistik Überwachung: Telefonüberwachung und Hacken von IT Geräten im Jahr 2021 haben zugenommen
Statistik Überwachung: Telefonüberwachung und Hacken von IT Geräten
im Jahr 2021 haben zugenommen -Bild: © PublicDomainPictures ((Pixabay-Lizenz)/ pixabay.com

Die neuerliche Überwachungsstatistik aus dem Jahr 2021 ist jetzt nun auch online verfügbar. Dabei gab es insgesamt 13.977 Verfahren. Das Land Bayern liegt dabei mit 3.243 Verfahren an der Spitze. In Schleswig Holstein gab es 776 Überwachungsanordnungen und keine heimliche Online-Überwachung durch den Einsatz eines Staatstrojaners. Am wenigsten Belauscht wird in der Hansestadt Bremen mit 113 Verfahren.

Das geht aus den neuen Statistiken zur Telekommunikationsüberwachung nach den Paragrafen 100a und 100b Strafprozessordnung (StPO) hervor, die das Bundesamt für Justiz (BfJ) am Dienstag veröffentlicht hatte.

Heimliche Online-Durchsuchungen

Bei der Übersicht zu Paragraf 100b StPO, in denen Richter heimliche Online-Durchsuchungen (Quellen-Telekommunikationsüberwachung (TKÜ))) anordneten, liegt bei 35 Anordnungen. Dabei wird die Kommunikation direkt auf einem Endgerät vor einer Ver- beziehungsweise nach einer Entschlüsselung abgegriffen. Dabei kommen die sogenannten Staatstrojaner zum Einsatz, welche durch Sicherheitslücken in einem IT-System eingeschleust werden.

Tatsächlich durchgeführt wurden dann 23 Fälle. Dabei dürfen die Fahnder etwa auch Festplatten inspizieren und nicht nur die laufende Kommunikation mitschneiden.

Fünf Fälle sind dabei der Generalbundesanwalts zuzuordnen, der Rest verteilt sich auf die Länder Hamburg, NRW, Sachsen und Sachsen-Anhalt. In fünf Fällen ging es hier um die Bildung krimineller beziehungsweise terroristischer Vereinigungen, dreimal um Straftaten gegen die persönliche Freiheit.

BigBrotherAwards 2023: Bundesfinanzministerium zwingt Plattformbetreiber zum Spionieren --Zoom und Microsoft auch dabei

Auch in diesem Jahr wurde der BigBrotherAwards an die verschiedenen Institutionen verteilt. Dabei lag das Bundesfinanzministerium ganz oben. So spioniert nun das Bundesfinanzministerium durch das Steuertransparenzgesetz private Verkäufe auf ebay und Co. aus. Dieses Gesetz zwingt Plattformanbieter zur umfassenden Vorratsdatenspeicherung über private "Online-Flohmarktverkäufe". Auch die Video-Software Zoom und Microsoft sind wieder gierige Preisträger in diesem Jahr.

So müssen nun Ebay, Ebay Kleinanzeigen, Etsy, Vinted, Momox und viele andere Online-Plattformen ihre Nutzer heimlich überwachen. Denn seit diesem Jahr regelt das Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG), dass diese Plattformen auch private Verkäufe und Verkäufer an die Finanzbehörden melden müssen. So hatte sogar das Bundesfinanzministerium (BMF) ein Schreiben mit Erklärungen dazu veröffentlicht.

Diese Forderungen erhebt das Bundesfinanzministerium beim Ausspionieren von privaten Verkäufen:

    • die zeitlich begrenzte Überlassung von Nutzungen und anderen Rechten jeder Art an unbeweglichem Vermögen. Hierunter fallen zum Beispiel Vermietung einer Ferienwohnung über AirBnB oder vergleichbare Anbieter.
    • die Erbringung persönlicher Dienstleistungen wie zum Beispiel Handwerkertätigkeiten, Reinigung, Lieferdienst usw
    • der Verkauf von Waren. Darunter zählen gebrauchte Kinderkleidung, Bücher und selbst hergestellte Waren
    • die zeitlich begrenzte Überlassung von Nutzungen und anderen Rechten jeder Art an Verkehrsmitteln. Hierunter fallen dann Autos oder Wohnmobils im privaten Bereich.
Auch gab es weitere BigBrotherAwards 2023. So bekam die Firma finleap connect GmbH, für ihren Kontowechselservice, seinen Award. Seit zwei Jahren schickt das Fintech-Unternehmen immer wieder Irrläufer-Briefe mit persönlichen Daten von Bankkunden wahllos an Firmen, die gar keine Geschäftsbeziehung mit diesen Personen haben.

Das Videokonferenzsystem Zoom, das Wirtschaftspionage und Geheimdiensten aus den USA und China (wo es seine Entwicklungsabteilung hat) Tür und Tor öffnet. Der BigBrotherAward richtet sich aber auch an alle Firmen und Organisationen, die Zoom wider besseres Wissen nutzen.

Die Firma Microsoft, die zum zweiten Mal für ihr Lebenswerk ausgezeichnet wurde. Microsoft nutzt seine Marktmacht aus, um Menschen in die Cloud zu drängen und damit in Echtzeit überwachbar zu machen.

Die Deutsche Post DHL Group, für ausgeübten Digitalzwang. Bei den neuen DHL-Packstationen brauchen Menschen zwingend ein Smartphone, um Pakete abzuholen. Die dafür notwendige "Post & DHL App" überträgt dabei laut den Datenschützern rechtswidrig Daten ohne Einwilligung.

Chatkontrolle Peinlich: EU-Kommission kritisiert Studie ohne sie gelesen zu haben

Auch der Wissenschaftliche Dienst des EU-Parlaments hält die geplante Chatkontrolle für rechtswidrig und unverhältnismäßig. Dabei gab es nun einen bemerkenswerten Vorfall im EU Parlament, wie der Verein digitalcourage darauf hinweist. So hat ein Vertreter der EU-Kommission die Wissenschaftliche Studie kritisiert, ohne diese jemals gelesen zu haben. Dieses passierte öffentlich im EU-Parlament vor laufenden Kameras.

Dabei gibt es vom Verein den weiteren Vorwurf: "vor laufenden Kameras eine Studie inhaltlich zu kritisieren, nachdem ich gerade gesagt habe, dass ich sie gar nicht gelesen habe".

So wollte man im Europäischen Parlament der hauseigenen Folgenabschätzung der EU-Kommission zu dem Überwachungspaket nicht ganz trauen und gab eine eigene Studie im Auftrag. Und diese kommt zu einem vernichtenden Urteil.

So stellen die Sachverständigen dem Vorschlag der EU-Kommission ein vernichtendes Zeugnis aus. Dabei ist die Chatkontrolle unverhältnismäßig und nicht zielführend.

Auch im internen Kontrollgremium der EU-Kommission, das alle Gesetzesvorschläge prüfen soll, wurde die Folgenabschätzung im ersten Anlauf komplett abgelehnt und erst im zweiten Anlauf und nur mit deutlicher Kritik an den Kommissionsplänen durchgesetzt.

Auch gibt es Kritik, dass die eigene Folgenabschätzung der EU-Kommission einfach die Auswirkungen die Chatkontrolle auf IT-Sicherheit und Grundrechte ausklammert. Auch die Fragen der Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit wurden von der Kommission nicht ausreichend berücksichtigt.

Auch wurden laut der Studie neue Sicherheitslücken geschaffen. Diese könnten dann von autoritären Regimen und auch von Kriminellen ausgenutzt werden. "Da die geplante Überwachungsinfrastruktur nur als undurchsichtige closed-source Technologie realisiert werden könnte, wäre eine demokratische und qualitative Kontrolle nicht möglich. Eine Realisierung als Open-Source-Software sei aufgrund der Zielstellung der Anwendung nicht machbar.", so die weitere Kritik vom Verein.

Zuletzt hatten schon der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages und die Politik immer wieder erklärt, dass die Chatkontrolle ein unverhältnismäßiges Überwachungspaket ist und entgegen ihrem erklärten Ziel Kinder nicht schützt.

Auch Wissenschaftliche Dienst hält Chatkontrolle für rechtswidrig und unverhältnismäßig

Dabei forderte die EU-Kommission im Kampf gegen sexuellen Kindesmissbrauch die Diensteanbieter auf, die private Kommunikation ihrer Nutzer nach auffälligen Mustern mit technischen Hilfsmitteln und möglicherweise über das Aushebeln von Verschlüsselung zu durchsuchen. So sei die geplante Verordnung der EU-Kommission unvereinbar mit den Grundrechten, betont der Wissenschaftliche Dienst. Sie dürfte nicht in Kraft treten.

So liegt der Netzpolitik das Schreiben des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags in einem Gutachten vor. Dieses Gutachten ist im Volltext veröffentlicht.

Die Analyse hatte die Bundestagsabgeordnete Anke Domscheit-Berg beim Wissenschaftlichen Dienst des Bundestag in Auftrag gegeben. So bezweifeln die Gutachter des deutschen Parlaments, ob der EU-Vorschlag "überhaupt einen Mehrwert darstellt", und bemerken, dass "allein schon das Vorliegen einer anlasslosen Massenüberwachung für die Unverhältnismäßigkeit des Eingriffs" spricht, so die Analyse von Netzpolitik.

Der Entwurf werfe "in mehrfacher Hinsicht Bedenken auf", schreiben die Wissenschaftlichen Dienste: "Er sieht eine dauerhafte und flächendeckende Analyse und Kontrolle privater Kommunikation vor."

Bundesrat mit gravierenden, grundrechtlichen Bedenken

So stellten die Bundesländer in ihrer im September 2022 beschlossenen Stellungnahme fest, dass wenn die Provider die Weisungen von der EU-Kommission befolgen würden, die gesamte internetbasierte Kommunikation überwacht wird und man dabei gegebenenfalls auch Kenntnisse von Inhalten erhält, die dem höchstpersönlichen Lebensbereich zuzuordnen sind.

Dabei gibt es auch schützenswerte Kommunikation von Berufsgeheimnisträgern wie Anwälten, Ärzten, Journalisten und Parlamentariern. Diese Berufsgruppen würden dann einfach belauscht werden.

Daher fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, sich bei den Details der Ausgestaltung der Verordnung dafür einzusetzen, dass deren Eingriffe und Nutzen insbesondere für junge Menschen "bestmöglich austariert werden". Die Exekutive soll sicherstellen, dass "zur Bekämpfung von sexuellem Missbrauch effektive und zielgerichtete Maßnahmen geschaffen werden und zugleich das Recht auf Vertraulichkeit der privaten Kommunikation auch zukünftig im höchsten Maße beibehalten wird".

Auch hatte der Europa- und der Rechtsausschuss der Länderkammer den Ministerpräsidenten empfohlen, erhebliche Zweifel an der Vereinbarkeit des Vorschlags mit höherrangigem Unionsrecht anzumelden. Allgemeine Überwachungspflichten, Maßnahmen zum Scannen privater Kommunikation und Identifizierungspflichten begegneten stehen den erheblichen Bedenken im Hinblick auf ihre Verhältnismäßigkeit entgegen.

Bislang ist aber die Kritik in den anderen Mitgliedsstaaten an dem Vorhaben noch vergleichsweise verhalten. Freie Meinungsäußerung sowie Kommunikations- und Medienfreiheiten werden vom Bundesrat als höchste gesellschaftliche Güter und verfassungsrechtlich geschützt bezeichnet. Auch muss der Informanten- und Quellenschutz von investigativen Journalisten ebenfalls gewahrt werden. Letztlich liege die Regelungskompetenz hier auch bei den Mitgliedsstaaten, so der Bundesrat weiter.

EU-Weite Chat-Kontrolle: 10 Prozent Fehlerrate --Legale Nachrichten gelangen in fremde Hände

Zuletzt sind interne Dokumente aufgetaucht, worin man sogar von einer hohen Fehlerrate bei der Analyse der Daten ausgeht. So geraten unschuldige Personen bei den Chat-Nachrichten mit ihren privaten Fotos und Nachrichten in die Fahndung. Dabei werden dann völlig legale Nachrichten und Fotos millionenfach zur Sichtung auf den Tischen von EU-Beamten landen, so die Kritik. Zuletzt wurde auch bekannt, dass die EU eine E-Mail und Chatkontrolle installieren will, und damit anlasslos alles protokollieren will, was auch im privaten Raum digital kommuniziert wird. Dem neuen Digitalminister Dr. Volker Wissing gehen die Pläne zu weit. Nachdem der Kinderschutzbund hier schon Kritik an die fehlende Verhältnissmässigkeit geäussert hatte, knickt auch die Innenministerin Faeser durch die Arbeit vom Verein "digitalcourage" ein.

So weisst der Verein "digitalcourage" darauf hin, dass "die Kommission mit einer Falsch-Positiv-Rate von 10 Prozent" rechnet. Dieses wird einfach in Kauf genommen. Das würden auch wieder bedeuten, dass legale Nachrichten und Fotos millionenfach zur Sichtung auf den Tischen von EU-Beamten landen. Auch geht man von der Infrastruktur aus, die Daten "auf unseren Smartphones unsere Nachrichten und Fotos analysieren und an eine Behörde weiterschicken kann".

Daher stellt der Verein sich auch die Frage, was Regierungen damit noch anstellen könnten. "zum Beispiel auf beliebige unerwünschte Inhalte scannen, um politische Gegner ausfindig zu machen". Im Gegenzug versucht die EU-Kommission den Sachverhalt abzuschwächen: "Missbrauch von Technologie zöge Strafen nach sich.".

Wenig glaubhafte Strafandrohungen beim Datenmissbrauch

Wie verläßlich solche Aussagen sind, zeigt der gerade aktuelle Zensus 2022, wo Benutzerdaten in den USA transportiert worden sind, und in den ersten Datenschutzerklärungen von der Behörde hat es dazu keine Informationen gegeben. Ein weiterer Zensus 2022 Datenschutz Skandal ist dann, dass man dann einfach weiter Daten der deutschen Bürger in den USA lieferte.

In der ersten Version der Datenschutzerklärung vom Zensus 2022 wurde dieser Zugriff von Cloudflare in der Datenschutzerklärung zunächst nicht transparent gemacht. Auch hier prüft der Datenschutzbeauftragte derzeit, ob hier gegen geltendes Recht verstoßen wurde.

EU-weite Massenüberwachung: EU-Kommission will weiterhin die Chatkontrolle -Informatiker und IT-Verbände warnen

Die EU-Kommission plant nun eine anlasslose Massenüberwachung seines gleichen. Daher warnten schon Informatiker und IT-Verbände bei den ersten Plänen. Dabei sollen Hostprovider und Anbieter von Messengerdiensten zur umfassenden Durchleuchtung von Internetkommunikation verpflichten werden.

Die Innenkommissarin Ylva Johansson verteidigt bei der Vorstellung ihre Pläne am 11. Mai 2022 in Brüssel. "Der heutige Vorschlag legt klare Verpflichtungen für Unternehmen fest, den Missbrauch von Kindern aufzudecken und zu melden, mit starken Sicherheitsvorkehrungen, die die Privatsphäre aller, einschließlich der Kinder, gewährleisten".

Den kompletten 135-seitigen Entwurf gibt es mittlerweile auch online bei Netzpolitik, welchen der Redaktion vorliegt.

Hier sollen die Anbieter, wie Provider, verpflichtet werden, entsprechende Massnahmen zu betreiben, welche die Verbreitung von bekanntem oder neuem Material mit Kindesmissbrauch aufdecken sollen. Dabei werden keine Vorgaben gemacht und damit bleibt den Anbietern und Betreiben von Internet- und Chat-Diensten die eingesetzten Techniken und Massnahmen überlassen. Daher dürfte es hier allein schon spannend werden, inwiefern Rechtsstaatliche Grundsätze beachtet werden. Auch hier gilt das Grundprinzip der "Vertraulichkeit bei der Kommunikation".

Dabei werden neue Vorschriften zur Überwachung erlassen:

    • Pflicht zur Bewertung und Minderung von Risiken:
    Anbieter von Hosting- oder Messenger-Diensten müssen eine Risikobewertung anstellen, inwieweit ihre Dienste für die Verbreitung von Material über sexuellen Kindesmissbrauch oder für die Kontaktanbahnung ("Grooming") missbraucht werden könnten. Die Anbieter müssen auch Maßnahmen zur Risikominderung vorsehen.

    • Gezielte Aufdeckungspflichten auf Basis von Anordnungen:
    Die Mitgliedstaaten sollen nationale Behörden benennen, die für die Überprüfung der Risikobewertung zuständig sind. Stellen diese Behörden fest, dass ein erhebliches Risiko bleibt, können sie bei einem Gericht oder einer unabhängigen nationalen Behörde eine Anordnung beantragen, mit der verfügt wird, dass bekanntes oder neues Material über sexuellen Kindesmissbrauch oder Kontaktanbahnungen aufgespürt werden müssen. Diese Anordnungen sind zeitlich befristet und dienen dazu, eine bestimmte Art von Inhalt in einem bestimmten Dienst aufzudecken.

    • Starke Schutzmechanismen bei der Aufdeckung:
    Unternehmen, die eine Anordnung zur Aufdeckung von Inhalten erhalten haben, dürfen hierfür ausschließlich Indikatoren für sexuellen Kindesmissbrauch nutzen, die vom EU-Zentrum überprüft und bereitgestellt wurden. Die Erkennungstechnologien dürfen nur für die Aufdeckung von sexuellem Kindesmissbrauch eingesetzt werden. Die Anbieter müssen Technologien einsetzen, die nach dem Stand der Technik in der Branche am wenigsten in die Privatsphäre eingreifen und dafür sorgen, dass die Fehlerquote falsch positiver Ergebnisse so gering wie möglich ist.

    • Klare Meldepflichten:
    Anbieter, die Online-Inhalte mit sexuellem Kindesmissbrauch aufgespürt haben, müssen diese an das EU-Zentrum melden.

    • Wirksame Entfernung:
    Wird Material über sexuellen Kindesmissbrauch nicht umgehend entfernt, können die nationalen Behörden eine Entfernungsanordnung erlassen. Internetanbieter werden außerdem verpflichtet, den Zugang zu Bildern und Videos zu sperren, wenn diese nicht entfernt werden können, beispielsweise weil sie außerhalb der EU in kooperationsunwilligen Ländern gehostet werden.

    • Besserer Schutz vor "Grooming":
    Nach dem Vorschlag müssen App-Stores sicherstellen, dass Kinder keine Apps herunterladen können, die eine erhöhte Gefahr bergen, dass Täter darüber Kontakt zu den Kindern suchen.

    • Solide Kontrollmechanismen und Rechtsbehelfe: Anordnungen zur Aufdeckung von Inhalten werden von Gerichten oder unabhängigen nationalen Behörden erlassen. Um die Gefahr der Falscherkennung und Falschmeldung so gering wie möglich zu halten, werden Meldungen von mutmaßlichem sexuellem Kindesmissbrauch vom EU-Zentrum überprüft, bevor sie an die Strafverfolgungsbehörden und an Europol weitergeleitet werden. Sowohl Anbieter als auch Nutzer haben das Recht, jede sie betreffende Maßnahme vor Gericht anzufechten.

Der Entwurf wird von der EU-Kommissarin Johansson mit der starken Zunahme von Missbrauchsmaterial in den vergangenen Jahren begründet. So seien allein im vergangenen Jahr 85 Millionen Fotos und Videos mit Darstellungen des sexuellen Missbrauchs von Kindern ("child sexual abuse material"/CSAM) entdeckt worden.

Eigene EU-Juristen sind skeptisch --Online-Kommunikation in der gesamten EU zerstören

Sogar die eigenen Hausjuristen sehen das Vorhaben sehr kritisch und sehen hier "erhebliche Mängel" und fehlende "Effizienz und Verhältnismäßigkeit" in dem Projekt.

Dort steht "Eine neu veröffentlichte Stellungnahme eines Prüfungsausschusses der Europäischen Kommission über den bevorstehenden Vorschlag ihrer eigenen Kollegen für eine 'Gesetzgebung zur wirksamen Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern' zeigt starke Besorgnis über den Legislativvorschlag. Die Stellungnahme, die gestern (22. März) vom französischen Medienunternehmen Contexte veröffentlicht wurde und auf den 15. Februar 2022 datiert ist, bestätigt die Befürchtungen, die EDRi und 39 andere zivilgesellschaftliche Gruppen kürzlich über den Vorschlag geäußert haben, der die Integrität privater Online-Kommunikation in der gesamten EU zerstören könnte ein gefährlicher Präzedenzfall für die Welt.".

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